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Höchstgrenze und Verlängerung von Elterngeld?

gefragt von sunnyla am 26.04.2009 um 9:27 Uhr

Könnt ihr mir sagen, in welchen Bereichen sich das Elterngeld bewegt? Gibt es eine Höchst- bzw. Mindestgrenze und kann ich den Anspruch von 12 Monaten evtl. auch verlängern?


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JessicaB
beantwortet von JessicaB am 26. April 2009 09:29
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Das Elterngeld fließt mindestens zwölf Monate und ersetzt einen Teil des Nettogehalts, maximal 1800 Euro im Monat. Nimmt sich auch der Partner mindestens zwei Monate für die Familie, gibt es 14 Monate lang Geld vom Staat. Wie die Elternmonate aufgeteilt werden, ist den Partnern überlassen.


anonym
beantwortet von sorty am 27. April 2009 18:15
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das elterngeld steht einer person für 12 monate zu. es kann aber mit der hälftigen auszahlung auf 24 monate verlängert werden. dabei muss beachtet werden, das nur zahlmonate des elterngeldes verlängert werden kann. mutterschaftsgeld wird auf die zahlung des elterngeldes angerechnet und daher kommt es nur in der regel zu 10 zahlungen des vollen elterngeldes. dann kann ich es auch nur auf 20 zahlungen verlänger. da einer pers. 12 monate elterngeld zusteht muss der partner mindestens 2 monate elterngeld beantragen. 14 monate stehen zur freien verfügung und müssen untereinander aufgeteilt werden. der sockelbetrag ist 300,- € elterngeld und der höchstbetrag 1800,- €. die zeit des mutterschaftsgeldbezug sind pflichtmonate und können nicht umgangen werden.



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