exekutive09 am 05.11.2009 um 15:35 Uhr
Hallo zusammen,
wenn ich in der Badewanne ausrutschte und dabei mir mehrfache Bandscheibenprolaps und Protrusionen zuzog,
greift hier eig keine gesetzl. "Versicherung" o.ä. ?
wenn ich z.b. seither
Teilweise Blasenprobleme
Erektionsprobleme
Chronische Schmerzen
Depressive Zustände aufgrund körperlicher "Veränderungen"
weitere Probleme (Kopfschmerz, Verspannungen, "wandernde" Wirbelsäulenprobleme von LWS zu BWS & HWS)
und das seit über 8 Monaten ...
gibts da keine Chance , irgendwo sich mal zu erkundigen ? evtl Gutachten o.ä. ?
MfG und Dank ExE
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Schmerzensgeld ist ein Schadenenersatz, den dir der Verursacher des Unfalls zahlen muss. In deinem Fall wäre das die Badewanne.


es gibt kein Schmerzensgeld. Der Unfall wurde doch nicht durch jemand anderes verursacht.
meistereder am 5. November 2009 15:38 Stimmt, Schmerzensgeld nicht. Aber eine private Unfallversicherung leistet, je nach Umfang der Police.

und zwar durch eine private Unfallversicherung.
Hallo!
a) Schmerzensgeld kann man fordern, wenn einem ein Schaden zugefügt wurde, weil jemand etwas komplett falsch gemacht hat. Z.B. Ausrutschen auf dem Gehsteig, weil da einer zu faul war, zu Räumen und zu Streuen.
b) Wenn Du eine private Unfallversicherung hast, dann wird diese hier wohl leisten müssen, da bleibende Schäden vorhanden sind. Die Unfallversicherung hat man ja für bleibende Invalidität nach einem Unfall.
Die gesetzliche Unfallversicherung würde leisten, wenn das Ganze am Arbeitsplatz passiert wäre und das Sich-Waschen auch zur beruflichen Tätigkeit dazu gehört. Z.B. Arbeit als Koch zuerst in der Küche und dann wäre ein Wechsel in den Service notwendig und da muss man sauber sein. Ich denke, wenn da dann was beim Sich-Waschen passiert, wäre das ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung.
c) Die Krankenversicherung – ob nun privat oder gesetzlich – leistet für die medizinisch (wenn gesetzlich dann für die medizinisch notwendige) Versorgung. Das wirst Du ja auch derzeit erhalten bzw. schon erhalten haben. Ggf. wird auch noch ein Krankengeld geleistet, wenn die Arbeitsunfähigkeit recht lange dauert.
d) Die gesetzliche Rentenversicherung würde z.B. leisten, wenn nun keine berufliche Tätigkeit mehr möglich wäre und Ansprüche in der gesetzlichen Rente erarbeitet wurden, dann gäb´s die Erwerbsminderungsrente, die Teil der gesetzlichen Renteversicherung ist. (Wenn man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, dann würde die hier unter Umständen auch greifen, ist halt die Frage, ob tatsächlich BU vorliegt. Hier würd ich aber dann, bevor man aktiv wird, zuerst noch den Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ googlen und mich informieren, ziemlich komplexe Materie.)
Also, es gibt schon auch Fälle, in denen das gesetzliche System greifen würde.
MfG Schokolade
Nein, wenn der Unfall in Deinen eigenen vier Wänden passiert.
siehe oben
http://www.youtube.com/watch?v=rruEySRNREM
??