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HILFE. Wer kann mir helfen??? HILFE.

gefragt von Frost2608 am 02.04.2008 um 20:47 Uhr

Hallo Leute,

Ich bin seit ungefähr 2 Jahren von meiner Ex-Freundin getrennt und wir haben einen gemeinsamen Sohn der am 04.11.2004 zur Welt kam. Jetzt hatt mich die ARGE angeschrieben ich solle doch Unterhalt für meine Ex zahlen rückwirkend vom 24.11.06 - 31.10.07. Da ich ein Zweiradmechaniker bin und über den Winter ausgestellt werde, kann ich im Winter leider auch keinen Unterhalt für meinen Sohn zahlen. Dafür von März bis November. So nun meine eigentliche Frage: Muss ich meiner Ex Unterhalt rückwirkend zahlen, obwohl sie den halben Tag arbeiten kann da unsere Sohn in den Kindergarten geht oder nicht????

Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße


Reply


schurke
beantwortet von schurke am 2. April 2008 20:50
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Deiner EX musst Du keinen Unterhalt zahlen aber Deinem Kind und auch rückwirkend.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. April 2008 20:51

Doch manchmal muss man auch der Mutter Unterhalt zahlen, wenn man nicht verheiratet war. Dann eben bis zum dritten Lebensjahr des Kindes wie hier geschehen.

Kommentar von 3be54e58336d9b3050609a02bdcc014dsmallsabrinakimberly am 2. April 2008 20:55

Es gibt Fälle, wo man an die Kindesmutter zahlen muss. Das liegt daran, wieviel man verdient. Weil die Mutter in den 3 Jahren nicht arbeiten gehen kann. Mein Ex hätte auch fast für mich zahlen müssen, aber er hat für den Satz zu wenig verdient.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. April 2008 20:55

Kenn ich gar nicht. Da muss ich mich mal umhorchen.

Kommentar von 3be54e58336d9b3050609a02bdcc014dsmallsabrinakimberly am 2. April 2008 20:59

Eine Freundin von mir hat für sich und ihr Kind vom Ex Unterhalt für 3 Jahre bekommen. Er arbeitet auf Airbus und kann zahlen. Doch das gibt es.

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 2. April 2008 21:05

@ schurke das gesetzt ist angepasst worden! das heißt man macht keinen unterschied mehr ob verheiratet oder nicht! die arge schreibt alle mütter an kurz vor dem 3. lebensjahr der kinder und fordert die mütter auf die männer in dem sinne auf unterhalt rückwirkend zu verklagen und dann können die mütter die leistung erst mal zurückzahlen!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. April 2008 21:16

Aber dieses Gesetz ist doch erst neu beschlossen worden. Wie kann das denn rückwirkend gehen?

ich versteh die Welt nicht mehr, gehe jetzt schlafen. Tschüß

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 2. April 2008 21:20

du weißt egal wie und hauptsache geld in kasse!!! gute nacht


barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 2. April 2008 20:50
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Es geht hier nicht um deine EX, sondern um deinen Sohn!!! Ein halbes Gehalt ist wohl etwas spärlich!! Du hast Verantwortung und der solltest du dich auch stellen!!

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. April 2008 20:51

siehe meine Antwort bei schurke

Kommentar von 6e710ec6560b1a8243ec4808b74a0f1asmallbarbarinchen am 2. April 2008 20:54

er schreibt aber nur von Ex-Freundin und nicht von Ex-Frau!!

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. April 2008 21:00

Eben.Sag ich ja: wenn man nicht verheiratet war.;-)


koira1975
beantwortet von koira1975 am 2. April 2008 20:50
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Wie ich das sehe , sollst Du nicht aktuell UNterhalt zahlen, sondern nur bis DEin Sohn 3 wurde und dann im Kindergarten war. So wird das zumindest vorher immer gerechnet, dass die MUtter ab dem 3. Lebensjahr wieder arbeiten gehen kann.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. April 2008 20:52

Da er aber nicht verheiratet war, muss er nur für das Kind zahlen. Das eine Freundin unterhaltsberechtigt ist wäre mir jetzt ganz neu.

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 2. April 2008 20:57

Ist auch ganz neu im Unterhaltsrecht. L.G.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. April 2008 20:59

Bei einer Freundin von mir war das so. Das Kind ist mittlerweile 7 von daher kann es so neu nicht sein.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 2. April 2008 21:01

das ist nicht neu, ledige mütter sind schon lange gleichgestellt gegenüber ehefrauen.

auch im unterhaltsrecht.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. April 2008 21:19

Nun ja, wieder was dazu gelernt. Ich dachte das ist erst mit der letzten Gesetzeänderung durch.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. April 2008 20:56
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Grundsätzlich gibt es keinen rückwirkenden Unterhalt.

