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Hilfe ich werde abgezockt

gefragt von Anonymus2000 am 11.10.2009 um 10:12 Uhr

Darf eine Firma im internet meine IP auslesen? Hab da so ne rechnung erhalten(von ner abzock seite) da die meine IP hätten usw.: [ i frag mich auch woher die meine addresse haben, die kann eigentlich nur voadofone oder gmx den gegeben haben], aber woher wollen die wissen da es meine ist bei der IP kommt man in Düsseldorf bei Vodafone und vodafone darf das doch bestimmt nicht sen wenn die ist oder?


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Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 11. Oktober 2009 10:13
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Deine IP wird immer hinterlegt.

Kommentar von Anonymus2000 am 11. Oktober 2009 10:20

die ip die ich nutzte führ ja nur zum provider

Kommentar von bosi34 am 20. Oktober 2009 17:19

Deine IP ist für jeden sichbar, zu dem Du eine verbindung aufbaust. Aber lass Dich nicht einschüchtern. Lies mal hier: http://www.young-news.de/allgemeiner-ratgeber-f13/verstecktes-abo-internet-abzocke-t291.html


anonym
beantwortet von Narinta am 11. Oktober 2009 10:14
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Verbraucherschutz wenden, oder gleich anwalt einschlaten, tu garned lange rum. Werw eiss was sonst noch auf dich zukommt, die sind da knallhart.

Kommentar von Anonymus2000 am 11. Oktober 2009 10:19

anwalt hab ich schon eingeschaltet, die reagieren darauf aber nicht.die drohen mir sogar schon mich vor gericht zu ziehen


Manfred58
beantwortet von Manfred58 am 11. Oktober 2009 10:14
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hallo auf Wer kennt wenn gibts ein Forum da kann man die helfen...http://www.wer-kennt-wen.de/club/a6pta0db


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 11. Oktober 2009 10:14
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Man kann den Router einstellen, das man täglich eine neue IP zugewiesen bekommt! Dann kann das so nicht passieren!!Versuch es mal!Auf die Rechnung nicht reagieren !!!

Kommentar von Anonymus2000 am 11. Oktober 2009 10:17

habumts stick ip wird bei jeden einlogen von vodafone geändert


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 11. Oktober 2009 10:14
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ignorier es einfach. es werden MAhnungen un d Briefe von Anwälten folgen. Nie zahlen!!! Keinen Kontakt mit denen aufnehmen. Lass mich raten. ein Firma aus Darmstadt. Die gibts dort gar nicht


anonym
beantwortet von coroner am 11. Oktober 2009 10:14
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von deiner ip kann keiner auf deinen wohnort schliessen, ausser der staatsanwalt wenn er ermittelt...


anonym
beantwortet von rejo52 am 11. Oktober 2009 10:17
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Die Rechnung ab in den Papierkorb bzw. Mülleimer. Vor allem nicht den Anhang öffnen! Telefonfirmen verkaufen die Adressen ihrer Kunden, da muss man mit leben oder der Weitergabe der Daten widersprechen.

Kommentar von Anonymus2000 am 11. Oktober 2009 10:25

nein zum anwalt mit den rechnungen, sind beweisse , vorallem weil es datum drauf steht, das ist daher ein beweiss da die so schlau waren und die rechnugn erst nach 2 monaten mir geschickt haben und somit konnte ich ja nicht das widerrufsrecht nutzten


helrich
beantwortet von helrich am 11. Oktober 2009 10:21
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Deine IP kann jeder Forenadmin sehen, das ist normal und rechtens. Was so ein Seitenbetreiber nicht sehen kann, sind die Klardaten die dahinter stehen (Name, Anschrift..) Wenn es ein berechtigtes Interesse gäbe, eine Straftat aufzuklären, dann darf der STAATSANWALT vom Betreiber dieser IP die Herausgabe der Daten verlangen. Sonst keiner.

