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Höhe der Abstandszahlung beim Aufhebungsvertrag (Mietverhältnis)?

gefragt von Bambam2020 am 31.10.2009 um 19:30 Uhr

Wir wollen unseren Mietvertrag vorzeitig auflösen und müssen nun mit dem Vermieter über eine Abstandszahlung verhandeln. Gibt es Richtgrößen oder Anhaltspunkte, wie hoch diese ausfallen kann?


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peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 31. Oktober 2009 19:31
1x
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Tätigt man diese Art von Abstandszahlungen nicht mit dem Nachmieter, meine die Verhandlung? Ob Vermieter sich darauf einläßt bezweifele ich


Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 31. Oktober 2009 19:32
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ich bezweifel das auch...kündigungszeit einhalten und die zeit ausbezahlen!


anonym
beantwortet von guterwolf am 31. Oktober 2009 19:35
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wofür eine Abstandszahlung? Für vorzeitiges Mietende?


anonym
beantwortet von hafenlady am 31. Oktober 2009 20:00
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Die Höhe der Abstandszahlung ist Verhandlungssache zwischen dir und dem Vermieter. Das ist aber auch nur nötig, wenn ihr vorzeitig den Mietvertrag auflösen wollt, das ganze nennt sich dann Aufhebungsvertrag. Wie gesagt, die Höhe der Abstandszahlung ist Verhandlungssache, du bist aber dann auch verpflichtet, die Wohnung zum vereinbarten Termin zu räumen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. November 2009 09:45
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Reine Verhandlungssache!



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