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Hilfe in Grammatik!! Wie lautet die Formulierung richtig...???

gefragt von dingsvomdachdingsvomdach am 08.10.2009 um 12:28 Uhr

Hallo und Mahlzeit! Es geht um folgenden Satz: "Zu meinen Aufgaben gehörten beispielsweise....." oder "Zu meinen Aufgaben gehörte beispielsweise...." DOPPELTE Mehrzahl oder einfach?? Wäre über schnelle und korrekte Hilfe dankbar.

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Sprache x 10.563 Deutsch x 5.637 Grammatik x 1.594

Draschomat
beantwortet von Draschomat am 8. Oktober 2009 12:30
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Das kommt ganz darauf an, was du sagen willst. Der Nominativ kommt ja erst beim "...". ^^

"Zu meinen Aufgaben gehörte beispielsweise das Kloputzen..."

oder:

"Zu meinen Aufgaben gehörten sowohl das Kloputzen als auch das Chef sein..."

:-))

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 12:35

danach folgt eine Aufzählung von Tätigkeiten ohne das Wort "sowohl".Wie heißt es dann?

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 8. Oktober 2009 12:38

Wenn du nur eine Tätigkeit anführst, ist der Nominativ Singular und dann muss es "gehörte" heißen.

Wenn du mehrere Tätigkeiten (egal, ob mit oder ohne "sowohl...als auch") anführst, ist der Nominativ Plural und dann muss es "gehörten" heißen.

Genau wie bei: "Mein Bruder und ich machten..." und nicht "Mein Bruder und ich machte...".

Kommentar von A14d4c13a234a4cc1beb08cf376bd1dcsmallKalisla am 8. Oktober 2009 12:35

DH! Eben. So, wie der Satz jetzt da steht, kann keiner sagen, ob es gehörte oder gehörten heißen muss.

Kommentar von A14d4c13a234a4cc1beb08cf376bd1dcsmallKalisla am 8. Oktober 2009 12:36

Wenn dann eine Aufzählung mit und kommt, heißt es gehörte.

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 8. Oktober 2009 12:41

Das ist genau der Fall, wo ich unsicher bin. Ich glaube, dass dann beides möglich ist:

"Zu meinen Aufgaben gehörte beispielsweise das Putzen, das Waschen..."

Oder:

"Zu meinen Aufgaben gehörten beispielsweise das Putzen, das Waschen..."

Es kommt dann drauf an, ob man "Putzen" und "Waschen" zusammen als Plural sieht oder jeden Nominativ einzeln als Singular...meiner Meinung nach ist im Deutschen beides möglich.

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 8. Oktober 2009 12:46

"Gehörte" hört sich wohl besser an, wenn die einzelnen Nomantive im Singular stehen (auch in Verbindung mit "sowohl...als auch":

"Zu meinen Aufgaben gehörte beispielsweise das Beaufsichtigen von Kinder und das Korrigieren von Arbeiten..."

Aber von der Logik her müsste es dann "gehörten" heißen. xD

Wenn du die Tätigkeiten mit "oder" verbindest, wäre nur eines richtig: "gehörte".

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 12:48

Deutschlehrer? Zu meinen Aufgaben gehörte/gehörten beispielsweise die telefonische Beratung,das Bearbeiten von schriftlichen Anfragen.....so mal als Beispiel für euch.

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 8. Oktober 2009 12:50

Nein, bin ich nicht...aber da fällt mir der User "molinak" ein, der wäre einer. :-)

Meiner Meinung nach geht beides, "gehörte" klingt im Deutschen irgendwie besser, aber logisch wäre eigentlich nur "gehörten".

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 8. Oktober 2009 12:52

o.O Ich finde den User grad nicht..."Albrecht" kann dir vermutlich auch helfen.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 13:00

rein intuitiv würde ich sagen "gehörte".Ich habe gerade jemanden gefragt,er soll ganz spontan antworten-die Antwort war "gehörte".

