Hilfe Inkasso. . .

gefragt von NubbyNubby am 12.01.2009 um 15:47 Uhr

Ich habe heute ein schreiben von einem Inkasso unternehmen bekommen, dieses will Forderungen für Positionen einer Telefonrechnung v.31.08.2005 sowie Posten von Telefonrechnungen v .27.10.2006+28.11.2006. Das Inkasso Unternehmen schreibt mich an mit "Letzte außergerichtliche Mahnung" Ich habe noch nie etwas von diesem Unternehmen bekommen, das ist nachweislich, denn das Inkasso Unternehmen hat ja auch von mir keine Empfangsbestätigung für angeblich zugestellte Rechnungen bzw. Mahnungen. Dazu ist zu sagen das es sich um einen längst geschlossenen Anschluss meines Bruders handelt, den ich leider aus Gutmütigkeit auf meinen Namen angemeldet hatte. Aber auch er hat von diesem Inkasso unternehmen weder Post noch sonstirgendetwas bekommen (eben so wie ich). Meine Frage ist nun ( da das Unternehmen nicht nachweisen kann das schon vorrausgegangene Schreiben von mir/meinem Bruder Empfangen wurden) ob die Rechnungen inzwischen verjährt sind??? Ich habe leider bei Google nichts gefunden zu den Fristen...Was mach ich denn nun? Die kommen 3 Jahre später bei mir an...hm -.-... und mein Bruder ist Privatinsolvent, würde schriftlich seine Alleinige Schuld bekannt geben, aber ich habe die Befürchtung das ich da so einfach leider nicht rauskomme...kann mir jemand einen Rat geben? Vielen Dank für Eure Hilfe

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anonym
beantwortet von melboky2007 am 13. Januar 2009 09:52
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Hilfreichste Antwort

Die 2005 er Forderung ist am 1.1.2009 verjährt

Mit folgender Verfahrensweise bin ich gut gefahren :

Nachweisbar (z.b Fax UND email oder einschreiben ) das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln. Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html

p.s Die erstellung des Protokolls ist für den Verbraucher kostenlos und kostet das Telko rund 100 €

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 13. Januar 2009 12:30

Vielen Dank für den Hinweis, ich habe zwar schon ein Einschreiben heut abgeschickt in dem ich erkläre das ich das nicht Zahle. Ich warte mal eine Antwort ab, sollten die mich wieder Anschreiben oder Auffordern zu Zahlen werd ich deinen Rat mal befolgen, die Info mit dem Protokoll ist da wirklich sehr hilfreich vielen Dank =) Ich denke das das schon etwas bewegen wird =)


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. Januar 2009 15:50
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Bezahl die Rechnung.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 15:54

Tolle Lösung, mit welcher Begründung?

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 15:55

Weil du einen Telefonanschluss für deinen Bruder angemeldet hattest (auf deinen Namen) und die Rechnungen nicht bezahlt wurden. So einfach ist das.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:27

Ne wenns so einfach wäre würd ich ja hier nicht nach hilfe fragen oder?

Kommentar von Mietnormade am 12. Januar 2009 16:29

Ist doch ganz einfach bezahlen und fertig. Alles andere wird einfach nur teurer.


anonym
beantwortet von newcomer am 12. Januar 2009 15:48
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Dummfang Spam! einfach abwarten und Kaffee trinken, ggf. Rechtsanwalt aber nichts an die bezahlen

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 15:51

Vielen Dank für die Information -.-

Kommentar von coroner am 12. Januar 2009 15:52

quatsch. Es handelt sich ja wohl um eine begründete Schuld, das der Frager sogar die Verbindlichkeiten anerkennt.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 15:52

Richtig. Schrecklich sind diese dummen Ratschläge. Einfach pauschal von der Bezahlung abraten?! Wo leben wir denn.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:14

Keinesfalls erkenne ich die Schuld an

Kommentar von 45dcda7a1372d7d22767ae513f3e28b8smallwuschel55 am 12. Januar 2009 15:53

Genau! DH!

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 15:57

Nur zur Info, als ich meinen Kommentar gesetzt habe stand noch eine ganz andere Antwort da Aber danke für die Comments, unheimlich hilfreich...

