Wenn man bisher in Teilzeit 30 Std. pro Woche gearbeitet hat und dann arbeitslos wird - wie berechnet sich die Höhe des ALG I, wenn man künftig für eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung steht?
Wenn jemand vor der Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet hat und während der Arbeitslosigkeit nur noch als TZ-Kraft zur Verfügung steht, vermindert sich das ALG I ja. Wird es im umgekehrten Fall (siehe oben) dann stattdessen erhöht? und sozusaen auf Vollezit umgerechnet?
Danke schon mal!

Ich glaube nicht, dass es sich dann erhöht - das wäre toll

Du solltest dein Fragen in einem Hartz Forum stellen... http://www.elo-forum.org/
Schnuffduff am 11. Juli 2009 21:34