gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Hilfe!! Nebenkostenabrechnung für 2006 erst 2008 erhalten Teil 3

gefragt von mieter1234 am 04.02.2008 um 13:29 Uhr

Eine Abrechnung beim Auszug habe ich nicht erhalten. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob mein Ex-Vermieter tatsächlich diese Kosten 1 Jahr nach meinem Auszug in Rechnung stellen darf. Schließlich hätte er meiner Meinung, nach für die Endabrechnung beim Auszug vor einem Jahr bereits eine Rechnung schreiben müssen. Wenn ich die anderen Kommentare nicht ganz falsch verstehe, dann muss ich wohl nicht zahlen. Aber wenn einer mir noch mal eine Antwort schreiben würde, wäre ich glücklich.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

haushalt (6119)
geld (5487)
nebenkosten (216)
ähnliche Fragen

Reply


bommel65
beantwortet von bommel65 am 4. Februar 2008 13:41
3x
Thumb_up

Also ich würde gerne antworten, aber da muss ich ja erst drei ewig lange Fragen lesen, verstehen und mir aufschreiben, damit ich die Daten nicht verwechsle - ging das nicht einfacher??

Am Besten wird sein, du suchst eine Verbraucherschutzstelle oder einen Mietverein auf, die können da noch eher Auskunft geben.

Sich auf die Antworten hier berufen (welche Kommentare?) und einfach nicht zahlen kann u. U. hohe und unnötige Zusatzkosten verursachen.

Also: nochmal alles nachrechnen, Mahnungen, Nachfragen oder Zwischenlesungen sammeln und notfalls mit dem ganzen Paket einen Anwalt aufsuchen... aber ich denke, du kommst um die Nachzahlung nicht herum, schließlich hast du ja auch einen entsprechenden Verbrauch gehabt.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 4. Februar 2008 13:49

Bommel, und auch hier wieder ein Däumchen von mir.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 4. Februar 2008 14:13
3x
Thumb_up

eine ähnliche frage wurde dieser tage behandelt hier bei gf.

es kommt auf den abrechnungszeitraum an, nicht immer muss der auch das kalenderjahr sein.

wann der bei dir ist steht im mietvertrag.

lies mal die antworten hier besonders von anjanni und amira71.

http://www.gutefrage.net/frage/nebenkostenabrechnung-verjaehrung

Kommentar von mieter1234 am 4. Februar 2008 15:05

Nett, dass ich jetzt total verwirrt bin. Der erste Abrechnungszeitraum war bei mir 01.06.2005 bis 31.06.2006. Da habe ich auch Nebenkosten für Heizung von 580 Euro nachgezahlt. Demnach müsste der zweite Zeitraum 01.07.2006 bis 31.06.2007 sein. Da ich aber am 31.01.07 ausgezogen bin hätte mein Vermieter mir doch eine endabrechnung geben müssen,oder nicht? jetzt wohne ich doch seit 12 monaten nicht mehr dort. muss ich trotzdem dafür aufkommen?

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 4. Februar 2008 15:19

@mieter1234: das jahr 2006 ist verjährt, da hätte dir die abrechnung bis 31.6.2007 vorliegen müssen.

nachzahlungen musst du nicht mehr leisten, aber rückzahlungen kannst auch jetzt noch fordern, je nach dem wie deine rechnung ausgefallen ist.

für das jahr 2007 kann dir der vermieter die nebenkostenrechnung noch bis 31.6.2008 zustellen.

der auszugstermin ist nicht automatisch auch abrechnungstermin bzw. zeitraum.

abrechnungszeitraum ist festgelegt im mietvertrag und bleibt bestehen, auch wenn du vorher ausziehst.

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 4. Februar 2008 15:23

jawoll! DH

Kommentar von mieter1234 am 4. Februar 2008 15:51

heisst also, dass abwasserkosten vom 01.06.05 bis 31.12.2006 nicht mehr abgerechnet werden dürfen. und ich nur noch die heizkosten 01.07.06 bis 31.06.07 nachzahlen muss,da dieses ein gesondeter abrechungszeitraum ist.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 4. Februar 2008 16:01

du brauchst die abwasserkosten vom 1.6.2005 -30.6.2006 nicht mehr zahlen.

vom 1.7.2006-30.6.2007 kann der vermieter noch berechnen.

weil dein abrechnungszeitraumende immer der 30.6. war.

das kannst du nicht teilen auf den 31.12.

die heizkosten vom 1.7.2006-30.6.2007 kann er auch noch berechnen und zwar bis 30.6.2008.

