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Hilfe !!!! Stimmt das ????????????????

Frage von gorlonIII gorlonIII

Wir wohnen jetzt 7 Jahre in einer Doppelhaushälfte. Im Mietsvetrag steht nach 7 Jahren habe ich 9 Monate kündigungsfrist. Stimmt das oder kann ich eher schon ausziehen ungefähr nach drei Monaten .

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Antworten (13)

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Maximal 3 Monate für Mieter, längere Fristen sind gekippt worden.

    Kommentar von gorlonIII gorlonIII

    Ich hoffe das du recht hast ich schreibe die Kündigung mit drei Monaten und nicht mit neun also wenn ich 1.3. kündige ziehe ich am 1.6.09 aus Mietsvertrag wurde 2002 gemacht!

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Lass dir den Eingang der Kündigung bestätigen bzw. verschicke sie per Einschreiben (mit Rückschein).

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    Antwort von alexiene alexiene

    Nach aktueller Rechtssprechung nichtig - immer 3 Monate.

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Drei Monate ist die gesetzliche Kündigungsfrist.

    http://www.wohnung.com/kuendigung-mietvertrag/

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    Antwort von Malkia Malkia

    Die kürzeste Kündigungsfrist ist die Dreimonatsfrist. Sie gilt aufgrund der Mietrechtsreform für eine Kündigung durch den Mieter in jedem Fall, wenn der Mietvertrag nach dem 31.08.2001 abgeschlossen wurde.

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    Antwort von bitmap bitmap

    http://www.buzer.de/s1.htm?a=573c&g=BGB

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    http://www.rechtslexikon-online.de/Mietvertrag_Kuendigungsfrist.html

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    Antwort von KerstinLisa KerstinLisa

    sicher kannst du eher ausziehen,wenn du keinen nachmieter fingest wirst du wohl die miete bis zum schluß zahlen.

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    Antwort von xynatura xynatura

    Die Mietdauer in Jahren umgesetzt auf Kündigungsfrist ist schon länger hinfällig. Vor einigen Jahren ist das neue Gesetz herausgekommen, dass es nur noch max. 3 Monate betragen darf - also auch für euch.

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    Antwort von ullagio ullagio

    Sicher könnt ihr Ausziehen,doch die andere Miete bis zum ende weiterzahlen,

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    Antwort von raubkatze raubkatze

    Seit vielen Jahren gibt es nur noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Alte Verträge sind überholt.

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    Antwort von KalalaKa636 KalalaKa636

    Wenn es genauso im Vertrag steht, dann ist es auch so. Aber das ist unzumutbar.

    Obwohl ich es eher umgekehrt kenne: je länger Du in einer Wohnung wohnst, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Vermieter

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    Antwort von SimoneAndrea SimoneAndrea

    Wenn du einen Nachmieter hast geht das bestimmt das du eher ausziehen kannst.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Die wie verbreitete Ansicht, der Mieter müsse dem Vermieter 3 Nachmieter stellen, dann könne er die Wohnung aufgeben, ist falsch. Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, auch dann nicht, wenn er Nachmieter benennt (OLG Oldenburg RE WM 81, 125). Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Das Recht Nachmieter zu stellen, ist ausdrücklich vereinbart worden, oder der Mieter hat ein dringendes berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.

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    Antwort von H0LLYW00Dx3 H0LLYW00Dx3

    Frag den Vermieter der kann dir da am besten helfen.

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