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Hilfe-werden von Ebay-Käufer erpresst ,da unwissentlich! ein Spiel in der 18er Version verkauft.

gefragt von IndianwolfIndianwolf am 19.06.2009 um 18:11 Uhr

Hallo! Folgendes:mein Mann hat ein PS2 Spiel verkauft,von dem er 2 Versionen hatte-die ab 16 Jahre und die ab 18.Irgendwie ist die 18er Version in die 16er Hülle gerutscht,da die Cover identisch sind,bis auf ein Mini-Schild wo die Altersfreigabe draufsteht.Mein Mann hat die CD Rom vom 16er kontrolliert und ohne es zu merken,die Hülle von der 18er abfotografiert :o(Es ist uns nicht aufgefallen,da wir gar nicht mehr in das Angebot geschaut haben und der Käufer hat dann versehentlich die Hülle ab 16 mit dem Spiel ab 18 drin bekommen,da mein Mann ja die "erlaubte" Version verkaufen wollte.Jetzt erpresst uns der Käufer damit,er schreibt ständig über unser privates Postfach.Der Witz ist,daß er sich zuerst beschwert hat,daß er die 18er Version des Spiels wollte,aber wir ihm die falsche Hülle geliefert hätte und er das Spiel mit dieser Hülle nicht WEITERVERKAUFT bekommen würde!Woraufhin mein Mann ihm schrieb,das es ein Versehen war und er nicht absichtlich ein FSK 18 verkaufen würde,da das ja verboten sei-er wollte dem Käufer aber die richtige Hülle zusenden.Das war diesem zu "aufwendig",da er ja die FSK 18 eh nicht verkaufen darf,was ihm angeblich nicht bewusst war!Nun erpresst er uns-will die 16er Version haben UND die 18er behalten,da wir ja was verbotenes getan hätten.Wir haben 1600 positive Bewertungen,esgeht mir nicht um das Negativ sondern ums Prinzip.Ebay reagiert nicht.-.-


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Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 19. Juni 2009 18:13
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nicht anschwärzen lassen letztendlich war das ein versehen und er hat kein recht auf beide cd´s ihr seit im recht!!!


moon73
beantwortet von moon73 am 19. Juni 2009 18:14
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Lasst es im Sande verlaufen, wenn er euch eine negative Kritik geben sollte, könnt ihr ja noch dazu was antworten und eure positiven Bewertungen sprechen ja FÜR euch!


Djego
beantwortet von Djego am 19. Juni 2009 18:14
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Weiter mit Ebay Kontakt aufnehmen und bloß nicht auf die lächerlichen Forderungen von diesem Typen eingehn. Und hebt alle Mails von ihm auf!


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 19. Juni 2009 18:15
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Meldet euch umgehend per Mail bei E-Bay, damit sie den Käufer sperren lassen können. Oder ihm zumindest eine Abmahnung erteilen. Desweiteren: ändert euer Privatpostfach. Und für die Zukunft: alles nur noch über E-Bay-Postfach laufen lassen!

Fehler passieren immer mal.

Wichtig ist die genaueste Schilderung! Und dass ihr euch schon entschuldigt habt. Er hat die Version, die er wollte. Lediglich die passende Hülle würde ich kulanterweise nachversenden. Mehr nicht. Die andere Version war nicht Verkaufsgegenstand!


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 19. Juni 2009 18:14
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ist der käufer überhaupt schon geschäftsfähig?



anonym
beantwortet von Martaman4 am 19. Juni 2009 18:14
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Womit will er euch erpressen? Mit einer Negativbewertung? Überweist mir 1000€ oder ich bewerte euch schlecht... Ein Versehen ist nicht strafbar. Zeigt ihn wegen versuchter Erpressung an.

Kommentar von 329320f196d7857ee15c519061d1008dsmallIndianwolf am 19. Juni 2009 18:33

Damit daß wir gegen die Ebay Richtlinien verstossen haben.Er unterstellt uns,wir hätten das beim Einstellen gewusst.


nati123
beantwortet von nati123 am 19. Juni 2009 18:15
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was für eine frechheit von dem käufer. einfach ignorieren und alles so belassen wie es ist. das ist ja wohl unverschämt....