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 8. Oktober 2009 13:01

Grammatikalisch ist nur "gehörten" richtig, aber wie gesagt, wenn man die Tätigkeiten als einzelne Nominative ansieht, ist "gehörte" wohl auch möglich...entscheide dich einfach für eins, so richtig falsch kann keine Lösung sein. ;-)

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 8. Oktober 2009 13:03

Ich würde jetzt definitiv "gehörten" nehmen, denn das ist grammatikalisch richtig und klingt deshalb nach perfektem Deutsch. :-)

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 13:10

SUPER,danke sehr.Deine Erklärung war sehr gut,die Ausführung von plasticbrain hat mich auch überzeugt.DANKE!!


anonym
beantwortet von Albrecht am 9. Oktober 2009 02:11
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Bei solchen Formulierungen ist ein Schwanken verständlich, weil es nicht eine Regel mit einem für alle Fälle gleichen Ergebnis gibt.

Das grammatische Problem ist die Kongruenz (Übereinstimmung zusammengehöriger Teile in einem Satz) beim Numerus (Anzahl; Singular oder Plural).

Dabei kommt es darauf an, was danach folgt (dort wo die Pünktchen stehen). Dies betrifft die Kongruenz zwischen Subjekt und Prädikat (konjugiertes Verb). Anscheinend soll dort ein mehrteiliges Subjekt folgen, um durchgeführte Aufgaben (Beispiele bei der Aufzählung von Tätigkeiten) anzugeben.

Wenn ein mehrteiliges Subjekt aus mindestens einem Teil im Singular besteht (sonst tritt das Problem nicht auf und das Prädikat steht im Plural, also „gehörten“), spielen zwei Tendenzen bei der Wahl der Verbform eine Rolle:

1) Mehrteiligkeit: Da das Subjekt mehrteilig ist, steht das Verb im Plural.

2) Nähe zum Verb: Der dem Verb näher stehende Subjektteil bestimmt die Verbform.

Welche Tendenz durchschlägt, hängt auch von der genauen Art der Aufzählung ab. Wenn die Subjekteile ohne Konjunktion (z. B. „und“ oder „oder“) miteinander verbunden sind, steht die Verbform im Plural, manchmal aber auch im Singular. Der Singular ist aber nur eine in besonderen Fällen neben dem normalen Plural auch zulässige Möglichkeit. Wenn die Subjektteile mit der Konjunktion „und“ (zumindest vor dem letzten Teil) verbunden sind, steht das Prädikat normalerweise im Plural. In besonderen Fällen kann es Abweichungen geben.

In ausführlichen Grammatiken wird das Thema mit allen Einzelheiten eingehend dargestellt.

Im Internet stehen bei http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Verb/Numerus-Person/ProblemNum.... Erläuterungen mit Beispielen.

Beim überlegten Satz ist die doppelte Mehrzahl („Aufgaben“ und „gehörten“) richtig, wenn die Aufzählung mit „und“ oder mit Komma durchgeführt wird.

Beispielsatz: Zu meinen Aufgaben gehörten beispielsweise die telefonische Beratung und die Bearbeitung schriftlicher Anfragen.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 9. Oktober 2009 09:03

nach dem ersten Satz wußte ich,daß die Antwort von dir stammt!Vielen Dank für deine Mühe.Ich bin nun überzeugt worden.


anonym
beantwortet von Plasticbrain am 8. Oktober 2009 12:47
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Klar ist Aufgaben plural - das "gehörte" bezieht sich aber auf die nachfolgende Tätigkeit. Und da kann durchaus auch nur eine stehen, so wie es im ersten Post geschrieben wurde. Das widerspricht sich zwar augenscheinlich mit dem "Aufgaben" als Mehrzahlwort - geht aber, da man ja im Satz auch nur einen Ausschnitt der Tätigkeiten erwähnen kann und dieser Ausschnitt kann auch nur eine Tätigkeit sein. Wie z.B. das Kloputzen. Sobald mehrere Tätigkeiten ins Spiel kommen wird aus gehörte - gehörten. Und da dürfte es keine Rolle spielen, ob die mit Komma oder und oder weiß ich wie verbunden sind.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Kommentar von Plasticbrain am 8. Oktober 2009 12:52

beispiel: Zu meinen Aufgaben gehörte das Faulenzen.

...Aufgaben gehörten Kloputzen und Faulenzen.

... Aufgaben gehörten sowohl Faulenzen als auch Nichtstun.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 13:11

vielen Dank,die Erklärung & die Beispiele waren einleuchtend und verständlich.Ich habe mich nun für die doppelte Mehrzahl entschieden.Vielen Dank für deine Zeit!!


Septemberlucy
beantwortet von Septemberlucy am 10. Oktober 2009 13:59
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Wenn du nur ein Beispiel gibst , sagst du auf jeden Fall " Zu meinen Aufgaben gehörte beispielsweise... " Und bei mehreren Beispielen die erste Möglichkeit !

