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Hilfe!!! Kann ich das Auto zuückgeben???

gefragt von ourangelourangel am 12.05.2009 um 12:16 Uhr

habe gestern beim Autohändler ein auto gekauft (getauscht) gegen meinen Twingo. Er hat neuen TÜV gemacht mei dem neuen Ford. Habe vorher keine Probefahrt gemacht. Weil er ja neuen Tüv Gekommen würde war ich sicher das er in ordnung ist. Nun ist gestern Abend mein Mann gefahren und kam ganz platt wieder an und sagte er ist schrott. darauf hin bin ich zu 3 Werkstätten gefahren alle haben das gleiche gesagt stehen lassen ist Lebensgefährlich der hätte vom Tüv garnicht zugelassen werden dürfen. Der Händler kennst bestimmt den Tüv Mensch weil er sagte das Auto war da aber ich wohne nicht weit weg es stand die ganze zeit dort unberührt. Und das der tüv um 20.57 uhr gemacht wurde ist auch eigenartig. Will das Auto wieder hingeben nacher muß er es annehmen und mir meinen wieder geben. Kann ich von im noch geld verlangen zwecks anmeldung und nummerschilder. Bitte um schnelle antwort .Danke


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anonym
beantwortet von alphonso am 12. Mai 2009 12:19
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da dein Händler dir offenbar ihm bekannte Mängel verschwiegen hat, kannst du den Wagen zurückgeben und den Vertrag anfechten. Lass dabei die Säbel rasseln und drohe sofort mit einer Anzeige wegen Betruges, wenn er sich weigert.

Kommentar von 7c3f8a5c2a74dc343b47fa81d199f4f6smallradinchen am 12. Mai 2009 12:32

sowas nennt sich auch arglistige täuschung und ist ein klarer fall dass du im recht bist


sanne172
beantwortet von sanne172 am 12. Mai 2009 12:19
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Eigentlich müsste man in diesem Fall sowohl den Händler als auch den TÜV Mitarbeiter anzeigen. Das riecht förmlich nach Korruption.
Bringe das Auto zu einem Gutachter. Wenn es keine Plakette verdient hat, dann mache Druck.Viel Glück!


akademikus
beantwortet von akademikus am 12. Mai 2009 12:22
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das ist ja schon kriminell.. den kaufvertrag rückabwickeln... wenn er das auto nicht zurück nimmt sofort mit ner betrugsanzeige drohen. kopier dir den tüv bericht und frage bei der zuständigen stelle nach wer den "segen" für den tüv gegeben hat


anonym
beantwortet von Karli123 am 12. Mai 2009 12:23
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ich kenn jemanden, der in der kfz-zulassungstelle arbeitet, und der hat mir mal erzählt, dass es wohl gar nicht so unüblich sei, dass da gefälschte tüv-bescheinigungen abgegeben werden. wahrscheinlich ist deine einfach auch gefälscht. dass da ein tüv-mitarbeiter korrupt ist, braucht man also nicht unbedingt anzunehmen. ich würde an deiner stelle bei dem autohaus einen riesenaufstand machen. immerhin hättest du je nach mängelart jetzt auch schon tot sein können!


issie
beantwortet von issie am 12. Mai 2009 12:18
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Da bist du auf jedem Fall im Recht!



anonym
beantwortet von Hausmichl am 12. Mai 2009 12:19
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Alsowenn der Händler den Schrottwagen nicht zurücknimmt, sofort durch einen Sachverständigen z.B. v. Dekra prüfen lassen und evtl. zum Anwalt gehen. Der TÜV, meist ordentlich, aber manchmal verheiratet mit langjährigen Kunden????


nightblue
beantwortet von nightblue am 12. Mai 2009 15:56
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Wenn das so heftige Mängel sind, musste der Händler davon Kenntnis haben. Und nachdem er dir diese verschwiegen hat, ist das arglistige Täuschung und das Rechtsgeschäft damit anfechtbar. Ich würde direkt zu ihm gehen und sagen wie es aussieht und dass du das Geschäft sofort rückgängig machen willst. Mit dem Anwalt zu drohen - sollte er das nicht sofort einsehen - wird sicherlich auch nicht schaden. Ihr habt hoffentlich Rechtsschutz? Wünsch euch jedenfalls Glück dass es auch ohne Anwalt geht.


anonym
beantwortet von steffi12345 am 12. Mai 2009 12:19
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da bist du auf jedenfall im recht,wenn du probleme mit dem verkäufer bekommst..ab zum anwalt


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 12. Mai 2009 12:20
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Ja nun ist wohl Verhandlungsgeschick angesagt. Warum bist Du denn nicht mal über die Bühne gefahren und hast die Kiste durchsehen lassen? Das ist doch fast zwingend heute zu Tage. Alles gute und viel Glück.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 12. Mai 2009 12:57
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Du kannst mit dem Ding selber bei der Prüfstelle (Dekra) vorbeifahren und checken lassen, ob er TÜV hätte bekommen dürfen. Und wenn sich dein Verdacht bestätigen sollte, bestehst du auf Rückabwicklung des Vertrages und zeigst den Händler zusätzlich noch an.


anonym
beantwortet von moonilein am 12. Mai 2009 12:17
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Da mußt Du mit dem Verkäufer verhandeln.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 12. Mai 2009 16:08
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War es ein Vertragshändler oder ein Wald- und Wiesenhändler ?


Niels12
beantwortet von Niels12 am 12. Juni 2009 13:18
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Verhandeln!


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