1

Hilfe zum Widerspruch

Frage von Wurzel50 Wurzel50

Hallo zusammen, ich mach es mal kurz, muss einen Widerspruch bzw. Einspruch gegen Einstellung der Leistung des Grundsicherungsamtes ....mit dem Zweck der Weiterzahlung bis zur entgültigen Endscheidung machen. Da der gesamte Fall meines Mannes seit 8 Jahren zwischen Landratsamt und Jobcenter hin und her geschoben wird. Nun ist bald Weihnachten und das Geld für meinen Mann wird definitiv nicht frühzeitig überwiesen werden, weil sich die Ämter streiten, bitte helft mir ich muss morgen den Widerspruch abgeben, vielen lieben Dank im voraus.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Summerwine Summerwine

    Möglich ist noch eine Verpflichtungsklage(§ 42 VwGO).Aber auf Grund der Dringlichkeit solltest du eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragen(§ 123 VwGO):

    Kommentar von Wurzel50 Wurzel50Wurzel50

    Deine Antwort ist super, aber wie fange ich das Ganze jetzt an?

  • 1
    Antwort von mikael mikael

    Das ein ziegst was mir einfällt, Ihr seid die(sorry) Angeschiss.., euch werden die Ämter aufreiben. Ihr solltet Euch einen Anwalt nehmen der ein Schreiben verfasst was Euch hilft. Rücksicht oder Mitleid, kennen Ämter nicht unbedinngt. Haupsache es klappt so wie Ihr Euch das Wünscht, ich wünsche es Euch auch.

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    möchtest Du eine Begründung für den Widerspruch wissen? die wird Dir wohl hier niemand allein aufgrund Deiner Angaben geben können; Du schreibst ja selbst, dass das Verfahren schon acht Jahre läuft; ich kann nur sagen, dass es bei der Einlegung des Widerspruches und der Begründung nicht auf eine unbedingt geschliffene rechtliche Begründung ankommt; hierzu fehlt Dir ja auch die Zeit; eigentlich bräuchtest Du einen Fachanwalt für Sozialrecht;

  • 1
    Antwort von Memmenie Memmenie

    hiermit widerspreche ich ihren gemachten entscheidungen zur einstellung des grundsicherungsamtes bis zur entgültigen entscheidung der weiterzahlung.

    So ok?

  • 1
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Es gibt (zusätzlich zu GF) Rechtforen: http://www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Zusätzlich zum Widerspruch:

    • Gespräch mit den Vorgesetzen der beteiligten Steillen

    • Gespräch mit Kommunalpolitikern, die von Dir wiedergewählt werden möchten,

    • Leserbrief/Arikel in der Presse,

    • Fernsehen (z. B. Frontal21)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.