Hallo guten Tagen, Ich bin selbständig und bestize zuseit ein Internet cafe.Wegen der Krise verdiene ich nicht genügend Geld und muss noch 3 Monate meine Miete zahlen es sind also 1080 Euro. Aber leider verdiene ich nicht genügend Geld ich will Kündigen habe aber 6 Monate Vetrag. Die Vermieterin meint ich sollte meine 1080 euro erst zahlen dann könnte sie ya auf 3 Monate kürzen.Aber würde ich das nicht tun,dann müsste ich zum Gericht.Die würden dann meine Sachen von Internet Cafe beschlag nahmen und müsste ich auch noch das doppelte von meinen Schulden zaheln.Sie meinete auch das ich die Gerichtkosten zahlen muss. Stimmt das,hatt sie recht???was kann ich machen ,hilfee ich weis echt nicht mehr weiter wo her ich geld bekomme :( :(
Beim Amt, wo normalerweise Hartz4-Leistungen bezogen werden, kannst Du einen sog. Lastenzuschuß beantragen, wenn Dein Einkommen und Dein Vermögen wirklich nicht ausreicht. Die sind in solchen Sachen normalerweise ziemlich schnell. Bis dahin solltest Du aber unbedingt mit der Vermieterin mögliche Ratenzahlungen vereinbaren. Weise auch darauf hin, dass sie im Falle einer Insolvenz ggf. nichts oder nur einen Bruchteil der Forderung zu erwarten hat. (aber Bitte freundlich!)

Bitte bei Deiner Vermieterin um Zahlungsaufschub, geh zur Schuldnerberatung. Nach drei nicht erfolgten Mietzahlungen kann ein Vermieter fristlos kündigen, aber zahlen musst Du trotzdem und ja, auch sämtliche Gerichtskosten die anfallen - da Du das verschuldet hast. Dazu gehört auch, wenn Du nicht zahlen kannst, dass Deine Sachen im Laden gepfändet werden, da kommt dann der Gerichtsvollzieher nach Vorankündigung - auch DER muss dann von Dir bezahlt werden. Ich hoffe, Du findest da eine Weg raus.
WEnn Du eine Kündigungsfrist von 6 Monaten im MV zu stehen hast, dann hast Du Dich auch an die zu halten. Es ist eher entgegendkommend von der Vermieterin auf drei Monate zu verkürzen.

erstmal ruhig bleiben, wenn du wirklich nix verdienst, dann stell ein antrag auf bezuschussung von arbeitsamt, wegen ich ag oder so. oder halt hartz vier zuschuss.