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 16:00

Ich kann dir auch nur nahelegen die Antworten stark zu selektieren. Manche Menschen gehen davon aus, dass jedes Schreiben von Inkasso Unternehmen mit Abzocke zu tun hat und auf ungerechtfertige Forderungen zurückzuführen ist. Wieder andere haben offenbar schon 10 Inkasso Firmen und Gerichtsvollzieher am Hals und haben eine ebenso fragwürdige Zahlungsmoral.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:07

Ich werde dem nachgehen, ganz sicher, aber ich finds schon komisch das die 3 Jahre später ankommen...ist alles etwas zu merkwürdig...als Gläubiger steht die Telekom drin, die kennt das Inkassounternehmen aber nichteinmal...und die Forderungen der Telekom werden an deren Anwälte bezahlt...

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 16:12

Setze dich doch mal mit dem Inkasso Unternehmen auseinander und erfrage Details. Ggf. auch einfach mal deinen Bruder fragen, ob er irgendwelche Rechnungen nicht bezahlt hatte. Es wird sich ja rausfinden lassen, ob die Forderung gerechtfertig ist.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:24

Ich hatte da angerufen, natürlich kostenplichtig, 3 mal keinen erreicht, der 4 hat einfach aufgelegt als ich Details haben wollte und dabei etwas naja lauter wurde( nicht beleidigend, war einfach nur aufgeregt) Er sagte nur sie hätten meinem Bruder was geschickt und nie antwort bekommen. der hat aber nie etwas bekommen von denen...bin echt verzweifelt

Kommentar von melboky2007 am 14. Januar 2009 09:26

svanny ! Man gewinnt den Eindruck das Du hier die Beitreibungsbranche vertrittst und den TE versuchst zu verunsichern ;) Die nichttitulierte Forderung aus 2005 von acoreus ist verjährt - da kann Dein Gelabere auch nichts dran ändern. Kommt immer darauf an mit wem man mehr sympatisiert ! Das Inkassobüro hat Deine Solidarität nicht verdient und auch nicht nötig Bei den anderen ebenfalls nicht titulierten Geschichten aus 2006 ebenfalls acoreus - das Protokoll einfordern ! (Nachweisbar) Da das Erstellen des Prüf Protokolls teuer ist wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Telko bzw acoreus nicht in Auftrag gegeben

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 13. Januar 2009 20:56

nix rechtsanwalt, der will dann zu recht bezahlt werden. dieser quatsch geht ohne!!


heinmueck
beantwortet von heinmueck User-Moderator am 12. Januar 2009 16:10
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Die dreijährige Verjährung beginnt am Ende des Jahres zu laufen in dem der Anspruch entstanden ist: Telefonrechnung von 2005 ist am 31.12.2008 verjährt. Die Ansprüche von 2006 verjähren am 31.12.2009.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:11

Vielen Dank =) Das wollt ich wissen =)


anonym
beantwortet von Keten am 12. Januar 2009 16:00
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Hört sich für mich auch gerechtfertigt an...bloß nicht ignorieren


anonym
beantwortet von jockl am 12. Januar 2009 15:51
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Einfach ignorieren. t-com hat es vergleichbar bei mir versucht. Falls doch ein Mahnbescheid kommen sollte, gegen diesen sofort Widerspruch einlegen. Das kostet nix und das Inkassobüro muss beweisen. Nur Nerven nicht verlieren und ruhig bleiben.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 15:53

Du bist ja lustig.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:05

Ich denke diesen Weg werd ich auch einschlagen, zumindest wehren will ich mich =)


attaatta
beantwortet von attaatta am 12. Januar 2009 15:50
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nicht bezahlen ,Brief schreiben und die Zahlung ablehnen.


anonym
beantwortet von coroner am 12. Januar 2009 15:50
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angemahntes verjährt nicht. Als nächstes kommt der Gerichtliche Mahnbescheid incl. Zusatzkosten. Ob du damals gutmütig gehandelt hast interessiert leider keinen. Sieht so aus als müsstest du zahlen.

