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Hinzuverdienst,EU-Rente

gefragt von Schnappi5 am 03.04.2009 um 9:51 Uhr

Gilt eine Mieteinnahme eigentlich als hinzuverdienst?Wennja,darf diese dann die 400,-Eurogrenze nicht überschreiten?


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Frage beantworten


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 3. April 2009 09:52
1x
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Mieteeinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Sie haben mit Einkünften aus unselbständiger Arbeit nichts zu tun.

es gibt noch ein paar andere Einkunftsarten, z.B. aus Forst- und Landwirtschaft, Kapitalvermögen etc.

die müssen auch alle angegeben werden.

Kommentar von Schnappi5 am 3. April 2009 22:02

Ich bedanke mich für die Antwort.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 3. April 2009 09:58
1x
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Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung, kein Arbeitseinkommen. Sie gilt nicht als Hinzuverdienst.

Kommentar von Schnappi5 am 3. April 2009 22:02

Ich bedanke mich für die Antwort.



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