Frage von Latania 25.11.2010

Hilfe im Ethik-Unterricht

  • Hilfreichste Antwort von guinan 25.11.2010

    Wenn jemand besser in einer einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt untergebracht ist oder dort bereits untergebracht wird, braucht der Richter nicht mehr zu betrafen.

    Grund (der steht da nicht): Im Knast biste zwar weg von der Straße und kannst niemandem mehr etwas antun, aber das biste in diesen Einrichtungen auch- mit dem Vorteil, dass dort die Ursache deines gemeinschaftsschädlichen Verhaltens mit behandelt wird und du damit mit einiger Warscheinlichkeit etwas angepasster oder gesünder wieder heraus kommst. Abgesehen davon gibts dort keine Zeit, die man absitzen muss, sondern raus kommt, wer erfolgreich geheilt wurde - das geht nur mit aktiver Mitarbeit. Fazit: Psychiatrie und Erziehungsanstalt sind BESSER als Knast und daher vorzuziehen

  • Antwort von tantehotti 25.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    du sitzt im unterricht?? na dann mal schnell hier die offline methode anwenden .D

  • Antwort von tintoretto 25.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    du sitzt gerade im unterricht - und fragst das HIER???? warum wendest du dich nicht an den lehrer????????? oder - willst du bei schularbeit mogeln?????

  • Antwort von D3nNy92 25.11.2010

    o.O das melde ich Frau Pegorer und dann bekommst du 0 Punkte :D

    Nein Scherz. Sind aber auch echt dumme Kommentare hier drin ^^ Manche Leuten haben echt einen IQ von unter 20 (schwerer Schwachsinn) :D:D:D:D

  • Antwort von coeleste 25.11.2010

    >> Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht."

    ahndung durch den r: ist der urteilsspruch

    der fällt weg,wenn die "unterbringung..." genügen würde zur behandlung der straftat (therapie oder zu einem besseren menschen erzogen werden)

  • Antwort von ereste 25.11.2010

    Wenn jemand am besten in eine psychiatrische Klinik oder in eine Suchtklinik kommt,

    verhängt der Richter nicht noch zusätzlich eine Strafe.

    "ahnden": http://synonyme.woxikon.de/synonyme/ahnden.php

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