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HILFE! FAHRERFLUCHT???

gefragt von tollewurst am 29.06.2008 um 19:47 Uhr

bekannter bat mich beim umzug einen transporter zu fahren, (baumarkt-ausgeliehen). ich wurde als fahrer eingetragen. umzug ging 2 tage. am ende des ersten rangierte ich den transi in einer seitenstraße in eine lücke.am anfang des zweiten tages wollten wir zum wagen. als wir da ankamen war schon polizei da. die linke rückleuche von dem transi kaputt war, muss mir also beim rangieren passiert sein, weil: das auto was ich offensichtlich gerammt habe stand keine 5 meter weit weg!!!natürlich sind wir sofort zum halter, entschuldigt und versicherung blabla (ich kannte den sogar gut!) polizeivorwurf: fahrerflucht! aber da lass ich doch mein auto nicht danebenstehen?! haben es einfach nicht bemerkt


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 29. Juni 2008 19:56
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Strafbar ist das Entfernen vom Unfallort nur, wenn der Unfall auch wahrgenommen wurde; sonst entfällt der Tatbestand.

Theoretisch mußt nicht Du Deine Unschuld, sondern man muß Dir Deine Schuld beweisen.

Übrigens: Wenn Du den Halter des beschädigten Fahrzeuges so gut kanntest, daß Du davon ausgehen konntest, daß er bei Kenntnis der Gesamtumstände mit Deine Entfernen einverstanden gewesen wäre, entfällt der Tatbestand.

Kommentar von tollewurst am 29. Juni 2008 20:25

danke, das sind echt nützliche informationen! also sollte ich am besten nochmal mit ihm reden und ihm dass so erklären? das problem ist halt dass er ja nicht wissen konnte dass ich mit dem transi unterwegs bin der sein auto gerammt hatte. also hatte er schon anzeige erstattet


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 29. Juni 2008 19:50
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Wenn du es nicht mitbekommen hast dann ist es auch keine Fahrerflucht. Im Zweifel muß dir die Polizei nachweisen das du den Unfall bemerkt hast

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 29. Juni 2008 19:52

das glaube ich weniger, könnte ja jeder erzählen, er hätte einen Unfall nicht bemerkt!

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 29. Juni 2008 19:54

Wenn es nur eine ganz kleine Beule ist merkt man das mit einem LKW nicht unbedingt

Kommentar von tollewurst am 29. Juni 2008 20:10

konstuktive kritik: ja bitte, dumme bemerkungen: nein danke. wenn ich es bemerke und abhauen will, da parke ich doch das fahrzeug nicht 5 meter daneben über nacht ;)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 29. Juni 2008 19:56

Lola..Unwissenheit schützt vor Schaden nicht..der Fahrer hat sich vom Unfallort entfernt..

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 29. Juni 2008 20:00

@Andreas48 und Oleandra: Siehe Antwort von WolfRichter


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 29. Juni 2008 19:48
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weiß leider auch keinen rat, aber mich würde interssieren wie es zu ende geht

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 29. Juni 2008 19:49

ich tipp mal auf "Dummheit schützt vor Strafe nicht"!

Kommentar von tollewurst am 29. Juni 2008 20:10

werde es dann posten

Kommentar von tollewurst am 29. Juni 2008 20:21

werde es dann posten


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Juni 2008 19:49
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es heisst ja auch Fahrerflucht und nicht Fahrzeugflucht...

Spaß beiseite, in dem Falle nehme ich mal an, wird es bei einer Verwarnung bleiben, wenn der Geschädigte keine anderslautenden Anträge stellt oder Anzeige erstattet..

allerdings..das ist nur mein Gefühl..ich weiß nicht wie Polizei und Stattsanwaltschaft das sehen..


Smash
beantwortet von Smash am 29. Juni 2008 19:56
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Wenn Du es nicht gemerkt hast, daß Du einen solchen Schaden verusacht hast, dann bist eben nicht in der Lage ein Auto zu fahren. Jedenfalls hier nicht. Dann bekommst Du auch die Strafe. Das wird Dir jedenfalls ein Richter sagen, falls es zu einem Richterspruch kommen sollte.




