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HILFE: Zahlungsbefehl... Einspruch möglich?

gefragt von Inspiron am 19.11.2007 um 0:06 Uhr

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe auf einige gute Ratschläge:

Neue Wohnung: Einzug vorherigen Oktober,2006 Ummeldung der Heizung seitens des Vermieters. Heizungs-Ablesung: diesen September

Wir hatten uns schon gefragt wo die Heizkosten-Abrechung bleibt. Promt flattert ein RSA(eigenhändig) Brief ins Haus: Bedingter Zahlungsbefehl vom Gericht.

Zu zahlen: Heizkosten + Anwaltsgebühren 160 Euro

Wir hatten davor überhaupt keine Rechnung bekommen. Laut der Firma waren es zwei die angeblich von der Post aus retoniert wurden und nie bei uns angekommen sind.

Wie ist das Vorgehen, bzw. habe ich überhaupt eine Möglichkeit?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. November 2007 00:31
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Na, dann würde ich mir diese retournierten Briefe mal vorlegen lassen. Das müsste die Abrechnung und evtl. eine Mahnung sein. Falls es die nicht gibt, würde ich davon ausgehen, dass auch nichts geschickt wurde. Und auf jeden Fall dem Mahnbescheid umgehend widersprechen. Komisch ist allerdings, dass die Briefe den Weg nicht gefunden haben, den der Mahnbescheid gefunden hat.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. November 2007 02:26

Für Deutschland ist das durchaus erklärbar. Da wird halt eine Einwohnermeldeamtsanfrage gemacht. Wies in Österreich diesbezüglich läuft, weiß ich nicht.

Kommentar von Inspiron am 19. November 2007 10:51

Das mit den retonierten Briefen werde ich mal machen. Was, wenn die bei denen nicht mehr verfügbar sind?

Ich habe 2 Wochen Zahlungsfrist und 4 Wochen Einspruchsfrist.

Sobald ich dem Zahlungsbefehl widerspreche ist das eine Gerichtsverhandlung mit Anwalt und wird wohl sehr teuer. Deswegen möchte ich meine Chancen abwägen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. November 2007 14:54

Auf jeden Fall Einspruch einlegen, zurücknehmen kannst Du ihn immer noch. Und Rat vor Ort suchen, da es hier nicht möglich ist, alle Schritte aufzuzeigen.


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 19. November 2007 00:17
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erstmal sofort widersprechen (glaube die Frist ist 2 Wochen)bevor der Vollstreckungsbefehl kommt.Außerdem müssten doch einem Zahlungsbefehl (eigentlich heißt das jetzt ja Mahnbescheid) mindestens 2 Mahnungen vorausgegangen sein. Versteh ich irgendwie nicht ganz die Sachlage. Aber auf jeden Fall widersprechen und den Sachverhalt klären!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. November 2007 02:27

"(eigentlich heißt das jetzt ja Mahnbescheid)"

In Österreich nicht.

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 19. November 2007 12:05

Zahlungsbefehl ? Mahnbescheid ? ach so, wusste ja erst nicht, dass das in Österreich ist;-) @bitmap

Kommentar von kiedricher am 19. November 2007 04:29

Mahnungen bedarf es mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen nicht mehr.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. November 2007 05:02

"Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen"

Was hat das denn mit dem hier geschilderten Fall zu tun?


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 19. November 2007 00:17
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haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? wenn ja, sofort einschalten. Wenn nicht, dann Widerspruch einlegen und mit dem Anwalt des Gegners sprechen bzw. schriftlich den Sachverhalt darlegen. Vielleicht gibt es dann eine Einigung. Das ist ja wirklich eine miese Abzocke vom Vermieter. Die versuchen aber auch alles um an Geld zu kommen.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 19. November 2007 00:21

Was hat denn der Vermieter damit zu tun?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. November 2007 00:25

Nicht so theatralisch, lionbaby72, und nicht jeden Vermieter zum Feindbild erklären.


bitmap
beantwortet von bitmap am 19. November 2007 05:16
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@Inspirion vielleicht fragst du doch besser mal hier http://kuerzer.de/8W586GlqH

Das ist ein österreichsches Forum. Die kennen sich da (hoffentlich) besser mit österreichschem Recht aus.


anonym
beantwortet von Inspiron am 19. November 2007 00:34
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Der Vermieter trägt keine Schuld und hat damit auch nichts zu tun.

Prinzipiell hätte eine normale Rechung kommen sollen (schon vorherigen Oktober) und eine Mahung (im Jänner). Beide sind niemals angekommen und wahrscheinlich das Verschulden der Post, da ganz normaler Brief und nicht eingeschrieben) soweit ich informiert bin mit unzustellbar retoniert.

Österreich: Auf dem 3 seitigen Schreiben steht Zahlungsbefehl und der kam vom Gericht.

