Wir wohnen jetzt 7 Jahre in einer Doppelhaushälfte. Im Mietsvetrag steht nach 7 Jahren habe ich 9 Monate kündigungsfrist. Stimmt das oder kann ich eher schon ausziehen ungefähr nach drei Monaten .
Hilfe !!!! Stimmt das ????????????????
Antworten (13)
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KlausNeumannKlausNeumann
Drei Monate ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
http://www.wohnung.com/kuendigung-mietvertrag/
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MalkiaMalkia
Die kürzeste Kündigungsfrist ist die Dreimonatsfrist. Sie gilt aufgrund der Mietrechtsreform für eine Kündigung durch den Mieter in jedem Fall, wenn der Mietvertrag nach dem 31.08.2001 abgeschlossen wurde.
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mecanoqueenmecanoqueen
http://www.rechtslexikon-online.de/Mietvertrag_Kuendigungsfrist.html
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KerstinLisaKerstinLisa
sicher kannst du eher ausziehen,wenn du keinen nachmieter fingest wirst du wohl die miete bis zum schluß zahlen.
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xynaturaxynatura
Die Mietdauer in Jahren umgesetzt auf Kündigungsfrist ist schon länger hinfällig. Vor einigen Jahren ist das neue Gesetz herausgekommen, dass es nur noch max. 3 Monate betragen darf - also auch für euch.
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ullagioullagio
Sicher könnt ihr Ausziehen,doch die andere Miete bis zum ende weiterzahlen,
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raubkatzeraubkatze
Seit vielen Jahren gibt es nur noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Alte Verträge sind überholt.
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KalalaKa636KalalaKa636
Wenn es genauso im Vertrag steht, dann ist es auch so. Aber das ist unzumutbar.
Obwohl ich es eher umgekehrt kenne: je länger Du in einer Wohnung wohnst, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Vermieter
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SimoneAndreaSimoneAndrea
Wenn du einen Nachmieter hast geht das bestimmt das du eher ausziehen kannst.
Kommentar von
MalkiaMalkia Die wie verbreitete Ansicht, der Mieter müsse dem Vermieter 3 Nachmieter stellen, dann könne er die Wohnung aufgeben, ist falsch. Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, auch dann nicht, wenn er Nachmieter benennt (OLG Oldenburg RE WM 81, 125). Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Das Recht Nachmieter zu stellen, ist ausdrücklich vereinbart worden, oder der Mieter hat ein dringendes berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Ich hoffe das du recht hast ich schreibe die Kündigung mit drei Monaten und nicht mit neun also wenn ich 1.3. kündige ziehe ich am 1.6.09 aus Mietsvertrag wurde 2002 gemacht!
Lass dir den Eingang der Kündigung bestätigen bzw. verschicke sie per Einschreiben (mit Rückschein).