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Hilfe: Kann Krankenkasse mein Geld einfach streichen obwohl......

gefragt von avan77 am 25.10.2009 um 0:16 Uhr

Ich bekomme Krankengeld wegen Rückenleiden. Arzt hat auf Wunsch der Kasse Reha-Unterlagen ausgefüllt. Rentenversicherung hat bewilligt aber in Psychosomatische Kur obwohl es mir psychisch wirklich super geht und wir alle dachten ich komme in Rückenklinik. Ich muss nächste Woche Dienstag antreten, kann aber nicht wegen eines extrem wichtigen Gerichtstermins (Kammer). Habe laut Schreiben von Rentenversicherung Widerspruchsrecht,habe ich auch gemacht mit Begründung: "Gerichtstermin 1 Tag vor Kurantritt", muss erscheinen (bin die Klägerin). Und weiterer Begründung: "dass die Art der Kur das Ziel verfehlt (brauche RückenReha), Schreiben des Arztes wird folgen."

Hab dann einen Tag später auch das Arzt-Schreiben hingeschickt der schrieb: "Entspannungsübungen sind zwar ok aber es muss hauptsächlich um den Rücken gehen da die Kur sonst erfolglos ist." Ich weiss nicht ob Rentenversicherung und Krankenkasse dieses (Arzt) Schreiben von mir auch schon erhalten haben.

Heute dann ein Brief von Kasse: "Haben ihr Schreiben bekommen dass sie an dem Termin nicht in die Reha können.Sie erfüllen ihre Mitwirkungspflicht nicht.Krankengeld wird gestrichen wenn sie am Dienstag nicht zur Kur gehen!" Ersteinmal, die ignorieren völlig meinen Gerichtstermin! Finde ich unmöglich, können die das? Zweitens weiss nicht ob die das Schreiben vom Arzt schon haben.Vielleicht hat denen das nicht gereicht?


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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 25. Oktober 2009 00:19
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Hilfreichste Antwort

Die Bescherdestelle gegen die Krankenkasse ist das Bundesversicherungsamt in Bonn.

Ruf da mal an.


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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 25. Oktober 2009 00:19
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Die Bescherdestelle gegen die Krankenkasse ist das Bundesversicherungsamt in Bonn.

Ruf da mal an.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 25. Oktober 2009 00:21
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Genau dies steht in dem Schreiben, dass Du mit dem REHA-Antrag bekommen hast. Du erfüllst die Mitwirkungspflicht nicht. Sie haben sich für psycho-somatische Beschwerden entschieden und da mußt Du "mitspielen". Vielleicht stellt sich im Laufe der Kur heraus, dass Deine Rückenbeschwerden doch körperlich bedingt sind.


anonym
beantwortet von feemero am 25. Oktober 2009 00:26
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Ging mir auch so,habe aber einfach mit der Kurklinik einen neuen Termin vereinbart, das war kein Problem.Habe auch seit fast 3o Jahren ( bin 43 Jahre ) Bandscheibenprobleme bin jetzt Frührentnerin aber auf die Psyche und nicht auf die Bandscheibe.Die bei der Krankenkasse und in der Kurklinik beharren auf psyche und sagen meine Bandscheibenvorfälle wären seelische ausgelöst worden.Na denn,wenn die das sagen muß es ja stimmen !!??


dasElend
beantwortet von dasElend am 25. Oktober 2009 00:27
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Gerichtstermin 1 Tag vor Kurantritt, hm, und wo liegt da das problem ?

Und Rückenleiden kann sehr wohl psychosomatisch sein, hat aber nichts damit zu tun ob es dir psychisch super geht.

man sagt auch psychosomatisches erschöpfungssyndrom, das kann sich auf rücken und selbst nur auf schwäche in den beinen auswirken


anonym
beantwortet von avan77 am 25. Oktober 2009 00:43
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Sorry ich meinte natürlich der Gerichtstermin ist einen Tag NACH Antritt der Kur ! ******

Ich bin nach so langer Krankheit sehr ausgeruht und überhaupt nicht erschöpft! :)


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