Narvik
beantwortet von Narvik am 19. Juni 2009 18:12
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Locker bleiben !!!

Kommentar von 329320f196d7857ee15c519061d1008dsmallIndianwolf am 19. Juni 2009 18:13

Es ärgert mich halt,da ich momentan sowieso extrem unter Stress stehe :o(

Kommentar von 5aad6fa49b130f0b606c292877155e03smallDjego am 19. Juni 2009 18:15

ja mei da musst jetzt aber durch ;-)

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 19. Juni 2009 18:15

Nicht ärgern, der will einfach nur noch das andere Spiel umsonst haben.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 19. Juni 2009 18:17
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Erst 16er rausschicken, wenn 18er zurück ist. Sonst, wegen Erpressung gibt's da noch ne Einrichtung. Fängt mit Poli an und hört mit zei auf. Am besten aber 'aussitzen'


anonym
beantwortet von Plumbum am 19. Juni 2009 18:17
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Ebay sollte eigentlich reagieren. Bitte mache den ganzen email Verkehr direkt über eBay. Wenn nicht passiert. sich bei ebay über den Kunden beschweren. Sie reagieren nach ein paar Tagen. Wenn dies nicht hilft mit einem Anwalt reden, das er die Sache klärt.


stenic611
beantwortet von stenic611 am 19. Juni 2009 18:18
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Ja ich würde es weiter bei Ebay versuchen zu klären. Aber darauf eingehen auf keinen Fall. Wenn er was negatives schreibt würde ich mich auch an Ebay wenden und im notfall ihm was reinschreiben, das darauf hinweist das es ein versehen war, ihr das richtig stellen wolltet und er euch vorgeführt hat. Aber am besten sonst nicht mehr antworten und alle Mails drucken oder speichern. Alles gute für euch


KaiserSozei
beantwortet von KaiserSozei am 19. Juni 2009 18:19
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tja dann würde ich sagen das er die 16 ver. bekommen soll und ihr schickt ihm dann einmal das porto dazu und er soll es zurück senden.

so dann ist es ja so wenn man das gerichtlich siht hat er ne illegale verson in seinem besitz und kann bestraft werden. natürlich ihr auch da ihr die ja "verkauft habt" unfreiwillig. also bei gerichtlicher einigung schauen beide dumm aus der wäsche

Kommentar von 329320f196d7857ee15c519061d1008dsmallIndianwolf am 19. Juni 2009 18:36

Wollten ihm die 16er schicken,woraufhin er argumentiert hat,daß er DIE ja nicht haben wollte und die ausserdem viel billiger wäre.Wir sollten dann die 16er schicken und 2 Euro für unseren Fauxpas gg überweisen und die 18er würde er behalten.

Kommentar von 55ca276876228ebd05c9475cecf34bcdsmallKaiserSozei am 19. Juni 2009 19:33

vertraglich (ebay) wurde aber 16 verkauft hat also nicht mal anspruch darauf


RedFred
beantwortet von RedFred am 19. Juni 2009 18:22
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Warum wundert es mich nicht, dass ebay nicht reagiert? Wohl weil die eh nicht so fix sind. Zu eurem Problem: Das ist schlichtes Kaufrecht, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 433.

Da ihr - gewollt oder unbeabsichtigt - nicht die Ware geliefert habt, die ihr angeboten habt, liegt gemäß § 434 ein Sachmangel vor, da die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Insoweit hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung nach § 439, wobei ihr für die Kosten der Rücksendung der falschen Version und die Kosten für den Versand der richtigen selbst tragen müsst.

Wenn euch der Käufer nun mit der "18er" Version erpresst, diese behalten will und die "16er" Version haben will, würde ich ihm mal mit einer Anzeige drohen. - Einerseits wegen Erpressung, andererseits wegen Unterschlagung, denn er muss die falsche Ware zurückgeben. Wenn ihr 'ne Rechtsschutzversicherung habt, ab zum Anwalt.

Bei ebay würde ich jedoch trotz allem am Ball bleiben!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 20. Juni 2009 08:21
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Ich würde die Sache aussitzen! Okay, eine ungerechtfertigte negative Bewertung ist immer ärgerlich, aber ich würde mich damit nicht erpressen lassen...


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