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Hinzuverdienst bei EU-Rente bei zusätzlicher GS / Sonderleistungen / Schwerbehinderung und Grundsich

gefragt von Lavi1965 am 18.07.2008 um 11:16 Uhr

Ich erhalte eine EU-Rente, die durch das SoZi (Grundsicherung) auf die Höhe des Existenzminimums (=Hartz IV) aufgestockt wird.Nach Rentenrecht sind € 400,-- unschädlich. Was bleint von der Grundsicherung bei € 400,-- ?. Wie sieht es nach Rentenrecht und GS bei höherem Hinzuverdienst aus ? Wann wird ggf. die Rente gänzlich gestrichen ? Welche Sonderleistungen gibt es ggf. noch (hier: notwendige Brille, nach Mietvertrag verlangte ReNo-Arbeiten, Führeschein, um beruflich mehr Chanchen zu haben ) ?Gibt es finanzielle oder sonstige Vorteile bei Schwerbehinderung (80 %, Verschlimmerungsantrag ist gestellt, kein Zusatz wie z.B. gehbehindertr oder Blind) ?

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Grundsicherung x 136 EU-Rente x 29 Schwerbehinderung und GruSi x 2

anonym
beantwortet von Lissa am 18. Juli 2008 11:30
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Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 18. Juli 2008 11:19
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