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 14. November 2009 13:52

Danke für deine Antwort.Je länger ich mir meinen Satz vorgelesen hatte,desto verwirrter war ich.Mittlerweile habe ich es verstanden.Danke nochmals!


Sylboy
beantwortet von Sylboy am 9. Oktober 2009 08:31
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Das hängt letztlich vom Subjekt des Satzes ab, das Du uns aber nicht mitgeteilt hast.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 9. Oktober 2009 09:05

entschuldigung,wenn meine Ausführung zu ungenau war.Also es soll heißen "zu meinen Aufgaben gehörte/gehörten beispielsweise das Kaffee kochen,das Bewirten des Chefs, der Telefondienst,...."eine Aufzählung mehrerer Tätigkeiten

Kommentar von 8cd5fed0dc0b922a80a5e9b01c4ea24csmallSylboy am 9. Oktober 2009 13:08

In diesem Fall verwende den Plural.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 8. Oktober 2009 12:31
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Wenn eine Aufzählung einzelner Tätigkeiten folgt heißt es "gehörte", wenn eine allg. Umschreibung von Tätigkeiten folgt heißt es "gehörten".

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 12:36

eine Aufzählung von Tätigkeiten.


anonym
beantwortet von verenaa am 14. November 2009 12:47
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tzz...

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 14. November 2009 13:51

geh dich kratzen oder in der Nase bohren!Dein Kommentar kannst du dir sparen du blöde Nuss.Seit wann schreibt man blöd=bled???


flowerpower020
beantwortet von flowerpower020 am 8. Oktober 2009 12:33
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Zu meinen Aufgaben GEHÖRTE beispielsweise..

du kannst nich doppelt mal etwas angeben!!!

oke.. ne.. dachte immer ich könnte deutsch.. abe rjetz zweifel ich grad an mir sorry..

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 12:39

so ein Mist,was schreibe ich jetzt? Je mehr ich darüber nachdenke,desto verwirrter bin ich!

Kommentar von E12b2d39ff8c0b7eb52b2678dd755e00smallflowerpower020 am 8. Oktober 2009 12:41

ist ein schwerer fall.. ich würde schreiben..

zu meinen aufgabgen gehörte beispielsweise ...

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 18:36

doppelte Mehrzahl kommt mir auch komisch vor aber plasticbrain hat es plausibel erklärt.Ist nur die Frage,ob dies auch korrekt ist....Rein gefühlsmäßig würde ich sagen "gehörte"aber das muß nicht richtig sein.


anonym
beantwortet von awiltz am 8. Oktober 2009 12:31
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hallo, schreib doch einfach: zu meinem bisherigen aufgabenbereich gehörte oder zu meinen bisherigen aufgabenbereichen gehörten

gruß

Kommentar von E12b2d39ff8c0b7eb52b2678dd755e00smallflowerpower020 am 8. Oktober 2009 12:35

is des ned wieder das selbe?

Kommentar von awiltz am 8. Oktober 2009 12:46

eigendlich nicht


Praline
beantwortet von Praline am 8. Oktober 2009 12:30
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Nur so: Plural - Aufgaben.


Hamster22
beantwortet von Hamster22 am 8. Oktober 2009 12:29
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... gehörten...


SchwarzerStern
beantwortet von SchwarzerStern am 8. Oktober 2009 12:29
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Du kannst beides sagen!

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 8. Oktober 2009 18:34

das wenn ich so genau wüßte!


Simpzon
beantwortet von Simpzon am 8. Oktober 2009 12:29
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Plural - Aufgaben ...gehörten.


Nellina
beantwortet von Nellina am 8. Oktober 2009 12:29
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  • Aufgaben = Mehrzahl also gehörten
  • Aufgabe = Einzahl also gehörte

SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 8. Oktober 2009 12:29
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Ersteres.

Du schreibst von Aufgaben

Daher ist es die Mehrzahl.

So wäre es dann richtig.

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 8. Oktober 2009 12:31

"Zu meinen Aufgaben" ist aber kein deutscher Nominativ. Der würde "Die Aufgaben" heißen.

Kommentar von 8cd5fed0dc0b922a80a5e9b01c4ea24csmallSylboy am 9. Oktober 2009 08:31

Unfug!


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