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Hilfe !!!! Stimmt das ????????????????

gefragt von gorlonIII am 26.02.2009 um 20:05 Uhr

Wir wohnen jetzt 7 Jahre in einer Doppelhaushälfte. Im Mietsvetrag steht nach 7 Jahren habe ich 9 Monate kündigungsfrist. Stimmt das oder kann ich eher schon ausziehen ungefähr nach drei Monaten .


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alexiene
beantwortet von alexiene am 26. Februar 2009 20:07
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Nach aktueller Rechtssprechung nichtig - immer 3 Monate.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 26. Februar 2009 20:07
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Maximal 3 Monate für Mieter, längere Fristen sind gekippt worden.

Kommentar von gorlonIII am 26. Februar 2009 20:11

Ich hoffe das du recht hast ich schreibe die Kündigung mit drei Monaten und nicht mit neun also wenn ich 1.3. kündige ziehe ich am 1.6.09 aus Mietsvertrag wurde 2002 gemacht!

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 26. Februar 2009 20:19

Lass dir den Eingang der Kündigung bestätigen bzw. verschicke sie per Einschreiben (mit Rückschein).


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 28. Februar 2009 21:40
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Drei Monate ist die gesetzliche Kündigungsfrist.

http://www.wohnung.com/kuendigung-mietvertrag/


H0LLYW00Dx3
beantwortet von H0LLYW00Dx3 am 26. Februar 2009 20:06
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Frag den Vermieter der kann dir da am besten helfen.


anonym
beantwortet von SimoneAndrea am 26. Februar 2009 20:07
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Wenn du einen Nachmieter hast geht das bestimmt das du eher ausziehen kannst.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 28. Februar 2009 07:45

Die wie verbreitete Ansicht, der Mieter müsse dem Vermieter 3 Nachmieter stellen, dann könne er die Wohnung aufgeben, ist falsch. Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, auch dann nicht, wenn er Nachmieter benennt (OLG Oldenburg RE WM 81, 125). Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Das Recht Nachmieter zu stellen, ist ausdrücklich vereinbart worden, oder der Mieter hat ein dringendes berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 26. Februar 2009 20:07
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Wenn es genauso im Vertrag steht, dann ist es auch so. Aber das ist unzumutbar.

Obwohl ich es eher umgekehrt kenne: je länger Du in einer Wohnung wohnst, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Vermieter


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 26. Februar 2009 20:07
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Seit vielen Jahren gibt es nur noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Alte Verträge sind überholt.


ullagio
beantwortet von ullagio am 26. Februar 2009 20:08
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Sicher könnt ihr Ausziehen,doch die andere Miete bis zum ende weiterzahlen,


xynatura
beantwortet von xynatura am 26. Februar 2009 20:08
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Die Mietdauer in Jahren umgesetzt auf Kündigungsfrist ist schon länger hinfällig. Vor einigen Jahren ist das neue Gesetz herausgekommen, dass es nur noch max. 3 Monate betragen darf - also auch für euch.


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 26. Februar 2009 20:09
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sicher kannst du eher ausziehen,wenn du keinen nachmieter fingest wirst du wohl die miete bis zum schluß zahlen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 26. Februar 2009 20:09
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Malkia
beantwortet von Malkia am 28. Februar 2009 07:44
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Die kürzeste Kündigungsfrist ist die Dreimonatsfrist. Sie gilt aufgrund der Mietrechtsreform für eine Kündigung durch den Mieter in jedem Fall, wenn der Mietvertrag nach dem 31.08.2001 abgeschlossen wurde.


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