gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hilfe! Sommerferien & noch keine Schule

gefragt von LiLNuzZLiLNuzZ am 31.07.2008 um 18:37 Uhr

Hallo!

Ich habe die 10klasse erfolgreich absolviert und habe jetzt meinen MSA, ich möchte aber die 10te widerholen da mein zeugnis noch nicht so gut is wie ich es möchte..

Mein Problem ist aber, dass ich nun schon sommerferien (komme aus Berlin) habe und nicht weiß was ich jetzt machen soll, denn die schulen haben ja jetzt auch ferien...

Was kann ich tun um noch ein Schulplatz zum widerholen zu bekommen??????

Liebe grüße Lilnuzz

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

schule x 23.272 Kinder x 17.991 Ausbildung x 5.398 Ferien x 1.114 Sommerferien x 98 Schulklasse x 8

anonym
beantwortet von oldpaed am 2. August 2008 09:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  1. Mit den Bestimmungen in Berlin kenne ich mich nicht aus. In NRW ist lt. APO-S 1 § 23 die "freiwillige Wiederholung der Klassen 9 und 10 zum Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses" grundsätzlich möglich. Abs. 1 sagt aus, dass die Klasse einmal wiederholt werden darf, wenn "zwar ein Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt" wurde. Ich nehme an, Du hast den MSA erworben, aber nicht die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe. Ich würde mich an Deiner Stelle schleunigst an die Schule wenden und Schulpflichtverlängerung und die Wiederholung des 10. Jgs. beantragen, soweit das die schulrechtl. Bestimmungen in Berlin zulassen; darüber muss die Schule Auskunft geben (Beratungs- und Informationspflicht!).
  2. Es ist nicht richtig, dass "die Schulen ja jetzt auch Ferien haben"; für die laufende Verwaltungsarbeit und zur Entgegennahme von Anträgen wie Deinem oder Anmeldungen etc. muss eine Schulleitungsvertretung vorhanden sein, und zwar während der gesamten Ferienzeit! Durch eine Mitteilung/einen Aushang dürften die Ansprechzeiten bekannt gemacht worden sein. Du kannst natürlich nicht erwarten, dass von 8 bis 16 Uhr eine Person vorhanden ist, aber zu bestimmten bekannt gemachten Zeiten schon.
  3. Die Wiederholung eines Jahrgangs, besonders die freiwillige, schadet Deinem "Lebenslauf" in keiner Weise und "macht auch bei den meisten Chefs" keinen schlechten Eindruck. In einem späteren Vorstellungsgespräch könntest Du die Gründe für die Wiederholung überzeugend darlegen; und wer bei Deinem Vorhaben vorherige Faulheit unterstellt, hat wohl schon lange nicht mehr mit Schüler(inne)n hautnah zu tun gehabt. - Falls Du es also ernst meinst: Viel Erfolg!

EfaStein
beantwortet von EfaStein am 31. Juli 2008 18:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geht das überhaupt? Ein Schuljahr freiwillig wiederholen, weil einem das Zeugnis nicht passt?

Versuch's doch vielleicht lieber mal mit einer einjährigen Berufsfachschule. Da kannst du den qualifizierten Realschulabschluss nachholen.


Drapodie
beantwortet von Drapodie am 2. August 2008 20:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hi! In der zehnten kannst du das Jahr nur wiederholen, wenn du sitzen geblieben bist. Ansonsten geht das leider nicht. Du müsstest versuchen eine überbetriebliche Ausbildung zu bekommen. Da kannst du auch noch einmal ein paar Jahre zur Schule gehen.


anonym
beantwortet von GERLauer am 2. August 2008 20:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiß jetzt nicht wie die Bestimmungen in deinem Bundesland sind (Berlin?), aber ich denke, du bist eindeutig zu spät dran. Was für ein Zeugnis du bekommst, hast du doch schon lange vor der Zeugnisausgabe gewusst. Warum hast du dich nicht früher um eine Rückversetzung gekümmert, als es terminlich noch möglich war!? Hast du nicht eine Tante oder eine Oma in Brandenburg wohnen, wohin du dich zwecks Wechsel des Wohnortes und schulischer Veränderung polizeilich ummelden kannst? Ich glaube, dass die dich in dem neuen Schulbezirk nehmen müssen? Vielleicht legst auch nur das Zeugnis der 9. Klasse vor - was die neue Schule nicht weiß, macht sie nicht heiß ... Hoffentlich habe ich dich jetzt nicht zum "Betrug" angestiftet, aber das wäre ein klarer Fall von "corriger la fortune", das Schicksal ein bisschen korrigieren ...


anonym
beantwortet von silvhei am 31. Juli 2008 21:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du den MSA hast, kannst du ihn nicht nochmals machen; der zählt. Lediglich bei Nichtbestehen kann man wiederholen. Ansonsten gilt das, was da ist.


EfaStein
beantwortet von EfaStein am 31. Juli 2008 18:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was ist eigentlich ein MSA?

Kommentar von Simple_avatar10smallLiLNuzZ am 31. Juli 2008 18:47

mittlerer schulabschluss^^

Kommentar von 9a58aff79c704a9739eeacba85538b1bsmallEfaStein am 31. Juli 2008 18:50

Ah ja. Alles klar. Meinst du nicht, es gibt bessere Möglichkeiten? Die Wiederholung eines Schuljahres macht sich im Lebenslauf sicherlich nicht besonders gut...


Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. Juli 2008 18:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich halte die freiwillige Wiederholung des Schuljahres für falsch, selbst wenn das bei Versetzung möglich sein sollte. Du hättest dir gleich etwas mehr Mühe geben müssen.

Kommentar von Simple_avatar10smallLiLNuzZ am 31. Juli 2008 18:48

ja gut ich möchte es aber trotzdem tun:D außerdem hat das bei mir nichts mit faulheit zutun gehabt ;)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Juli 2008 18:57

Das meine ich generell. Die Wiederholerei macht bei den Meisten Chefs keinen guten Eindruck.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.