Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Bezug von Elterngeld
Habe eine kurze knappe Frage zum Elterngeld.
Wenn jemand nur den MINDESTSATZ von 300 EUR mtl. bekommt, wird hier irgendetwas gekürzt, wenn die Frau z.B. noch einen 400 EUR Mini-Job oder Teilzeit > 400 EUR Verdienst annimmt???
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So habe jetzt auch mal gestöbert: Hier mein Ergebnis:
Elterngeld bei Teilzeitarbeit nach der Geburt
Eine Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Elterngeld nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings, dass der elterngeldberechtigte Elternteil nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet.
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Die Betreuungsperson erhält dann 67 Prozent der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen nach der Geburt. Das Elterngeld beträgt mindestens monatlich 300 Euro.
Die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezuges muss der Elterngeldstelle umgehend mitgeteilt werden.
Die Elterngeldstelle kann dann das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnen. Das Elterngeld wird für die Monate ohne Teilzeitarbeit und für die Monate mit Teilzeitarbeit wird gesondert berechnet.
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Ich selber habe nur Erziehungsgeld bezogen und da galten noch andere Regeln. Aber wenn du mal online übers Elterngeld nach Zuverdienst suchst dann wirst du lesen das es in jedem Fall immer angerechnet wird.
Kommentar von YJYjYYJYjY 09.11.2010Kommentar von RautenMiroRautenMiro 09.11.2010Die Antworten sind leider falsch. Bei Eltern.de wird geschrieben wird IMMER angerechnet.... Im Ergebnis wird der Mindestbetrag von 300 nicht angetastet.... sofern man auch NUR 300 bekommt, und das war die Frage....
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der Verdienst aus dem 400 EUR Job wird nicht auf den Mindestsatz angerechnet;
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 09.11.2010Das Endergebnis ist richtig. Leider ohne Begründung
Kommentar von tigerente2tigerente2 10.11.2010? was für eine Begründung ?
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Bitte beim Link familien-wegweiser.de eingeben (1x n vergessen, sorry)