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Hilfe zum Widerspruch

gefragt von Wurzel50 am 25.11.2008 um 11:45 Uhr

Hallo zusammen, ich mach es mal kurz, muss einen Widerspruch bzw. Einspruch gegen Einstellung der Leistung des Grundsicherungsamtes ....mit dem Zweck der Weiterzahlung bis zur entgültigen Endscheidung machen. Da der gesamte Fall meines Mannes seit 8 Jahren zwischen Landratsamt und Jobcenter hin und her geschoben wird. Nun ist bald Weihnachten und das Geld für meinen Mann wird definitiv nicht frühzeitig überwiesen werden, weil sich die Ämter streiten, bitte helft mir ich muss morgen den Widerspruch abgeben, vielen lieben Dank im voraus.


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anonym
beantwortet von Summerwine am 25. November 2008 12:21
1x
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Hilfreichste Antwort

Möglich ist noch eine Verpflichtungsklage(§ 42 VwGO).Aber auf Grund der Dringlichkeit solltest du eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragen(§ 123 VwGO):

Kommentar von Wurzel50 am 25. November 2008 12:39

Deine Antwort ist super, aber wie fange ich das Ganze jetzt an?


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JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 25. November 2008 11:49
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Es gibt (zusätzlich zu GF) Rechtforen: www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. November 2008 11:52

Zusätzlich zum Widerspruch:

  • Gespräch mit den Vorgesetzen der beteiligten Steillen

  • Gespräch mit Kommunalpolitikern, die von Dir wiedergewählt werden möchten,

  • Leserbrief/Arikel in der Presse,

  • Fernsehen (z. B. Frontal21)


anonym
beantwortet von Memmenie am 25. November 2008 11:50
1x
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hiermit widerspreche ich ihren gemachten entscheidungen zur einstellung des grundsicherungsamtes bis zur entgültigen entscheidung der weiterzahlung.

So ok?


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 25. November 2008 11:50
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möchtest Du eine Begründung für den Widerspruch wissen? die wird Dir wohl hier niemand allein aufgrund Deiner Angaben geben können; Du schreibst ja selbst, dass das Verfahren schon acht Jahre läuft; ich kann nur sagen, dass es bei der Einlegung des Widerspruches und der Begründung nicht auf eine unbedingt geschliffene rechtliche Begründung ankommt; hierzu fehlt Dir ja auch die Zeit; eigentlich bräuchtest Du einen Fachanwalt für Sozialrecht;


mikael
beantwortet von mikael am 25. November 2008 11:53
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Das ein ziegst was mir einfällt, Ihr seid die(sorry) Angeschiss.., euch werden die Ämter aufreiben. Ihr solltet Euch einen Anwalt nehmen der ein Schreiben verfasst was Euch hilft. Rücksicht oder Mitleid, kennen Ämter nicht unbedinngt. Haupsache es klappt so wie Ihr Euch das Wünscht, ich wünsche es Euch auch.


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