übrigens hab grad gemerkt einen 31.6. gibt es gar nicht :o))

Kommentar von mieter1234 am 4. Februar 2008 18:08

Nochmal,lach. ich habe meine Heizkostenabrechnung Ende 2006 erhalten. Abrechunungzeitraum01.06.05 bis 30.06.06. Das habe ich bezahlt. Eine Abwasserrechung hat mir der Vermieter nicht gegeben. Hier ist der Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12. . Für das Jahr 2006 hätte er mir doch dann eine Rechung (NUR WASSER) spätestens am 31.12.2007 schicken müssen!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 4. Februar 2008 19:15

@mieter1234: du hast für beides unterschiedliche abrechnungszeiträume, ungewöhnlich, aber wenn es denn so ist.

wenn der abrechnungszeitraum für das wasser der 1.1.-31.12.2006 war, dann brauchst du nicht zahlen, denn wie du schon schreibst, hätte dir diese rechnung spätestens am 31.12.2007 vorliegen müssen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 4. Februar 2008 13:39
2x
Thumb_up

Wann muss abgerechnet werden?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätetestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam. Aber auch eine kürzere Frist, zum Beispiel sieben Monate, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat.

Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden.

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/99/26073


luperi
beantwortet von luperi am 4. Februar 2008 13:33
0x
Thumb_up

Für die Nebenkostenabrechnung hatte er bis 12/2007 Zeit, jetzt ist es zu spät und du mußt nicht mehr zahlen!!!

Kommentar von 0f4870838b57aeeb4d891affa1653114smallluperi am 4. Februar 2008 13:35

Oh, ich muß mich berichtigen. Peter4711 hat Recht, du hättst ihn anschreiben müssen, sorry!


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 4. Februar 2008 13:33
0x
Thumb_up

Welche anderen Kommentare meinst Du?

Ich glaube nicht, dass dies verjährt ist. Verbraucht hast Du die Kosten ja schliesslich, und - so wie ich herauslese - hast Du auch nie die Abrechnung angemahnt um ihn in Verzug zu setzen.

Also: zahlen.




Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 4. Februar 2008 14:16

wo steht geschrieben, dass man den vermieter bezüglich der nebenkostenabrechnung anmahnen muss und ihn in verzug zu setzen?

dafür gibt es gesetzliche vorschriften, bedarf keiner mahnung.

stellt er die rechnung nicht innerhalb eines jahres des abrechnungszeitraums hat er keinen anspruch mehr auf nachzahlung.

der mieter hat aber anspruch auf rückzahlung zu viel berechneter nebenkosten.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 4. Februar 2008 16:21

Ihr versteift euch hier zu sehr auf die Aussage, dass der Vermieter evtl. auf seinen Kosten sitzenbleibt. Lest den Artikel der hier schon mehrfach zitiert wurde mal genau durch. Insbesondere den Teil der Verjährung und Ausschlussfrist.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 4. Februar 2008 16:36

meinst du punkt 6?

Ausnahmen von der Regeln

Der Vermieter kann die Zwölf-Monats-Frist für die Abrechnung nur vernachlässigen, wenn er die Verspätung nicht verschuldet hat:

Es liegt zum Beispiel noch keine Abrechnung des Wärmeversorgers vor oder die Gemeinde hat die Grundsteuer noch nicht berechnet. Auch wenn die Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft noch keine Abrechnung geschickt hat, kann der Vermieter noch nicht abrechnen. Allerdings sollte er sich bemühen, dass Versorger, Gemeinde und Verwalter die Zahlen pünktlich einreichen.

Hat der Mieter die Abrechnung zwöf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums noch nicht bekommen, beginnt die Ausschlussfrist. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Verjährung, denn die Verjährung kann erst eintreten, nachdem der Vermieter eine Abrechnung geschickt hat. Bekommt der Mieter Geld zurück, verjähren seine Ansprüche nach drei Jahren. Die Frist gilt auch für den Vermieter.

das betrifft ja nur den fall der einer evtl. ausnahme.

ansonsten völlig unlogisch den vermieter wegen einer betriebskostenabrechnung zu mahnen.

warum auch?

er hat gesetzlich 12 monate zeit, was soll da eine mahnung?

hat er die 12 monate überschritten, sein pech. nachzahlungen sind verfallen, rückzahlungen muss er noch leisten.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 5. Februar 2008 09:46

Diese 12-monatsfrist ist keine gesetzliche, sondern eine die aus der Rechtsprechnung bislang hervorging.


amiria71
beantwortet von amiria71 am 4. Februar 2008 14:41
0x
Thumb_up

Hi Mieter,

meines Erachtens fehlt noch ein Datum ;-) Auf der Nebenkostenabrechnung müsste stehen für welchen Zeitraum eigentlich überhaupt abgerechnet wird. Also, wenn man in der Wohnung länger wohnen würde - würde dann der Zeitraum immer von 1.1. bis 31.12. gehen? oder vom 1.7. bis zum 30.6.?

Das wäre hier schon interessant.

Jetzt habe ich auch die Daten aus dem zweiten Teil vergessen, grummel.

Denn - bei einem generellen Abrechnungszeitraum von Juli 06 bis Juni 07 könnten die Kosten, die in diesen Zeitraum fallen noch abgerechnet werden - nämlich bis 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums - das wäre Juni 08.

Mich verwirrt aber, dass es mehrere Abrechnungen gibt. Normalerweise werden alle Kosten in einer Abrechnung zusammen gefasst.

Die Kosten für Wasser und Heizung sind ja offenbar unterschiedlich abgerechnet worden.

Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob diese Einzel-Abrechnungen dazu führen, dass etwas unwirksam wird.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.