Hilfe ist mein Verfahren eingestellt?

Bitte um Antwort  - (Polizei, Anwalt, Gericht)

10 Antworten

Es gab mindestens zwei Verfahren gegen Dich. In dem einen bist Du zu den Sozialstunden und dem Arrest verurteilt worden. Und da hat sich die Staatsanwaltschaft gedacht: Das reicht erst mal als Strafe. Und hat deshalb das andere Verfahren ohne weitere Konsequenzen für Dich eingestellt.

Ein Blick in das Gesetz kann da schon hilfreich sein, §154 Abs 1 StPO:

§ 154 Teileinstellung bei mehreren Taten

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1.
wenn
die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die
Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung
und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat
rechtskräftig verhängt worden ist
oder die er wegen einer anderen Tat zu
erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2.
darüber
hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu
erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und
Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist
oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf
den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.

Du hattest zwei "Lampen" an. Bei der ersten Sache hast Du die 150 Sozialstunden und den Wochenendarrest kassiert. Soll heißen, was Du bekommen hast reicht erstmal.

Allerdings kann es sein das die Ermittlungen wieder aufgenommen werden, wenn sich Hinweise ergeben das eine erheblich schwere Straftat vorliegt als derzeit bekannt.

Und was heißt das ? Was nützt mir das wenn das Verfahren eingestellt wurde und ich die Strafe dennoch machen muss ?

Das Verfahren wurde eingestellt unter der Auflage, dass Du die auferlegten Sozialstunden & den Wochenendarrest ableistest.

Die Staatsanwaltschaft sieht dann von einer weiteren Strafverfolgung ab.

Wenn Du dem nicht nachkommst, kann das Verfahren gegen Dich wieder aufgenommen werden.

Das Verfahren hast Du von der Backe. Glückwunsch!

Die Strafe mußt Du allerdings antreten.

Und was heißt das ? Was nützt mir das wenn das Verfahren eingestellt wurde und ich die Strafe dennoch machen muss ?

@Duisburg08

Das heißt, es kommt jetzt nichts mehr dazu. Die Strafe mußt du ableisten, aber dann wird nichts Neues noch dazu kommen.

Nach § 154 Abs,1 hast du 2 Braten im Ofen.

1, du wirst zu Sozialstunden 150 und 1 Wochenendarrest. Damit ist wenn das abgegolten ist erledigt.

Dann das 2, ist auch dann abgegolten wenn keine neuen Beweise oder dergl. zu Tage kommen. Evt. such neue Tat.

Nimm die Sache ernst 150  Sozialstunden kriegt man nicht mal einfach so

Mit freundl. Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914