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Hilfe!!!Mietvertrag kündigen???

gefragt von lovelybabe19 am 01.11.2009 um 18:21 Uhr

Also ich wohne zur Zeit in meiner ersten eigenen Wohnung und deswegen hab ich nicht so viel Ahnung davon...

Ich hatte im September eine Miete nicht bezahlt, weil ich vom AA kein Geld bekommen hatte und dann habe ich meinem Vermieter geschrieben ob ich diese Miete in Raten abzahlen könnte.Hab aber noch keine Antwort bekommen. Jetzt habe ich mich aber dazu entschieden umzuziehen.Also kann ich meinen Mietvertrag kündigen wenn ich eine Miete im Rückstand bin? Und dann hätte ich gerne noch ein paar Ratschläge was man so in eine Kündigung reinschreibt!

=)

Danke schonmal im Vorraus

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kündigung x 2.763 Mietvertrag x 752

anonym
beantwortet von Sally2809 am 1. November 2009 18:23
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Du kannst kündigen, mußt die noch offene Miete aber noch nachzahlen.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 1. November 2009 18:22
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Wenn man kündigen will, dann schaut man in seinen Mietvertrag.

Ich glaube mich zu erinnern, daß es eine Paragraphen gibt, der Kündigung heißt.


berlinews
beantwortet von berlinews am 1. November 2009 18:25
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Umziehen obwohl du Geld vom Arbeitsamt bekommst? Solltest du nicht vielleicht im Rahmen deiner Möglichkeiten leben? Frage mich immer warum Leute aus- und umziehen obwohl sie nicht die finanziellen Mittel dazu haben.


Papppi
beantwortet von Papppi am 1. November 2009 18:25
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Wie wärs, wenn man sich den Mietvertrag vor dem Bezug durchliest?


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 1. November 2009 18:22
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Eine Kündigung deinerseits hat mit der Mietzahlung oder mit Rückständen nichts zu tun. Schreibe einfach du kündigst den Mietvertrag vom XXX fristgemäß zum XXX. Mehr muss da nicht drinstehen. Du musst bis zum Wirksamwerden der Kündigung jedoch die Miete komplett bezahlen!


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. November 2009 18:29
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nein, deshalb kannst du nicht kündigen. Du kannst aber immer kündigen, wenn du die 3 monatige Kündigungsfrist einhälst. Die nicht gezahlte Miete mußt du aber in jedem Fall zahlen und bei Auszug auch sofort.


anonym
beantwortet von Peter96 am 1. November 2009 18:28
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Du mußt grundsätzlich die Kündigungsfristen einhalten. Du kannst nur auf das Entgegenkommen vom Vermnieter hoffen. Rückstände bei der Miete berechtigen nur den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung (ich glaube 6 Monate Mietrückstand). Was die Kündigung betrifft, so kann man einfach schreiben: Ich kündige hiermit die Wohnung zum....) Vielleicht redest Du vorher noch mit dem Vermieter und machst ihm Deine Situation klar. Man kann auch Nachmieter suchen und vorschlagen.


Doppelherz
beantwortet von Doppelherz am 1. November 2009 18:28
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Mietvertrag lesen. Ansonsten: Die nach der Wohndauer gestaffelte Kündigungsfrist ist durch das Mietrechtsreformgesetz modifiziert worden. Die geltende Kündigungsfrist beträgt für den Vermieter und Mieter einheitlich drei Monate bei einer Wohnzeit bis zu fünf Jahren. Bei längerer Wohndauer verlängert sich die Kündigungsfrist nur zu Lasten des Vermieters um jeweils weitere drei Monate. Bei einer Wohndauer von über fünf Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs, bei über acht Jahren auf neun Monate.

Die Frist ist unabhängig davon, ob du Miete zahlst oder nicht (wäre ja noch schöner).

Beispielkündigung aus dem Internet:

Wohnung Nr. / Art und Ort der Wohnung

Kündigung des bestehenden Mietvertrages

Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Vermieter),

(oder: Sehr geehrte Damen und Herren,)

unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist kündige ich hiermit den bestehenden Mietvertrag zum xx.xx.xx.

[Mit Vertragsende erlischt auch die Ihnen erteilte Ermächtigung zur Abbuchung der monatlichen Miete von meinem Konto.] Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Nennung eines Termins für die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe.

Mit freundlichen Grüßen,

handschriftliche Unterschrift.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. November 2009 18:32

falsch! Die 3 Monatige Kündigungsfrist gilt alleine für den Mieter!!!!! Der Vermieter hat gar keine Möglichkeit zur Kündigung, es sei denn es liegen besondere Voraussetzungen dafür vor!!!!! Nach wie vor gilt aber (wenn es keine fristlose Kündigung ist und die Vorausetzungen dafür vorliegen), daß der Vermieter eine nach der Mietdauer gestaffelte Kündigungsfrist einhalten muß!!!

Kommentar von Fb255ed820f87eebcd366c2d784a1772smallDoppelherz am 1. November 2009 18:37

Sorry, ja da hast du Recht. Hätte ich mal genauer gelesen. Der Vermieter braucht berechtigte Gründe. Kann's leider nicht mehr bearbeiten.


sittka
beantwortet von sittka am 1. November 2009 18:25
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du musst damit rechnen das er auf eine kündigungszeit von 3 monaten besteht. diese ist im allgemeinen üblich von daher rate ich dir, deine rückständige Miete gleich zu überweisen. vielleicht lässt der vermieter dann mit sich reden. denke an die kosten eines erneuten umzugs, doch dann ist sicherlich der betrag für die miete vorhanden.


anonym
beantwortet von benjiman am 1. November 2009 18:24
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Die ausstehende Miete behindert nicht die Kündigung. Allerdings bleibt die Mietzahlung geschuldet. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen und beendet den Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 1. November 2009 18:24
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Du kannst deinen Mietvertrag sicher kündigen, wirst aber den Mietrückstand begleichen müssen, spätestens beim Auszug!! Und reinschreiben brauchst du nur, dass du den Mietvertrag von der Wohnung - im Ort - Straße kündigst, zum....nächstmöglichen Termin! Ruf doch deinen Vermieter mal an und rede mit ihm!! Vielleicht brauchst du dann gar nicht schriftlich zu kündigen - dass evtl.mündlich reicht!!!


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