Kommentar von 45dcda7a1372d7d22767ae513f3e28b8smallwuschel55 am 12. Januar 2009 15:52

Wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt - war bei meiner Mutter erst nach drei Jahren der Fall, Widerspruch einlegen und weiter abwarten!

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 15:53

Aber es ist die erste Mahnung die ich erhalten habe. . .

Kommentar von coroner am 12. Januar 2009 15:56

Momentan kannst du das noch "locker" sehen. Hart wird erst das gerichtliche Mahnverfahren. Aber dann kommt der liebe Mann mit dem Kuckuck. Suche die Kommunikation mit dem Unternehmen und findet einen Vergleich. Bedenke, die haben für diesen Titel vlt. nur 30% des Betrages gezahlt den sie von dir wollen. Wenn du also nur die Hälfte zahlen kannst ist denen das immer noch lieber wie ein verfahren und ggf. ne fruchtlosigkeitsbestätigung des Gerichtsvollziehers

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 15:58

Wahrscheinlich hast du damals deinen Bruder die Rechnungen bezahlen lassen und die Rechnungsadresse entsprechend angegeben. Im übrigen müssen sie auch keine Mahnungen schicken.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:10

Aber sich erst nach 3 Jahren mit einer "Letzten Aussergerichtlichen Mahnung" bei mir melden kann ja auch nicht wirklich richtig sein oder? Demnach haben sie ja angeblich schon Mahnungen geschickt, ist aber nicht so...die gesamte Forferung wurde so das allererste mal an mich gestellt, das kann doch so nicht richtig sein

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 12. Januar 2009 16:07

@coroner: "angemahntes verjährt nicht".

Angemahntes verjährt auch. Es müsste schon bei Gericht anhängig sein, damit die Verjährung stoppt. (Also z. B. durch Mahnbescheid)

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:15

und ein Mahnbescheid liegt hierfür nicht vor =)

Kommentar von coroner am 12. Januar 2009 16:26

wenn die Forderung begründet ist, ist der Forderer noch 2 wochen davon entfernt...

Kommentar von melboky2007 am 13. Januar 2009 10:05

Butterkäse hoch 10

Kommentar von melboky2007 am 13. Januar 2009 10:08

?


anonym
beantwortet von mexdome am 12. Januar 2009 15:50
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Habe vor einigen Wochen gelesen das es immer wieder solche Dinge gibt und vor allem an ältere Damen geschickt wurden.

Wie heißt denn das InkassoUnternehmen?

Und wie heißen Sie mit Vornamen wenn ich fragen darf? In einer größeren Stadt in der Nähe von mir wurden ausschließlich Frauen mit einem bestimmten - älter klingenden Vornamen - damit angeschrieben!

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 15:52

Hm bin aber erst 26^^ und mein Namen halte ich geheim =) er ist jedenfalls nicht altmodisch, das Inkasso Unternehmen heisst Acoreus. .

Kommentar von melboky2007 am 13. Januar 2009 10:05

Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Pakistaner Omar Khorshed


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 12. Januar 2009 15:48
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jajajaja RAe Seiler und Kollegen....

da gibts viel stunk mit denen am besten du nutzt deine stunde kostenlose rechtsberatung...

viel erfolg

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 15:50

Nein nein, sie fordern nicht für die Telekom ein, sondern mein Bruder hatte wohl damals iwas mit freenet noch am laufen (01019 vorweg) und für die wollen die nun das Geld, Seiler u Kollegen zahlt mein Bruder schon lange ab...

Kommentar von Simple_avatar3smallNicoDeluxe am 12. Januar 2009 15:52

hm achso dann schaltet lieber nen anwalt ein...alles gute


abibremer
beantwortet von abibremer am 13. Januar 2009 20:55
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stelle den sachverhalt schriftlich so dar, wie du ihn siehst, ablußsatz:"wenn ich nichts mehr von Ihnen höre, gehe ich davon aus, das die sache hiermit erledigt ist." als nächstes kommt dann vermutlich ein schreiben mit formularen, dass du mit ratenzahlung einverstanden bist, dieses wirfst du getrost ins altpapier.alles gute!


