Simmi821 am 28.01.2009 um 12:56 Uhr
Ein guter Freund von mir ist schwer krebskrank und wurde zum 26.01.09 bei der Krankenkasse ausgesteuert. Wir haben natürlich bereits einen Rentenantrag gestellt - der ist noch in Bearbeitung -. Davon unabhängig haben wir einen ALG1-Antrag gestellt, den wir anstelle vom bisherigen "Abgabetermin" am 20.02.09 vorab per Post schicken durften.
Nun hat er aber keinerlei Einkünfte, solange alle Anträge bearbeitet sind. Habe bei der Arge zwecks Überbrückungsgeld angefragt, die sagt aber, dafür ist das Arbeitsamt zuständig. Das Arbeitsamt sagt wieder, dass für die "Überbrückung der Bearbeitungszeit" die Arge zuständig ist......
Hat der §125 hier was zu tun.
Oder wohin können wir uns denn noch wenden???
Weil ich irgendwo gelesen habe, dass Reha vor ALG1 kommt: die Reha wurde erst genehmigt, aber da er noch Chemo hatte sind die 6 Monate Gültigkeit abgelaufen. Also keine Reha -und das war auch kurz vor der Aussteuerung!
Lassen die Behörden einen Menschen einfach so sterben???

Also der/die Sachbearbeiter/in der ARGE und des Arbeitsamtes sollen das klären.....vor Ort direkt beim anderen anrufen und den Hörer weitergeben!

Vielleicht können die Dir weiter helfen
Schnuffduff am 28. Januar 2009 13:38 die beantworten auch solche Fragen
Der sachbearbeiter der ARGE direkt! Hingehen und sagen was fakt ist,ist vllt. nicht schön aber ihr bekommt dann so essens gutscheine damit ihr wenigstens essen und trinken habt (könnt dafür kein tabak oder alc kaufen)
Simmi821 am 28. Januar 2009 13:27 Mmh. er wohnt alleine ca. 60km weit weg. Er braucht Geld für Miete, Strom usw. Essen tut er eh nichts bzw. was er isst, kann ich ohne Probleme übernehmen und ausserdem wird er täglich per Tropf ernährt, also dafür braucht er kein Geld. Es geht um die großen Summen, die man monatlich braucht.