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Höhe des ALG I bei vorheriger Teilzeittätigkeit

gefragt von Espresso am 11.07.2009 um 21:28 Uhr

Wenn man bisher in Teilzeit 30 Std. pro Woche gearbeitet hat und dann arbeitslos wird - wie berechnet sich die Höhe des ALG I, wenn man künftig für eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung steht?

Wenn jemand vor der Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet hat und während der Arbeitslosigkeit nur noch als TZ-Kraft zur Verfügung steht, vermindert sich das ALG I ja. Wird es im umgekehrten Fall (siehe oben) dann stattdessen erhöht? und sozusaen auf Vollezit umgerechnet?

Danke schon mal!


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Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 11. Juli 2009 21:33
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Ich glaube nicht, dass es sich dann erhöht - das wäre toll


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 11. Juli 2009 21:33
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Du solltest dein Fragen in einem Hartz Forum stellen... http://www.elo-forum.org/

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 11. Juli 2009 21:34

Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 3. August 2009 18:58
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ALG1 errechnet sich aus dem vorherigen Verdienst.


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