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hilfe,wer weiss antwort?

gefragt von immanuel1267 am 29.12.2008 um 12:10 Uhr

hammer!!!!! ich habe gestern erfahren das,die damen vom amt wenn sie in der wohnung sind...in den intimsten schubläden,schränken und und und schauen und greifen dürfen...stimmt das? was habe ich eigentlich noch für rechte nur weil ich leider in die petrolie gekommen bin harz4 empfänger zu sein....???????????????????????????????? was dürfen sie ? was nicht? was hab ich noch für rechte?? was darf ich ablehen ohne das man mir etwas kürzen darf???? lg

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recht x 35.298 arbeit x 14.571 harz-4-und-rechte x 1

seneca
beantwortet von seneca am 29. Dezember 2008 12:13
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Sie dürfen schauen nach Geldverstecken

Hände auch in Schubladen strecken.

Glaub nicht, daß Du in der Petrolie bist,

ich denke, daß es eine Bredouille ist.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 29. Dezember 2008 12:14
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anonym
beantwortet von Saarland60 am 29. Dezember 2008 12:12
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Die dürfen ohne deine Erlaubnis nicht mal die Wohnung betreten. Noch gilt in Deutschland die Unverletzlichkeit der Wohnung.


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 29. Dezember 2008 12:15
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Die dürfen nicht mal in die Wohnung - also nicht reinlassen auch wenn sie mit Leistungskürzung drohen!!! http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2008-hartz-iv-empfaenger-muessen-ein...

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 29. Dezember 2008 12:19

Schau dir bitte die Kommentare zu diesem Artikel an, dann weißt du was Sache ist. In diesem Artikel wird nur ein Teil des Urteils und der Hintergründe beleuchtet.

Kommentar von Gannimed am 29. Dezember 2008 12:24

Du lässt Sie nicht rein und damit wird Dir jede weitere Leistung verwehrt . Steht da ja auch. Also:

Du hast recht und es nützt nichts, wenn Du trotzdem Geld haben willst.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 29. Dezember 2008 12:26

Genau so schaut es aus. :)

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 29. Dezember 2008 12:46

Man muss sie nicht reinlassen und wenn sie einem die Leistung streichen, kann man gegen Klagen (Wie oft wollen wir uns eigentlich noch "streiten"?)


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 29. Dezember 2008 12:11
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das glaub ich nicht, das ist privatsphäre und das darf man nur mit gerichtsbeschluss

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 29. Dezember 2008 12:15

Laut Paragraph 21 dürfen sie das!

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 29. Dezember 2008 12:17

...wenn dringender Verdacht besteht :)

Kommentar von Cadefb46a792227195064816c686bd12smallsaskia1201 am 29. Dezember 2008 12:22

na dann haste sch.. am stecken..


lollipopp
beantwortet von lollipopp am 29. Dezember 2008 12:20
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die dürfen nicht einmal in deine wohnung,dafür brauchen die einen durchsuchungsbefehl


Hupfhoernchen
beantwortet von Hupfhoernchen am 29. Dezember 2008 12:12
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das kann nicht sein O.O das ist doch privat!!


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 29. Dezember 2008 12:15
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Sie dürfen wahrscheinlich einen Blick in die Schränke werfen, um z. B. zu sehen, ob du allein wohnst bzw. was du angegeben hast. In die einzelnen Schubladen dürfen sie allerdings bestimmt nicht schauen.


anonym
beantwortet von Lissa am 29. Dezember 2008 12:13
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Normalerweise bekommt man keinen Besuch von den "Damen vom Amt", es sei denn, sie glauben, dass du das Amt betrügen möchtest.

Und wie solche Besuche ablaufen, kannst du dir im Fernsehen ansehen, wenn diese Kontroll-Sendungen laufen.


anonym
beantwortet von Gannimed am 29. Dezember 2008 12:13
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Das sind halt Geldschweine - die suchen alles ab, um Knete zu finden. Nimm die Leistung gar nicht erst in Anspruch, dann hast Du die Diskussion auch nicht.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 29. Dezember 2008 12:15

Und das ist auch richtig so. Wo kommen wir hin, wenn Leute mit Vermögen sich zusätzlich noch vom Staat durchfüttern lassen. Daher sind solche Prüfungen sinnvoll.

Kommentar von Bc76d2300d508c34112760682b572e60smallseneca am 29. Dezember 2008 12:15

Die Äußerung ist unqualifiziert,

wer von mir wird alimentiert,

wird zurecht auch kontrolliert.

Kommentar von Gannimed am 29. Dezember 2008 12:19

sagt Ihr damit nicht eigentlich das gleiche! :-)

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 29. Dezember 2008 12:23

Klar, wobei du durch die Äußerung "Gelschweine" eher zum Ausdruck bringst, dass du das nicht gerechtfertigt findest.

Kommentar von Gannimed am 29. Dezember 2008 12:29

Ich wollte den Ersteller der Frage vermitteln, dass es Sinnvoll ist Harz IV gar nicht erst zu beantragen. Die Geldschweine sind mehr mit Trüffeln zu vergleichen und durchaus positiv gemeint - für den Staat (uns alle) :-)

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 29. Dezember 2008 12:32

Gut :)


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 29. Dezember 2008 14:21
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Sind berechtigt nach Wertgegenständen zu suchen !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 29. Dezember 2008 18:43

wo steht das?


einfachnadine
beantwortet von einfachnadine am 29. Dezember 2008 12:23
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Ich habe neulich erfahren,dass kürzungen im Allgemeinen unzulässig sind, da man mit ALG 2 sowieso am Existenz-Minimum lebt.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 29. Dezember 2008 12:29

Kürzungen werden ja vorgenommen, wenn keine Hilfsbedürftigkeit besteht. Wenn diese besteht, gibt es keine Kürzungen und somit kommt es erst gar nicht zu dem von dir angesprochenen Fall.

Kommentar von thomaszg2872 am 21. März 2009 20:00

kürzungen sind zulässig, zb bei verstößen gegen die pflicht, jede arbeit anzunehmen, sich ordnungsgemäß zu bewerben, kann die leistung in 3-4 schritten bis zu 100% gekürzt werden nur die miete wird noch bezahlt, und wenn der/die jenige sich nicht fügt dann auch noch nicht einmal das mehr.


Cehler87
beantwortet von Cehler87 am 29. Dezember 2008 12:12
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Ich denke die dürfen alles, du erhälst Geld von ihnen.

Kommentar von F4e2916cfd0d674cacad5ee6603282cdsmallfrastaft am 29. Dezember 2008 12:14

Super, dann mache ich das bei meinen Mitarbeitern auch, danke für den Tipp.

Kommentar von Simple_avatar2smallCehler87 am 29. Dezember 2008 12:16

Das ist was ganz anderes.. Das ist jawohl erwirtschaftetes Geld.. Er bekommt das Geld einfach so.. Und es gibt soviele die den Sozialstaat in Dtld missbrauchen das ich so eine Durchsuchung durchaus für gerechtfertigt halte!

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 29. Dezember 2008 12:16

NEIN, dürfen sie nicht


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