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Hilfe!!! Kündigung wegen Arbeitsmangel.

gefragt von steffiartur am 12.01.2009 um 8:03 Uhr

Guten Morgen, ist es erlaubt meinem Mann zu kündigen obwohl er keine Abmahnung oder sonst irgendetwas falsches gemacht hat, nur weil sein Chef keine Arbeit im Moment hat? Er hat keine Probezeit mehr. Wie lange ist die Kündigungsfrist? Der sein Chef ihm einfach kündigen? Was kann ich dagegen unternehmen? Bitte helt mir!!! Gruß Steffi

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Kündigung x 5.546 Sozialauswahl x 6 betriebsbedingte x 2 Arbeitsmangel x 1

KriLu
beantwortet von KriLu am 12. Januar 2009 08:10
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ich nehme an, das zählt dann unter betriebsbedingte kündigung und bedarf keiner vorherigen Abmahnung. (siehe: http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebsbedingte_Kuendigung.html). dort auf der internetseite findest du auch die kündigungsfristen, wenn im arbeitsvertrag keine speziellen vereinbart wurden...

Kommentar von B4251102cd72efe2705f8e80c8abca3esmalldjfreiflug am 12. Januar 2009 08:14

DH


anonym
beantwortet von Badezimmer am 12. Januar 2009 08:08
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Ja, darf er jeder Zeit. Kündigunbg aus wirschaftlichen Gründen.
Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag, idR 3 Monate.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 12. Januar 2009 08:20
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Wie soll Dein Chef Dich beschäftigen oder bezahlen wenn er keine Arbeit hat ? Verhalte Di loyal gegenüber ihm, dann hast Du eine Chance auf Wiedereinstellung wenns dem Betrieb wieder besser geht.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 12. Januar 2009 08:20
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Aus betriebsbedingten Gründen ist eine Kündigung möglich. Allerdings ist eine solche Kündigung an strenge Maßstäbe gebunden. Es muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Welche das ist, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag oder aus einer anderen evtl. sogar gesetzlichen Bestimmung. Da ist es wichtig, sich Rechtsberatung zu holen, z.B. wenn dein Mann Gewerkschaftsmitglied ist.

Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen bestimmte soziale Bedingungen ("Sozialauswahl") eingehalten werden. Auch diese können hier jetzt nicht vollends entfaltet werden, aber dazu gehört z.B., dass jemand, der noch nicht lange in der Firma ist, vor dem gekündigt werden muss, der schon seit Jahren in der Firma ist. Ferner spielt das eigene Alter aber auch die Qualifikation eine Rolle bei dieser "Sozialauswahl". Hält der Arbeitgeber sich nicht an die Bestimmungen der "Sozialauswahl", so kann eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht wegen Unwirksamkeit angefochten werden.

Ich empfehle aber die bzw. deinem Mann, einen Rechtsbeistand zu nehmen, also entweder Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt der in Arbeitsrecht bewandert ist. Es lohnt sich auf alle Fälle.


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 12. Januar 2009 08:07
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Bei mir siehts auch bald so aus, das viele gekündigt werden, durch die Finanzkrise fehlt einfach der Auftragseingang, da kann der Cehf nichts dafür, wie soll er seine Arbeiter weiter beschäftigen wenn nix mehr da ist zu tun. Kannste nichts machen, einziger Trost, kriegste erst mal Arbeitslosengeld und Abfindung, so kann man schnell wieder was finden, und hat wenigstens diesen Druck weg:"Wir müssen sparen, kein Geld mehr da, wo kommt Geld her" Alles Gute Euch !!!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. Januar 2009 08:08

doe Finanzkrise ist auch nur zum großen Teil herbeigeredet und wird als Vorwand genutzt....

Kommentar von B4251102cd72efe2705f8e80c8abca3esmalldjfreiflug am 12. Januar 2009 08:14

Hm, also ich aus unserer Sicht, habe Einsichten in unseren Auftragseingang, mag sein das manche das nun ausnützen, was ich eigentlich nicht glauben kann, weil wenn Arbeit da wäre, dann brauch ich meine Mitarbeiter, aber is auch wurscht, obs wegen der FK ist oder wegen was auch immer, der Chef kann fristgerecht kündigen, da kannste nix machen, schnell nach einem neuen Job umschauen und deine Erfahrungen einbringen, viel Glück, ehrlich, wenn man will hat man auch Chancen, dein Mann schafft das


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 12. Januar 2009 10:33
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Da in diesem Fall mehrere Faktoren eine Rolle spielen,kann man pauschal nichts dazu sagen.
Wichtig ist z.B. die Größe des Betriebes,die Dauer der Betriebszugehörigkeit,die Anzahl der gekündigten Betriebsangehörigen und ein evtl.Abfindungsangebot des Arbeitgebers.
Ich empfehle eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei der Gewerkschaft
Und nicht vergessen:Umgehende Meldung bei der Agentur für Arbeit!


anonym
beantwortet von LowNils am 12. Januar 2009 08:12
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Hm... Dein Mann war in dem besagten Unternehmen in Probezeit, dann hat er nach Ende der Probezeit dort weitergearbeitet - und nun hat der Chef ihn nicht weiterbeschäftigt? Dann würde ich Deinen Mann als erstes nach dem Vorliegen eines Arbeitsvertrages fragen.


auchmama
beantwortet von auchmama am 12. Januar 2009 08:08
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Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung??? Dann geht zum Anwalt für Arbeitsrecht...Auf alle Fälle sofort zum Arbeitsamt...LG


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 12. Januar 2009 08:07
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Kündigungsfrist müsste im Arbeitsvertrag stehen, fristlos darf er ihn nur kündigen, wenn dein Mann/Freund schon 3 schriftliche verwahrnungen hat. Immoment haben viele Firmen Probleme Ihren Mitarbeiter arbeit zu geben, entweder Arbeitet man nur halbtags oder es werden stellen abgebaut.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Januar 2009 08:07
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eine fristlose Kündigung dürfte wqohl nicht möglich sein, wenn nichts vorgefallen ist..ansonsten ist der Kündigungsrahmen lt.Arbeitsvertrag einzuhalten..

gibt es Probleme hilft das Arbeitsgericht und nicht vergessen sofort bei der Agentur für Arbeit melden


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