Hallo zusammen, ich mach es mal kurz, muss einen Widerspruch bzw. Einspruch gegen Einstellung der Leistung des Grundsicherungsamtes ....mit dem Zweck der Weiterzahlung bis zur entgültigen Endscheidung machen. Da der gesamte Fall meines Mannes seit 8 Jahren zwischen Landratsamt und Jobcenter hin und her geschoben wird. Nun ist bald Weihnachten und das Geld für meinen Mann wird definitiv nicht frühzeitig überwiesen werden, weil sich die Ämter streiten, bitte helft mir ich muss morgen den Widerspruch abgeben, vielen lieben Dank im voraus.
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Möglich ist noch eine Verpflichtungsklage(§ 42 VwGO).Aber auf Grund der Dringlichkeit solltest du eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragen(§ 123 VwGO):

Es gibt (zusätzlich zu GF) Rechtforen: www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer
JoWaKu am 25. November 2008 11:52 Zusätzlich zum Widerspruch:
Gespräch mit den Vorgesetzen der beteiligten Steillen
Gespräch mit Kommunalpolitikern, die von Dir wiedergewählt werden möchten,
Leserbrief/Arikel in der Presse,
Fernsehen (z. B. Frontal21)
hiermit widerspreche ich ihren gemachten entscheidungen zur einstellung des grundsicherungsamtes bis zur entgültigen entscheidung der weiterzahlung.
So ok?

möchtest Du eine Begründung für den Widerspruch wissen? die wird Dir wohl hier niemand allein aufgrund Deiner Angaben geben können; Du schreibst ja selbst, dass das Verfahren schon acht Jahre läuft; ich kann nur sagen, dass es bei der Einlegung des Widerspruches und der Begründung nicht auf eine unbedingt geschliffene rechtliche Begründung ankommt; hierzu fehlt Dir ja auch die Zeit; eigentlich bräuchtest Du einen Fachanwalt für Sozialrecht;

Das ein ziegst was mir einfällt, Ihr seid die(sorry) Angeschiss.., euch werden die Ämter aufreiben. Ihr solltet Euch einen Anwalt nehmen der ein Schreiben verfasst was Euch hilft. Rücksicht oder Mitleid, kennen Ämter nicht unbedinngt. Haupsache es klappt so wie Ihr Euch das Wünscht, ich wünsche es Euch auch.
Deine Antwort ist super, aber wie fange ich das Ganze jetzt an?