Nubby
beantwortet von Nubby am 12. Januar 2009 16:30
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Vielen Dank an alle für die Antworten, ich werde Schriftlich Einspruch einlegen und sehen was sich machen lässt... Danke für Eure Hilfe und Tipps


beljana
beantwortet von beljana am 12. Januar 2009 16:14
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Ich hab auch schon so einen Brief bekommen. Ich bin mir 1000% sicher, das ich denen nix schulde, und könnte das im Notfall auch nachweisen. Daher hab ich einfach das Schreiben ignoriert. Hab auch nix geantwortet. Kam nie weider was. Die versuchen einfach Geld zu erschleichen, das ist alles. Bloß nicht drauf reagieren. !!!!

Kommentar von Keten am 12. Januar 2009 16:23

Stimmt nicht ganz...

Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 12. Januar 2009 16:31

was stimmt denn daran nicht?


anonym
beantwortet von Keten am 12. Januar 2009 16:13
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Du hattest auch geschrieben, dass dein Bruder bei Seiler und Kollegen seine offenen Ford. abzahlt, .Dann hat er ja seine Rechnungen nicht bezahlt, T-com darf nur eigene Ford. anmahnen, also wurden auch sonstige Ford. anderer Anbieter nicht beglichen...Zu reklamieren oder sonstiges sind die nicht mehr und verjährt sind die auch nicht...du kommst wohl leider nicht drum rum


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. Januar 2009 16:04
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Die gehen doch vermutlich nicht aus offenen Rechnungen, sonder aus bereits titulierten Forderungen vor. Dann ist das Thema Verjährung gelaufen! Der Spielpartner für das Inkassounternehmen bist Du nach eigenem Bekunden!

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:12

Nene ich und mein Bruder, nicht ich allein

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 12. Januar 2009 17:22

Das nennt man Solidarhaftung "einer für alle und alle für einen". Ist wie in diesem Falle Dein Bruder aufgrund der Privatinsolvenz ausgefallen, bleibst Du alleine der Spielgefährte des Inkossounternehmens. Im Rahmem Deiner Zahlungen erwächst Dir aber ein Anspruch gegen Deinen Bruder. Wenn Dein Bruder dies dem Insolvenzverwalter so nicht angezeigt hat, dann macht er sich die Wohnlverhaltensphase kaputt und liefert sich erneut den Ansprüchen seiner Gläubiger aus. Hat er es angezeigt, dann dürftest Du aus der Insolvenzquote ebenfalls einen Anteil erhalten.


anonym
beantwortet von Claudia04 am 12. Januar 2009 15:54
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Hoffentlich hast Du die Rechnungen aus 2005 + 2006 noch, die hier angemahnt wird. Es kann sein, dass Du dort Verbindungen findest, die über andere Anbieter vertelefoniert worden sind. Wenn die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt worden ist, dann werden diese Beträge an die Fremdanbieter zurückgegeben und die kümmern sich dann darum, dass Mahnungen geschrieben werden. Manchmal auch erst Wochen später. Sollten die "normalen" Rechnungen von Telekom sein, hat Telekom die Forderungen der Fremdanbieter nie angemahnt, denn die Bezahlung geht ja nur die entsprechende Firma etwas an. Telekom hätte also nur den geringeren Restbetrag angemahnt. Also: Rechnung und dazugehörende Zahlung (Überweisung/Kontoauszug) suchen.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:02

Nein ich habe leider keine Rechnungen, die sind ja damals immer an meinen Bruder gegangen, der stand ja als mitinhaber des Anschlusses drin...Aber auch er hat diese Rechnungen nicht mehr...Er Zahlt bei den Anwälten der Telekom die Rückstände der Telefonrechnungen ab (Rg v.27.10.06 bis Mai 07) sollten doch eig die Forderungen Innebegriffen sein oder?