Wie Du Dich in einem Fall von Internetabzocke verhalten solltest, kannst Du meinem Tipp entnehmen: http://www.gutefrage.net/tipp/internetabzocke

Ansonsten bleib erst mal ganz ruhig in der Sache.


anonym
beantwortet von Brandenburg am 11. Oktober 2009 10:46
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Wie andere GF-User schon sagten: Keinesfalls zahlen. Im übrigen nachfolgendes Schreiben als Vorschlag - dies jedoch nach den eigenen Bedürfnissen ändern, ergänzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezgl. Ihrer Rechnung/Forderung Nr. ....mit Datum ....... lege ich hiermit

WIDERSPRUCH

ein

Begründung:

Weder durch mich persönlich, als auch in meinem Auftrag erfolgten die Ihrerseits behaupteten Anmeldungen/Vertragsabschlüsse auf Ihrer Internetseite.....Schon deshalb besteht Ihrerseits keine gesetzliche Anspruchsgrundlage bezgl. Ihrer geltend gemachten Forderung.

Die innerhalb Ihrer Internetseiten schwer bis gar nicht erkennbare Preisangabe für kostenpflichtige Abonnements/Vertragsabschlüsse stellt eine einseitige gesetzlich unzulässige Kundenbenachteiligung dar. In diesem Punkt ergingen bereits mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile. Auch deshalb sind Ihre Forderungen mir gegenüber gegenstandslos.

Die Ihrerseitige Behauptung meine kostenpflichtige Anmeldung/Abschluss eines Abonnements bzw. Vertrages wäre unter der IP-Nr. .....erfolgt, wäre erstens durch Sie rechtskräftig zu beweisen. Desweiteren ist Ihre Behauptung für mich schon allein aus Datenschutzgründen schwer bis gar nicht nachvollziehbar. Auch deshalb ist Ihre Forderung mir gegenüber gegenstandslos

Sollten Sie ungeachtet dessen, weitere Schritte zwecks Beibringung Ihrer unberechtigten Forderung einleiten, weise ich Sie vorsorglich darauf hin:

  • dass ich mir bei jeglichen evtl. Schufa-Einträgen aufgrund Ihrer unberechtigten Forderung rechtl. Schritte gegen Sie z.B. wegen Verleumdung, Rufschädigung, Nötigung, vorbehalte

  • dass ich jegliche weitere Zahlungsaufforderungen durch Ihrerseits beauftragte Rechtsanwälte, Inkassounternehmen nicht begleichen werde.

Evtl. Einschüchterungsversuche durch die Vorgenannten werden meinerseits, soweit rechtlich vertretbar, gebührend beantwortet. Dieses würde im Zweifelsfalle auch juristische Schritte, Strafanzeigen, etc.... sowohl gegen die Betroffenen selbst, als auch deren Auftraggeber, beinhalten.

Nehmen Sie weiterhin zur Kenntnis, dass

  • ich bereits jetzt, evtl. noch folgenden gerichtlichen Mahnbescheiden widerspreche

  • bei Aufrechterhaltung Ihrer unberechtigen Forderung ohne weitere Kenntnisgabe meinerseits rechtl. Beistand konsultiert wird und ich mir vorbehalte, alle mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen Sie auszuschöpfen. Im Zweifelsfalle würde dieses auch juristische Schritte, Strafanzeige, etc... beinhalten.

Die Risikoabwägung, bei fortgesetzter Verfolgung Ihrer unberechtigten Forderung, eine juristische Niederlage zu erleiden, bzw. Beklagter/Beschuldigter einer Strafanzeige/Strafverfahrens zu sein, obliegt ausschliesslich Ihrer Entscheidung.

Aus vorgenannten Gründen werde ich keinerlei Zahlungen an Sie leisten.

Kommentar von Anonymus2000 am 11. Oktober 2009 10:57

der witzt ist ja in den agb's steht da keine verträge mit minderjahrigen abgeshlossen werden dürfen, bin 17 also keine vertrag abgeschlossen, aber ich wurde nicht nach dem alter gefragt, jetz kommt der hacken dabei die haben das jetzt hinzugefügt mt ner alterkontrolle und so mit wird mir bertug vorgeworfen.......zahlen werd ich nicht, vorallem da die programme so wie so freeware ist und ich nie was runtergeladen hab von der seite?......hab nie en bestätigunglink bekommen in mein e-mail konto, so mit ist doch eigentlich keine vertrgas abschluss möglich, weil sonst könnte ja irgend jemand von xyz die e-mail adresse angeben. ......................was ist eigentlich ein schufa eintrag???


lolomaxi4
beantwortet von lolomaxi4 am 22. Oktober 2009 10:10
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Das "Festhalten" der IP-Adresse kann lediglich die inszenierte "Drohkulisse" stützen. Man darf sich davon absolut nicht beeindrucken lassen!


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