Engelsherz am 27.08.2009 um 8:20 Uhr
Mein Sohn jat eine Anzeige bekommen von seiner ex freundin .Diese möchte einen einstweilige verfügung bei gericht erwirken,da er sie angeblich geschlagen und bedroht haben soll.An dem ganzen ist nichts dran ,dies können wir auch beweisen.nun bekam ich eben folgendes schreiben mit der bitt um kenntnissnahme.es wurde vom gericht an die anwälte der ex geschcikt.inhalt:"...ist die für den antrag einer einstweiligen verfügung erforderliche eilbedürftigkeit nicht ersichtlich,wenn der Antrag abhängig von der Prozesskostenhilfe gestellt wird.Im Übrigen liegt derzeit keine Bewilligungsreife aus den bereits in der Verfügung vom 14.8.09 mitgeteilten Gründen vor" sie wollte wohl prozesskostenbeihilfe beantragen..oder??
Einstweilige Verfügung wurde zurück gewiesen mit der Begründung, dass es wohl nicht so dringlich sein kann, wenn eine Prozesskostenbeihilfe mit beantragt worden ist. Offensichtlich gab es auch ein Schreiben vom 14.08. wo schon einmal mitgeteilt worden ist, dass man sich nicht klar darüber ist ob es eine Prozesskostenbeihilfe geben wird.
Grundsätzlich gehen die Antworten in die richtige Richtung: Das Gericht hatte wohl einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz vorliegen und den EILANTRAG (einstweilige Verfügung) zu bearbeiten - wenn aber erst PKH beantragt wird und nicht gleich "richtig geklagt" wird, indiziert dies fr das gericht die fehlende Eilbedrftigkeit - nach dem Motto: "wenn wirklich was war, dann ist Geld egal und die Kosten muß eh der gegner zahlen ..." Eile ist aber fr einen Eilantrag eben notwendig .... Ich halte die Entscheidung - alle Angaben als richtig unterstellt - des gerichts für höchst bedenklich, weil auf diesem Weg notwendige Rechtshilfe verweigert werden kann wegen "armut" ... der mittellose Geschädigte hat nur die Möglichkeit, die Rechtsantragsstelle des gerichts zu befassen. Für die Fragestellerin ist die Entscheidung allerdings günstig, weil die Klägerin keine PKH bekommt .... im Eilverfahren! Was im hauptsacheverfahren entschieden wird bleibt abzuwarten ...
Also auf gut Deutsch steht da jetzt einfach, dass der Prozess nicht wichtig genug ist um schneller bearbeitet zu werden. Zum Einen weil die Gründe nicht sooo ausschlaggebend sind und zum Anderen, weil es nicht soo wichtig sein kann, wenn man vorher nach den Kosten fragt.
so sehe ich das auch.
sie wollte einen Eilantrag stellen, aber nur wenn sie Prozeßkostenbeihilfe bekommt. Wenn sie keine Prozeßkostenbeihilfe bekommt, dann soll der Antrag "ganz normal" vor Gericht bearbeitet werden. Aber Überprüfung, ob Prozeßkostenbeihilfe gewährt werden kann, dauert anscheinend länger...
die "Zärtlichkeiten" deines Sohnes waren wohl doch etwas heftiger, als er zu gibt. Ansonsten sucht euren Anwalt auf
flirtheaven am 27. August 2009 08:30 das geht aus dem schreiben aber nicht hervor!?
Engelsherz am 27. August 2009 08:30 nein nein er hat definitiv garnichts gemacht und auch nicht machen können da er vereist war...die ist rachsüchtig..darum gehts aber ja auch nicht.
Genau das wolle sie. Hat den Antrag auf einstweilige Verfügung offensichtlich auch nur gestellt mit der Vorraussetzung dass sie PKH bekommt. Wenn sie diese nicht bekommt,wird dieser Antrag nicht anhängig. Sie müsste dann einen neuen stellen. Aber offensichtlich ist ihr das ohne PKH zu teuer.
Engelsherz am 27. August 2009 08:35 die ist ausser sich vor wut..mein sohn hat sich getrennt weil sie immer wieder die selbstkontrolle verloren hat und daraufhin hat sie ihm bitterste rache geschworen..darüber haben wir schon mit den köpfen geschüttelt ..nur vier wochen später kam ne anzeige von ihr..ich habe gedacht ich schiel..er soll sie vier wochen nach der trennung auf einmal aufgesucht haben und sie geschlagen haben..zeugen hat sie keine.aber wir waren an jenem tag (gott sei dank) auf einer familienfeier und haben zig zeugen das mein sohn noch nicht mal in der stadt war!da sieht man mal wie schnell man unschuldig vorm Richter landen kann..Sowas habe ich noch nie erlebt..hammer
Engelsherz am 27. August 2009 08:44 sie hat vier mädchen im zuge dieser angelegenheit übelst bedroht weil sie der meinung ist das es sich bei einem der vier mädchen um die vermeindliche neue freundin meines sohnes handeln könnte.Eines der drei Mädchen wurde bereits zusammen geschlagen,ein anderes ist zusammen gebrochen und steht unter beruhigungsmitteln und ein anderes traut sich nicht mehr zur Schule.alle vier mädchen bzw ihre eltern haben die ex meines sohnes angezeigt.das ist ein schlechter krimi..ich hoffe jetzt nur auf vater staat das der die kinder vor dieser Frau schützt..unsere Kinder sind alle noch minderjährig..sie jedoch ist volljährig...schlimm ,ist der reinste horror
geh zur Rechtsberatung, die können dir weiterhelfen und evtl. sogar gleich ein Schreiben aufsetzen
anscheinend ja, aber was tut das zur sache?
Engelsherz am 27. August 2009 08:24 ja schon...ich begreif das schreiben nur nicht...und wenn ich dat schon zur kenntniss nehmen soll will ichs auch verstehen..mein anwalt ist natürlich auch im urlaub ..echt mist
ja ders macht klar sinn... aber ich werd aus den zeilen auch nicht schlau sry :(
Engelsherz am 27. August 2009 08:27 gerichtsdeutsch eben grins..
aha!Und wieder etwas schlauer...thx