Hinweis an Polizei vertraulich, wird das durchgehalten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast schon richtig erkannt, dass es spätestens vor Gericht zu einer "Enttarnung" kommt. Dein Name wird Bestandteil der Ermittlungsakte werden und diese datf der Anwalt des Beklagten einsehen. Alternativ gibt es das Zeugenschutzprogramm, welches aber zu 100 % nicht bei einem kleinen Betrugsdelikt greift. Das ist eher für Kronzeugen z.B. im Bereich der organisierten Kriminalität.

Also: Deine Anonymität kann nicht gewährleistet werden. Jedoch gehört es zu Deinen Bürgerpflichten, solche Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, außer wenn es um Dich oder nahe Angehörige geht.

Du solltest Deine Bedenken hinten anstellen und zur Polizei gehen. Stell Dir vor, dass Du das Opfer eines Betruges bist. Z.B. hast Du ein iPhone bei eBay ersteigert und das Geld überwiesen. Die Ware kommt aber nie an und Dein Geld ist weg. Für manche sind einige Hundert Euro nicht viel, aber wenn ein Schüler mehrere Jahre gespart hat, um sich den Traum zu verwirklichen, ist das sehr bitter.

Du würdest Dich doch auch freuen, wenn der Täter ermittelt werden kann und Du vielleicht Dein Geld, oder zumindest einen Teil, zurück bekommst, oder?

LG derChristian

Achso, falls jemand wissen will, wie die Sache ausgegangen ist: Der betreffende Nachbar hat bei mir geklingelt und mich damit konfrontiert, dass ich bei der Polizei ja das und das gesagt habe und dass ich ja die Polizei gebeten habe, dies vertraulich zu behandeln, aber die Polizei habe ihm dies trotzdem gesagt.

Hallo cchrisa,

grundsätzlich gibt es bei Zeugenaussagen die Möglichkeit, deine Personalien vertraulich zu behandeln. Der befragende Polizeibeamte ist dann vor Gericht "Zeuge vom Hörensagen". Jedoch wird dies in deinem Fall nicht möglich sein. Derartige Maßnahmen werden nur bei Schwerst- und Organisierter Kriminalität getroffen, wenn der Zeuge durch die Aussage in eine Gefahr für Leib und Leben gerät. Dies ist natürlich bei dir nicht der Fall. Dein Name wird zwingend in die Ermittlungsakte aufgenommen. Der Beschuldigte, bzw. sein Anwalt wird bei einer Akteneinsicht dann natürlich auch deine Aussage sehen.

Jedoch überlege dir: Du willst doch, dass die Leute, welche andere in den Ruin treiben, zur Rechenschaft gezogen werden. Also spring am besten über deinen Schatten.

Es gibt natürlich auch immer die Möglichkeit eines anonymen Hinweisen (z.B. per Brief). Zu beachten ist hier jedoch, dass die Polizei allein auf dieser Grundlage kein Eingriffsmaßnahmen durchführen darf. Ein Hinweis zur weiteren Ermittlung ist es dennoch. Kannst du also absolut nicht über deinen Schatten springen, wäre dies zumindest eine Möglichkeit.

Gruß

Die eidesstattliche Erklärung muss immer einer realen Person zugeordnet werden können, ansonsten bist du kein wirklich gültiger zeuge.

ABER die eidestattliche Erklärung muss NICHT mit deinem Namen vor Gericht vorgelesen werden, aka kann anonym vorgelesen werden. Lass dich von der Polizei beraten, ob das auch für deinen Fall gilt.

Machs schriftlich ohne Absender !

Die Frage ist, was die Polizei damit anfangen kann. Sie "wissen" dann zwar, dass der Mieter was damit zu tun hat, haben aber keine Handhabe für weitere Schritte.