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Hinzuverdienst für Rentner

gefragt von hestina am 19.02.2008 um 23:11 Uhr

nach meinen Informationen hat der Bundesrat am 15. Februar 2008 die Anhebung des Hinzuverdienstes für Frührentner von 350 auf 400 Euro beschlossen, rückwirkend zum 01.Januar 2008. Demnach müsste das Gesetz doch jetzt rechtskräftig sein? Ein Berater der LVA bestreitet die Existenz des Gesetzes. Hat er keine Ahnung?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. Februar 2008 23:15
4x
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Kommentar von hestina am 19. Februar 2008 23:20

Der Bundesrat hat laut Haufe am 15. Februar zugestimmt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. Februar 2008 23:37

Dann denke ich mal, bei der Rentenversicherungsanstalt mahlen die Mühlen behördenmäßig langsam. Denn Haufe ist ja sehr zuverlässig. Nimm' die Info zum nächsten Termin mit.

Kommentar von leatherkuni am 4. April 2008 20:54

irrtum, das gesetzgebungsverfahren ist langsam


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. Februar 2008 23:15
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die haben schon ahnung, sie müssen aber schon erst warten bis alles schriftlich in den behörden vorliegt.

keine panik, dir entgeht nix.

beim arbeitsamt ist das genauso, mit der längeren bezugsberechtigung für ältere arbeitnehmer.

auch da sind die infos noch nicht zur anwendung freigegeben.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. Februar 2008 23:18

Die neue Regelung gilt nicht für Erwerbsunfähigkeitsrenter (was für ein Wortungetüm).

Kommentar von hestina am 19. Februar 2008 23:22

sie gilt ausdrücklich für Frührentner

Kommentar von hestina am 19. Februar 2008 23:19

ich hab keine angst dass mir etwas entgeht, es betrifft mich nicht. Ich wundere mich nur dass ich von Haufe die Nachricht bekomme dass das Gesetz ab 15. Februar gültig ist und Mitarbeiter der LVA dies bestreiten.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 19. Februar 2008 23:32

der 15.februar war am vergangenen freitag.

was meinst du was das an umstellung bedeutet, die ganze sofware ect.

dann kommen die ganzen frührentner und stürmen die ämter....weil sie was erfahren haben!

Kommentar von hestina am 20. Februar 2008 00:27

die Ämter hatten Zeit sich darauf einzustellen. Sie wussten dass das Gesetz dann in Kraft tritt. So was passiert nicht einfach so, auch wenn viele Beamte das gerne so hinstellen.

Kommentar von leatherkuni am 4. April 2008 20:55

die programme stehen, können aber erst mit veröffentlichung des gesetzes im bundesgesetzblatt genutzt werden.


anonym
beantwortet von leatherkuni am 4. April 2008 20:48
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die neue hinzuverdienstgrenze von 400 euro rückwirkend gilt erst, wenn das gesetz im bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. so lange gilt 355 euro. das gesetz ist zwar bereits durch den bundesrat, aber wie es nunmal so ist in deutschland gelten gesetze erst mit ihrer veröffentlichung im bundesgesetzblatt


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