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Hinzuverdienst bei EU-Rente bei zusätzlicher GS / Sonderleistungen / Schwerbehinderung

gefragt von Lavi1965 am 18.07.2008 um 11:05 Uhr

Ich erhalte eine EU-Rente, die durch das SoZi (Grundsicherung) auf die Höhe des Existenzminimums (=Hartz IV) aufgestockt wird.Nach Rentenrecht sind € 400,-- unschädlich. Was bleint von der Grundsicherung bei € 400,-- ?. Wie sieht es nach Rentenrecht und GS bei höherem Hinzuverdienst aus ? Wann wird ggf. die Rente gänzlich gestrichen ? Welche Sonderleistungen gibt es ggf. noch (hier: notwendige Brille, nach Mietvertrag verlangte ReNo-Arbeiten, Führeschein, um beruflich mehr Chanchen zu haben ) ?Gibt es finanzielle oder sonstige Vorteile bei Schwerbehinderung (80 %, Verschlimmerungsantrag ist gestellt, kein Zusatz wie z.B. gehbehindertr oder Blind) ?


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anonym
beantwortet von Lissa am 18. Juli 2008 11:08
2x
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Der Hinzuverdienst bezieht sich auf das, was du durch Arbeit hinzu verdienst und nicht auf zusätzliche Leistungen anderer Ämter.

Wegen der zusätzlichen Leistungen wende dich ans Grundsicherungs- bzw Sozialamt.

Kommentar von Lissa am 18. Juli 2008 11:25

Wenn du neben der Rente arbeitest, wirkt sich das auf die Höhe der Grundsicherung aus.

Da die Grundsicherung wie das Arbeitslosengeld 2 berechnet wird, müsste dies hier gelten:

Auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet.

Vom Einkommen abzusetzen sind Steuern, Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Sozialversicherung), Versicherungsbeiträge, geförderte Altersvorsorgebeiträge (Altersvorsorge, zusätzliche private), Werbungskosten. Wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende als ergänzende Leistung neben ausgeübter Erwerbstätigkeit beantragt, so gelten folgende Besonderheiten

(Hinzuverdienstregelung):

Von den Erwerbseinkünften ist grundsätzlich ein Pauschalbetrag von monatlich 100 € abzuziehen, der bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anrechnungsfrei bleibt.

Außerdem ist das anzurechnende Einkommen um einen Freibetrag zu mindern. Dieser errechnet sich wie folgt:

  • Für den Einkommensanteil zwischen 101 € und 800 € sind 20 % anrechnungsfrei.

  • Für den Einkommensanteil zwischen 801 € und 1.200 € (Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder) bzw. zwischen 801 € und 1.500 € (Bedarfsgemeinschaft mit mindestens 1 minderjährigen Kind) sind 10 % anrechnungsfrei.

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_h097.htm

Aber das solltest du besser genau beim Grundsicherungsamt erfragen.

Verdienst du mehr als 400 Euro, bekommst du nur noch einen Teil deiner Rente.

Das richtet sich nach deinem Bruttoeinkommen.

Die entsprechenden Verdienstgrenzen findest du in deinem Rentenbescheid.

In manchen Bundesländern wird noch Blindengeld gezahlt.

Informationen findest du hier:

http://www.seh-netz.info/blindenhilfe/index.php

Kommentar von rillo43 am 16. Juni 2009 15:16

Hallo,bin Frührentner und habe vor ca. 1 Stunde eine Frage ähnlicher Art gestellt.Vielen dank,hier,für diese sehr aussagefähigen Antworten.Sie sind sehr Hilfreich!!!


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 18. Juli 2008 11:16
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Wenn Du einen Hinzuverdienst hast, wird die evt. zustehende Grundsicherung neu berechnet bzw. fällt u.U. weg. Es heisst ja Grundsicherung und die wird nur gewährt, wenn ein bestimmtes Einkommen nicht erreicht wird. Bezügl. Schwerbehinderung gibt es ohne Merkzeichen höchstens steuerliche Vergünstigungen, die aber wieder nur relevant sind, wenn Du im Berufsleben stehst. Sozialleistungen sind ja steuerfrei. Wegen der Sonderleistungen mache Dir mal keine zu großen Hoffnungen. Renovierungskosten werden nur im Einzelfall übernommen und das auch nur, wenn Du wirklich ein geringes Einkommen hast. Die Grenzen kennt das Sozialamt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. Juli 2008 11:19
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Für deine Fragen gibt es doch die Sozialverbände (z.B. www.vdk.de) in fast jeder Stadt/Gemeinde.

Dort bekommst du die Antworten und auch weiter gehende Hilfe.


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