Kommentar von tollewurst am 29. Juni 2008 20:07

Ob ich in der lage bin ein auto zu fahren entscheidet immer noch der fahrprüfer der mir dann den lappen in die hand drückt...nach bestandener prüfung..soviel dazu

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 29. Juni 2008 21:44

Hast Du denn noch keinen Führerschein? Jedenfalls kann er Dir auch wieder abgenommen werden. Es ist die Rechtssprechung nun mal so, ein Autofahrer muß in der Lage sein, einen Unfall zu erkennen, den er verursacht hat.

Kommentar von tollewurst am 30. Juni 2008 12:25

wenn ich keinen schein hätte, hätten wir mich bei de baumarkt schlecht als fahrer eintragen können ;) .. ein unfall ist nunmal ein unfall weil mir da der VORSATZ fehlt, ich bin ja nicht mutwillig reingefahren, da kann es auch mal passieren dass man es nicht merkt denn: irren ist menschlich. wenn menschen keine fehler machen würden gäbe es keine anwälte :D


anonym
beantwortet von Mrlufkin am 29. Juni 2008 20:00
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Fahrerflucht drücken die dir gerne aufs Auge, sowas bringt Kohle für die Staatskasse :-)

Wenn du es nicht bemerkt hast, ist es keine Fahrerflucht. Da du dieses Fahrzeug nicht kennst und es auch etwas größer ist als du gewohnt bist. Kann ich mir gut vorstellen, das man so eine kleine Macke nicht bemerkt. Es könnte aber auch sein, das er dir rein gefahren ist. Wer weis?

Warum solltest du auch Fahrerflucht begehen, so ein ausgeliehenes Fahrzeug ist doch immer Vollkasko Versichert.

Gruß Michael

Kommentar von tollewurst am 29. Juni 2008 20:15

richtig, ich hätte keinen nutzen davon. war aber auf jeden fall meine schuld so wie es aussieht, weil er einen schaden an der tür hat. wie gesagt ist ein alter freund, hätt ich es gesehen hätte ich ihn sofort angerufen. da er aber auch nicht wusste dass ausgerechnet ICH nun mit dem transi unterwegs bin hatte er schon anzeige erstattet/gemeldet. ist eine blöde situation, weil zurückziehen kann er ja auch nicht mehr


anonym
beantwortet von tollewurst am 29. Juni 2008 20:20
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danke auf jeden fall für eure antworten! ich frage mich jetzt was mich da erwartet. habe gehört es gibt gleich 7 punkte..!!?? aber in dieser situation?!


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 29. Juni 2008 20:49
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Also, wenn Du einen Unfall verursachst, merkst Du das in der Regel, denn es scheppert sehr laut, auch kleineste Blechschäden. Wer sagt denn, das nicht der andere den Schaden verurschacht hat, und Dich beschuldigt. Ich rate Dir dringend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. L.G.

Kommentar von tollewurst am 30. Juni 2008 12:31

ich werde auf jeden fall zum anwalt. das ding ist: beim transi ist nur das plastik am rückscheinwerfer kaputt. es ist ein ca 3-4 cm großes loch entstanden. beim anderen auto ist es eine beule an der tür und ein paar kratzer. weil ic langsamm fuhr und die rückleuche aus PLASTIK ist hat es offensichtlich auch keinen LAUTEN KNALL oder LAUTES SCHEPPERN gegeben. aber ich war es wohl :( lg


anonym
beantwortet von tollewurst am 30. Juni 2008 12:34
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für alle vertreter der "MUSS DU DOCH HÖREN WENNS KNALLT.." theorie:

beim transi ist nur das plastik am rückscheinwerfer kaputt. es ist ein ca 3-4 cm großes loch entstanden. beim anderen auto ist es eine beule an der tür und ein paar kratzer. weil ich langsamm fuhr und die rückleuche aus PLASTIK ist hat es offensichtlich auch keinen LAUTEN KNALL oder LAUTES SCHEPPERN gegeben. Plastik auf lack knallt nun mal nicht so dolle.


anonym
beantwortet von Mrlufkin am 30. Juni 2008 18:10
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Einen Anwalt würde ich nur im Notfall nehmen, da die auch nur ihr Geld verdienen möchten. Sowas kann sehr teuer werden. Eine Anzeige kann man nach meinen wissen zurückziehen. Da würde ich noch mal nachfragen.

Kommentar von tollewurst am 1. Juli 2008 12:12

danke für den tipp! leider hat ja die polizei die anzeige gestellt (somit der staat) und dass die die anzeige zurückziehen... das ist vielleicht eine sch....! ich schreibe hier auf jeden fall früher oder später wie es ausgegangen ist :)




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