ABER:

Von dem Monat an, in dem Dir eine entsprechende Forderung bzw. Aufforderung zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse zugegangen ist, bist Du auch für die Vergangenheit verpflichtet.

Das ist vermutlich in irgendeiner Form schon vorher geschehen.

Inwieweit Du im Rahmen Deiner Einkommensverhältnisse tatsächlich zahlen mußt, ist so aber nicht beantwortbar.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 2. April 2008 20:57
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von der sache her musst du für ex und kind zahlen.

aber, lass das alles nochmal genau durchrechnen, ob du überhaupt so weit leistungsfähig warst und bist.

kindesunterhalt geht vor unterhalt der kindesmutter.

du hast selber auch freibeträge und deinen selbstbehalt, also zum teufel komm raus kann man dich nicht aussäckeln.





sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 2. April 2008 20:49
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Ja, du bist verpflichtet den Unterhalt zu zahlen. Auch rückwirkend.

Kommentar von F41cf695fb1ed23e82026f4f52ab4a79smallImGampi am 2. April 2008 20:52

Für den kleinen.

Kommentar von Frost2608 am 2. April 2008 21:21

Für den Kleine zahle ich ja und das auch gerne. Aber für meine Ex auchnoch??? Wie soll ich das denn Finanziel machen??


pgelli
beantwortet von pgelli am 2. April 2008 20:54
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Du bist doch der Papa oder gibt es da noch Fragen? Wenn ja, möchtest du dann nicht auch, dass es deinem Kind gut geht? Wenn allerdings deine Freundin es darauf anlegt dich abzuzocken solltest du mal eine Rechtverdreher aufsuchen. Schade, dass du das nich mit Ihr besprechen kannst. Versuch es doch mal. Von mir viel Glück.

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 2. April 2008 20:59

Es gibt durchaus auch Mütter, die nicht "ABZOCKEN" sondern einfach nur ein Kind satt bekommen wollen!!! Diese Formulierung ist einfach widerlich....sorry, da stellen sich bei mir die Nackenhaare auf....grrrr

Kommentar von Ead7dffdc74d570775066bdc8b8d08c2smallpgelli am 2. April 2008 21:01

Das war keine Verallgemeinerung! Es war eine Frage.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 2. April 2008 20:57
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Ich glaube es ist besser, wenn du das alles mit einem Anwalt für Familienrecht besprichst. Alles andere sind doch nur Vermutungen, und keine rechtsgültigen Auskünfte.


Joger
beantwortet von Joger am 2. April 2008 21:07
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Meine Frage: Wovon lebst du selbst im Winterhalbjahr?
Bei mir ist das so:
Ich muss für meine beiden Kinder auch zahlen, laut Düsseldorfer Tabelle 456 EUR insgesamt. Und das, obwohl meine Ex 300 EUR mehr in der Lohntüte hat, als ich und natürlich zusätzlich das Kindergeld bekommt.
Das Jugendamt hat mich dann so eingestuft, dass mir noch 890 EUR zu leben bleiben, alles darüber bekommen die Kinder. Den Rest, der noch fehlt, zahlt das Amt als Vorschuß an meine Ex und ich muß das später alles ans Jugendamt zurückzahlen.
Wenn die Kinder erwachsen sind, habe ich dann rund 48.000 EUR beim Jugendamt Schulden.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 2. April 2008 20:54
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Lass das durch einen Anwalt prüfen. Du hast auch einen Selbsbehalt. Dir Arge macht auch nicht immer alles richtig. L.G.


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. April 2008 20:57
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Du musst und sollst für Deinen Sohn mit aufkommen was nicht mehr als fair ist.


anonym
beantwortet von Frost2608 am 2. April 2008 21:00
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Phuu so viel auf einmal wau so eine schnelle Bearbeitung. Danke. Es geht darum das ich minimal über 1000 Euro bekomme und mit meiner jetzigen Lebensgefährtin ungefähr 1300 Euro zum Leben habe. Da sie mom. eine 2 Außbildung macht. Davon gehen 275 Euro Mite weg, wir haben ein Auto ich zahle mom Monatlich 219 Euro Unterhalt für meinen Sohn.


anonym
beantwortet von Frost2608 am 2. April 2008 21:13
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Ich bekomme wen ich Arbeitslos bin von November bis Ende Februar vom Arbeitsamt 650 Euro und meine Freundin eben 330 Euro Lehrlingsgeld. Meine Ex müsste so in etwa 800- 900 Euro bekommen und deswegen sehe ich es nicht ein ihr das Geld in den A... zu schieben damit ich und meine jetzige Lebensgefährtin am ende des Monats uns den Mund an die Tischkante schlagen können weil wir nichts mehr zum Essen haben.


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