hammer!!!!! ich habe gestern erfahren das,die damen vom amt wenn sie in der wohnung sind...in den intimsten schubläden,schränken und und und schauen und greifen dürfen...stimmt das? was habe ich eigentlich noch für rechte nur weil ich leider in die petrolie gekommen bin harz4 empfänger zu sein....???????????????????????????????? was dürfen sie ? was nicht? was hab ich noch für rechte?? was darf ich ablehen ohne das man mir etwas kürzen darf???? lg

Sie dürfen schauen nach Geldverstecken
Hände auch in Schubladen strecken.
Glaub nicht, daß Du in der Petrolie bist,
ich denke, daß es eine Bredouille ist.
Die dürfen ohne deine Erlaubnis nicht mal die Wohnung betreten. Noch gilt in Deutschland die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Die dürfen nicht mal in die Wohnung - also nicht reinlassen auch wenn sie mit Leistungskürzung drohen!!! http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2008-hartz-iv-empfaenger-muessen-ein...
svanny am 29. Dezember 2008 12:19 Schau dir bitte die Kommentare zu diesem Artikel an, dann weißt du was Sache ist. In diesem Artikel wird nur ein Teil des Urteils und der Hintergründe beleuchtet.
Du lässt Sie nicht rein und damit wird Dir jede weitere Leistung verwehrt . Steht da ja auch. Also:
Du hast recht und es nützt nichts, wenn Du trotzdem Geld haben willst.
svanny am 29. Dezember 2008 12:26 Genau so schaut es aus. :)
Nudelsternchen am 29. Dezember 2008 12:46 Man muss sie nicht reinlassen und wenn sie einem die Leistung streichen, kann man gegen Klagen (Wie oft wollen wir uns eigentlich noch "streiten"?)

das glaub ich nicht, das ist privatsphäre und das darf man nur mit gerichtsbeschluss
kaesbrot am 29. Dezember 2008 12:15 Laut Paragraph 21 dürfen sie das!
kaesbrot am 29. Dezember 2008 12:17 ...wenn dringender Verdacht besteht :)
saskia1201 am 29. Dezember 2008 12:22 na dann haste sch.. am stecken..

die dürfen nicht einmal in deine wohnung,dafür brauchen die einen durchsuchungsbefehl

das kann nicht sein O.O das ist doch privat!!

Sie dürfen wahrscheinlich einen Blick in die Schränke werfen, um z. B. zu sehen, ob du allein wohnst bzw. was du angegeben hast. In die einzelnen Schubladen dürfen sie allerdings bestimmt nicht schauen.
Normalerweise bekommt man keinen Besuch von den "Damen vom Amt", es sei denn, sie glauben, dass du das Amt betrügen möchtest.
Und wie solche Besuche ablaufen, kannst du dir im Fernsehen ansehen, wenn diese Kontroll-Sendungen laufen.
Das sind halt Geldschweine - die suchen alles ab, um Knete zu finden. Nimm die Leistung gar nicht erst in Anspruch, dann hast Du die Diskussion auch nicht.
svanny am 29. Dezember 2008 12:15 Und das ist auch richtig so. Wo kommen wir hin, wenn Leute mit Vermögen sich zusätzlich noch vom Staat durchfüttern lassen. Daher sind solche Prüfungen sinnvoll.
seneca am 29. Dezember 2008 12:15 Die Äußerung ist unqualifiziert,
wer von mir wird alimentiert,
wird zurecht auch kontrolliert.
sagt Ihr damit nicht eigentlich das gleiche! :-)
svanny am 29. Dezember 2008 12:23 Klar, wobei du durch die Äußerung "Gelschweine" eher zum Ausdruck bringst, dass du das nicht gerechtfertigt findest.
Ich wollte den Ersteller der Frage vermitteln, dass es Sinnvoll ist Harz IV gar nicht erst zu beantragen. Die Geldschweine sind mehr mit Trüffeln zu vergleichen und durchaus positiv gemeint - für den Staat (uns alle) :-)
svanny am 29. Dezember 2008 12:32 Gut :)

Sind berechtigt nach Wertgegenständen zu suchen !
Volker13 am 29. Dezember 2008 18:43 wo steht das?

Ich habe neulich erfahren,dass kürzungen im Allgemeinen unzulässig sind, da man mit ALG 2 sowieso am Existenz-Minimum lebt.
svanny am 29. Dezember 2008 12:29 Kürzungen werden ja vorgenommen, wenn keine Hilfsbedürftigkeit besteht. Wenn diese besteht, gibt es keine Kürzungen und somit kommt es erst gar nicht zu dem von dir angesprochenen Fall.
kürzungen sind zulässig, zb bei verstößen gegen die pflicht, jede arbeit anzunehmen, sich ordnungsgemäß zu bewerben, kann die leistung in 3-4 schritten bis zu 100% gekürzt werden nur die miete wird noch bezahlt, und wenn der/die jenige sich nicht fügt dann auch noch nicht einmal das mehr.
Ich denke die dürfen alles, du erhälst Geld von ihnen.
frastaft am 29. Dezember 2008 12:14 Super, dann mache ich das bei meinen Mitarbeitern auch, danke für den Tipp.
Das ist was ganz anderes.. Das ist jawohl erwirtschaftetes Geld.. Er bekommt das Geld einfach so.. Und es gibt soviele die den Sozialstaat in Dtld missbrauchen das ich so eine Durchsuchung durchaus für gerechtfertigt halte!
Nudelsternchen am 29. Dezember 2008 12:16 NEIN, dürfen sie nicht