Die Ablesung erfolgte wie gesagt erst diesen September und wir hatten jetzt auch schon eine Rechung nach über einem Monat erwartet. Es kam aber dieser Zahlungsbefehl. Denn die Heizkosten sind im Voraus fürs ganze Jahr zu bezahlen was wir natürlich nicht wussten.

Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine. Deshalb steht für mich zur Diskussion diese Kosten zu tragen auch wenn sehr unangenehm. Im Falle einer verlorenen Gerichtsverhandlung komme ich auf viel höhere Beträge.

Man könnte uns vorwerfen nicht die Initiative zur Zahlung ergriffen zu haben um dort nachzufragen. Was aber nur insofern ein Argument ist, dass man wie schon oben erwähnt im Voraus zu zahlen hat... (aber uns nicht bekannt war)




Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 19. November 2007 00:40

kann sein, dass das rechtlich in Österreich etwas anders ist, als in Deutschland, aber Widerspruch auf jeden Fall einlegen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. November 2007 00:42

@Inspiron: Gibt es bei Euch evtl. so eine Art Verbraucherzentrale wie in Deutschland? P.S: Nicht antworten, sondern die Kommentierfunktion benutzen ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. November 2007 02:14

Das ist so ähnlich wie in D. Einspruch innerhalb 2 Wochen ab Erhalt. http://kuerzer.de/WwHTK4scW


lieplink
beantwortet von lieplink am 19. November 2007 00:45
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Du hast bei einem Mahnbescheid eine Widerspruchsfrist von 2 Wochen! Es reicht, wenn Du schreibst: Ich widerspreche! Das geht dann zum Gericht! In dem Mahnbescheid müßte irgendwo ein Kreuzchen sein! Dort steht: Bei Widerspruch wird automatisch Klage eingereicht! Ist dort ein Kreuzchen, gehts richtig los! Wie Du aber schreibst, könnte es sein, daß Du den Prozess verlieren würdest!? Es würden erhebliche Mehrkosten entstehen! Ich würde an Deiner Stelle jetzt mit der Firma reden, an die Du die Heizkosten bezahlt hast, bzw. bezahlen mußt! Vielleicht findet ihr eine außergerichtliche Einigung?! - Und nur mal am Rande erwähnt: Im Voraus bezahlen war Euch nicht bekannt.... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;-)

Kommentar von Inspiron am 19. November 2007 10:54

Nein, das im Voraus bezahlen war mir nicht bekannt. Die erste eigene Wohnung. Die Ablesung erfolgte diesen September und ich dachte anhand dieser dann die Rechung zu bekommen.

Zitat: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;-)

Kann man mir vorwerfen, dass ich die Eigeninitiative ergreifen hätte müssen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. November 2007 14:27

"Kann man mir vorwerfen, dass ich die Eigeninitiative ergreifen hätte müssen?"

Kommt drauf an, was da in Österreich der "Normal"fall ist. Hier in D. Zahlt man die Heizkosten indirekt mit den Nebenkosten zur Miete (also sozusagen auch im voraus) und bekommt dann nach dem Abrechnungszeitraum entweder zuviel gezahlte Kosten zurück oder muss nachzahlen. Und sowas ist sozusagen "Allgemeinwissen". Da tut man sich dann etwas schwer zu sagen "Das hab ich nicht gewusst.".

Wenn das mit dem Im-voraus-zahlen in Österreich allerdings nicht den üblichen Gepflogenheiten entspricht, kommts drauf an, ob du es anderweitig hättst wissen müssen. Könnte ja sein, dass es im Mietvertrag irgendwo steht und du dir den nicht ordentlich durchgelesen hast. In dem Fall hättest du auch ein Problem mit der Begründung "Ich habs nicht gewusst."


anonym
beantwortet von kiedricher am 19. November 2007 04:26
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Zunächst mal, warum geht die Heizkostenabrechnung vom Versorger direkt an dich und nicht an den Vermieter, der dann über die übliche Betriebskostenabrechnung die Kosten umlegt? Oder war es z.B. ne Gasetagenheizung? Wenn es sich um eine Zentralheizung handelt, würde ich sofort Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, denn dann ist der Vertragspartner des Versorgers der Vermieter. Allerdings, wenn es sich bei der "Firma" um die Hausverwaltung handelt VORSICHT: Also erst mal her mit den Info´s! Vor dem Rechtsstreit muß unbedingt KLARHEIT bestehen! Und das schnell, wegen der 2-Wochen Widerspruchsfrist.

Kommentar von Inspiron am 19. November 2007 10:55

Zentrale Gasheizung. Das wird nicht mit den Betriebskosten abgerechnet. Es ist kein Mahnbescheid sondern eine gerichtliche Forderung! Sobald ich Einspruch erhebe, kann es im nicht gewonnenen Fall erheblich teurer werden als geplant.

Kommentar von kiedricher am 20. November 2007 00:56

Sehe gerade, das Ganze spielt sich in Österreich ab. Da muß ich passen, Sorry.


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