Hallo! Brauchte vor einiger Zeit einen Anwalt. Da dieser so fraglich und unqualifiziert war, habe ich mir einen anderen genommen. Nun rechnet der alte Anwalt voll nach dem Steitwert ab. Hat aber so gut wie keine Leistungen dafür erbracht. Hat mich nie über die Kosten aufgeklärt, hat nur 2 Briefe an die Gegenseite erfaßt, mußte keinerlei Unterlagen anfordern, da ich sie ihm alle vor die Nase gelegt habe. Kann er das so einfach? Gegen seinen Mahnbescheid habe ich Widerspruch eingelegt. Meine Begründung kennt er, was in seinen Augen natürlich nicht zur Sache steht. Habe ihm gesagt, das ich auf jedenfall bereit bin Ihn zu bezahlten, aber keine 900 € für nichts. Hatte einen anderen Anwalt gefragt, der meinte wir bräuchten Ihn gar nicht zu bezahlen, wenn wir keine Kostenaufklärung erhalten haben. Jetzt sagt er aber das Gegenteil. Hab anscheinent nur falsche Anwälte gesucht. Was soll, kann ich tun. Weiß einfach nicht weiter. Danke im Voraus.
Frag die Anwaltskammer, und leg dir ne Rechtsschutzversicherung zu

Sind keine anderen Berechnungsgrundlagen vorhanden, kann bzw. muss nach Bundesrechtsanwalts(gebühren)ordnung abgerechnet werden. 2 Briefe fallen aber normalerweise unter "Beratungshonorar" und diese Verwaltungskosten liegen bei ca. 25,- €. Ein kostenklärendes Gespräch sollte vorher jedoch stattgefunden haben. Hast Du denn gar keine Aufzeichnungen über eure Gespräche? Notizen? Dann wird die Beweislast Deinerseits schwer.
Notiert habe ich die 2 Gespräche mit ihm nicht. Er hat von uns ja nicht einmal eine Bestätigung oder Unterschrift für den Auftrag. Ging alles so nebenher. und dann hatten wir immer nur Kontakt mit der Vorzimmerdame.
Funki1969 am 2. Juli 2009 11:50 Auftragserteilungen im rechtlichen Sinne gibt es bei Anwälten auch nicht. Aber eine Erklärung, dass er euch als Mandanten hat, also eine Mandatschaftserklärung. Habt ihr Abschriften der von ihm gesandten Briefe an die Gegenseite?
Ja die haben wir. Die hat er auch so nach seinem Sinne geschrieben, ohne Rücksprachen.
Funki1969 am 2. Juli 2009 11:59 Das darf er ja. Ich würde auf jeden Fall auch die Kammer einschalten, wie resy1964. Wenn Du noch die ungefähren Wortwechsel kennst, notiere sie im nachhinein, kann nicht schaden. Und mit dem ganzen Schmus gehst Du dann zur Kammer und erkundigst Dich der weiteren rechtlichen Schritte bezüglich. Und nochwas: Rechtschutzversicherungen haben zum Teil kostenlose Hotlines, die wissen seriöse Anwälte zu benennen. Meist hast Du dort auch 1 - 2 x jährlich eine telefonische, kostenlose Beratung. Viel Glück wünscht K.
Die Kammer sagt, das sie nichts machen könne, da bereits ein Mahnverfahren besteht. Das ist ja das Problem. Fühle mich jetzt noch hilfloser und unsicher wie ich mich verhalten soll. Fühle mich dem Sch... Abzocker Anwalt ausgeliefert. Ich denke auf weitere Briefe wird er sich wieder nicht einlassen. Trotzdem vielen vielen Dank.
Funki1969 am 2. Juli 2009 13:50 Auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen vor Gericht! Und alles, was Du an Gegenaussagen Deinerseits auftreiben kannst, mit reinformulieren. Alles weitere wird das Verfahren bringen. Keine Aussage verweigern.
Es ist schon richtig. Es wird immer nach dem Streitwert abgerechnet. Er muß dir mit der Rechnung eine kostenaufstellung geschickt haben. Aber ich würde auch die Anwaltskammer einschalten.