Kommentar von Claudia04 am 12. Januar 2009 16:08

Nein, er zahlt bei Seiler & Kollegen nur Forderungen der Telekom. Sobald die Telekom-Rechnung nach 14 Tagen nicht gezahlt wird und eine Mahnung erstellt werden muss, werden auch alle Forderungen der Fremdanbieter herausgenommen. In der Mahnung wird darauf hingewiesen, dass fremde Forderungen nicht von Telekom gemahnt werden. Rechnungsdoppel kannst Du Dir notfalls bei Telekom anfordern (kostenpflichtig). Falls Dein Bruder die Rechnungen damals schon nicht vollständig oder gar nicht bezahlt hat, dann werden das jetzt die Mahnungen der anderen Anbieter sein. Und dann sind sie gerechtfertigt.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:20

Gur nehmen wir mal es wäre so, dann find ich es aber schon Frech sich da nach 3 Jahren zu melden, so geht das doch nicht...Also werd ich mich zumindest bei der Rg aus 2005 auf verjährung versteifen, die können doch alle nicht machen was sie wollen

Kommentar von Keten am 12. Januar 2009 16:31

Ja nun...wieviel Zeit würdest du denn geben, ich denke der Schuldige ist wohl dein Bruder


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 12. Januar 2009 15:53
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http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/rechnung-inkasso-betrug-kostenfallen-und-abofallen-im-internet-zusammengefasst/

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 15:54

Es geht um keine Abofalle und Abzocke. Es geht offenbar um eine gerechtfertigte Forderung.


Schnucki123
beantwortet von Schnucki123 am 12. Januar 2009 15:53
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Sie brauchen keine Angst haben , Briefe einfach erstmal in eine Schublade legen und abwarten und solange nichts vom Gericht kommt einfach ignorieren bloss keine Zahlungen vornehen. Weil Inkasso - Unternehmen sind reine Abzocke Firmen und wollen die Leute angst machen und machen lassen sich einschüchtern und zahlen.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 15:54

Das ist doch auch völliger Blödsinn.

Kommentar von Claudia04 am 12. Januar 2009 15:57

Genau. Weglegen und ignorieren treibt nur die Kosten in die Höhe, vor allem, wenn es sich tatsächlich um unbezahlte Rechnungen handelt!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Januar 2009 15:53
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Also, die Rechnung aus 2005 ist mittlerweile verjährt, die anderen noch nicht.

Aber, bitte suche bei Google nach beiträgen zu dieser Inkassobude. Ich meine, dass die als Abzocker bekannt sind und auf diesem Weg versuchen, Kohle zu machen.

Und zum Schluss noch etwas. Die angemahnten Rechnungen wurden garantiert gemeinsam mit der Telekomrechnung bezahlt. Nur lässt sich das noch so langer Zeit nicht mehr beweisen. Und darauf setzt diese Inkassoklitsche Ihre Abzocke.

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 16:03

Ich find das alles auch etwas Ominös muss ich sagen...Alte Forderungen der Telekom werden von meinem Bruder an die Anwälte der Telekom bezahlt...da gehört auch die besagte rechnung v. 27.10.06 zu...


anonym
beantwortet von spritalfons am 12. Januar 2009 15:52
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es ist ganz normal, du machst zur Zeit eine psychisch schwere Phase in deinem Leben durch. Aus dieser aristoplitonischen Phase eines negativen multiplen Gedächtniseinwand in der hinteren Gehirnhälfte werden deine psychisch negativen Erlebnisse gespeichert. Und durch die andauernde Selbstbemitleidung deinerseits werden die Positiven Signale ganz zur Seite geräumt, dein Leben erscheint dir Grau, Langweilig, Dunkel, Matt, Schwarz, Ohne Lichtblicke... als wärst du in einem dunklem Keller eingeschlossen und hättest nichts zu trinken und zu essen, dies führt zu einem Negativ Substrakt geäußerten Lebenseinstellung. Das beste für dich wäre zum jetzigen Zeitpunkt deines Lebens , das sich gerade in einer ziemlich Dunklen Phase befindet, ein kleiner Sonnenschein, eine neue Freundin, ein schönes Spiel, ein Haustier. Du brauchst wieder positive Energien! Glaube an dich, du bist Stark! Du wirst deinen Weg tun! omni a pareta! Wir glauben an dich! Alle hier glauben an dich!

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 12. Januar 2009 15:58

???LOOOOOOL???


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