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Hilfe,kann ich einen Mündlichen Kaufvertrag beenden wg.vorgetäuschter Tatsachen?

gefragt von Antworten68Antworten68 am 12.06.2009 um 10:04 Uhr

Hilfe,ich habe Mündlich einen Kaufvertrag über einen Laptop (gebraucht angeblich ca.1Jahr alt) von Acer,1,3er 40GB Festplatte,64er Grafik. Preis:300Euro vereinbart.Gesagt hat er mir noch das der Pc lange nicht an war und der Akku über Nacht geladen werden muss,damit er auch ohne Kabel läuft. Neu soll er 1300Euro gekostet haben.Ich habe schon 150Euro angezahlt und stellte im nach hinein (trotz kurzer Vorführung) fest,das er trotz Aufladung über Nacht nach ca.20Min abgestürzt ist.Mein Bruder hat es geschafft den PC wieder Hoch zufahren,denn es ging garnichts mehr und fand herraus das der PC ca.6Jahre alt ist(lt Registstrierung vom Bezitzer und nicht wie mir gesagt ca.1Jahr und der Akku völlig hin wäre ,er hat zu wenig Speicher (es wäre eine Windmühle)und der Preis ist es dafür garnicht Wert.Nun will der Kumpel das restliche Geld trotzdem,denn zurück nehmen will er Ihn auch nicht.Was kann ich jetzt tun?denn zahlen will ich den Rest unter den Umständen auch nicht! Wer weiss Rat??bitte

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recht x 34.988 muendlicher-kaufvertrag x 4

anonym
beantwortet von ElvanL am 12. Juni 2009 10:17
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ganz einfach... erstmal hast du gesetzlich das Recht von JEDEM Kaufvertrag 14 Tage nach Abschluss Ohne Angabe von Grunden zurückzutreten. Des weiteren (habe deinen Text nur überflogen) Klang das für mit wie ein "versteckter Mangel" <- Gesetzestext das heisst er hat dir etwas verkauft was einen massiven Defekt oder eben einen versteckten Mangel hat, also etwas was auf den ersten blick nicht zu erkennen ist vorenthalten, dann ist der Kaufvertrag (ob mundlich oder schriftlich spielt keine Rolle) eh nichtig (ungültig). Also du kannst ihn da sogar wegen Betrug anzeigen und ihm nen Gerichtsverfahren an den Hals heften wenn er dir das Geld nicht wieder gibt (und du hast ihm natürlich den Laptop bereits zurückgegeben) Die Kosten eines solchen Verfahrens trägt immer der Verlierer, deine Anwaltskosten misste aber erstmal vorstrecken und stellst ihm die dann mit Zinsen auch noch in Rechnung. Also wenn Du Lust hast wird das ein heiden Spass für dich.


tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 12. Juni 2009 10:15
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Mündliche Verkaufsabsprachen sind genauso gültig wie schriftliche. Das Problem ist aber immer die Beweislast.
Wenn gütliche Einigung nicht funktioniert, wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als entweder einen Anwalt einzuschalten oder zähneknirschend klein bei zu geben. Eine Möglichkeit sehe ich noch, kommt aber darauf an, wie clever dein Gegenüber ist und ob er die Sache durchschaut: Setze einen schriftlichen Kaufvertrag auf, in den du die zugesicherten Eigenschaften reinschreibst, auch daß er am so-und-sovielten schon 150 Euro Anzahlung erhalten hat und vereinbare darin einen Termin, wann du die restlichen 150 Euro zahlen wirst. Wenn er dir diesen Kaufvertrag unterschreibt, hast du ihn. Auf diese Weise habe ich einer Bekannten auch aus einem privaten Kauf eines Autos rausgeholfen. In dem Moment, wo der den Wisch unterschrieben und ich das Papier sicher verstaut hatte, habe ich dem Verkäufer auf den Kopf den versuchten Betrug zugesagt und ihm das Ultimatum gestellt, bis zum nächsten Tag das angezahlte Geld wieder rauszurücken oder es gibt Anzeige.
Ein Versuch ist es wert, zumal er ja noch auf den Rest des Geldes wartet. Viel Glück!


anonym
beantwortet von Nyke110 am 12. Juni 2009 10:13
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Als erstes muss ich sagen, dass es sehr leichtfällig gewesen ist einen solchen Kaufvertrag mündlich abzuschließen. Nunja, ich würde nicht zahlen. Auch wenn es ein mündlicher Kaufvertrag ist, muss der Verkäufer wahrheitsgemäße Angaben gegenüber dem Käufer tätigen. Wenn du gesetzliche Sütze brauchst, der § 281 BGB kann dir weiterhelfen!

lg


anonym
beantwortet von tergenna am 12. Juni 2009 10:12
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Vortäuschung falscher Tatsachen...http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung

§ 119 BGB Anfechtung wegen Irrtum und § 120 BGB Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung

§ 121 BGB Anfechtungsfrist

darüber würde ich deinen "Freund" mal aufklären...


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 12. Juni 2009 10:09
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Wenn es nur am Akku liegt, dann versuch dich mit deinem Kumpel zu einigen und evtl. die Kosten für einen neuen Akku von der Restzahlsumme abzuziehen. Wenn er dich vorher schon belogen hat, dann sollte er das einsehen. Ansonsten kannst du es auf einen Streit ankommen lassen, und das restliche Geld nicht zahlen. Aber du hast dann vermutlich einen Kumpel weniger.


Lexa1
beantwortet von Lexa1 am 12. Juni 2009 10:06
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reklamieren wegen arglistischer Täuschung kann man immer. Du mußt es aber beweisen, das er es auch gewußt hat.

Kommentar von alphonso am 12. Juni 2009 10:09

bei dem Alter kann er sich wohl kaum rausreden.

Kommentar von Simple_avatar4smallAntworten68 am 12. Juni 2009 10:16

Danke dir für die Antwort,aber wie soll ich das machen?da ich den jenigen nicht mal kenne.Der Typ: Er ist der Vermittler der mir den Laptop verkauft hat,gehört wohl seinem Kumpel habe Ihn auch schon nach seiner Telefnr.gefragt und das mehrmals die ich bis Heute nicht habe,um diese Angelegenheit klären zukönnen.Er besteht weiterhin auf sein Geld,das bekomme ich halt nur per sms ausgerichtet.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 12. Juni 2009 10:20
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Laße dich auf nichts weitere ein und sage ihm er könnte das Gerät gerne wieder haben gegen Rückzahlung der bereits geleisteten 150 Euro, nicht mehr und nicht weniger....


anonym
beantwortet von Nyke110 am 12. Juni 2009 10:12
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