Frage von casilein 11.09.2010

Höhe der Sanktion, wenn Kindergeld gezahlt wird

  • Antwort von VirtualSelf 11.09.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Anrechnung von 323 EUR ist in der Tat falsch.
    Zunächst/zuerst muss das Einkommen (hier Kindergeld) auf die Mitglieder der BG verteilt werden (was nur bei Kindern gegen Eltern nicht zu machen ist). Nur das, was dann noch als Regelleistungsbedarf bleibt, darf sanktioniert werden, denn anderfalls bedeutete es ja, dass der Partner-Anteil mit wegsanktioniert würde, was unzulässig ist, da die Sanktion immer nur den Verursacher treffen darf.
    Das heißt, im obigen Fall wäre eine Sanktion von 246 zulässig.
    => Widerspruch einlegen!
    Fachanweisungen der ARGE:
    http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!