bekannter bat mich beim umzug einen transporter zu fahren, (baumarkt-ausgeliehen). ich wurde als fahrer eingetragen. umzug ging 2 tage. am ende des ersten rangierte ich den transi in einer seitenstraße in eine lücke.am anfang des zweiten tages wollten wir zum wagen. als wir da ankamen war schon polizei da. die linke rückleuche von dem transi kaputt war, muss mir also beim rangieren passiert sein, weil: das auto was ich offensichtlich gerammt habe stand keine 5 meter weit weg!!!natürlich sind wir sofort zum halter, entschuldigt und versicherung blabla (ich kannte den sogar gut!) polizeivorwurf: fahrerflucht! aber da lass ich doch mein auto nicht danebenstehen?! haben es einfach nicht bemerkt

Strafbar ist das Entfernen vom Unfallort nur, wenn der Unfall auch wahrgenommen wurde; sonst entfällt der Tatbestand.
Theoretisch mußt nicht Du Deine Unschuld, sondern man muß Dir Deine Schuld beweisen.
Übrigens: Wenn Du den Halter des beschädigten Fahrzeuges so gut kanntest, daß Du davon ausgehen konntest, daß er bei Kenntnis der Gesamtumstände mit Deine Entfernen einverstanden gewesen wäre, entfällt der Tatbestand.

Wenn du es nicht mitbekommen hast dann ist es auch keine Fahrerflucht. Im Zweifel muß dir die Polizei nachweisen das du den Unfall bemerkt hast
oleandra am 29. Juni 2008 19:52 das glaube ich weniger, könnte ja jeder erzählen, er hätte einen Unfall nicht bemerkt!
LaOla60 am 29. Juni 2008 19:54 Wenn es nur eine ganz kleine Beule ist merkt man das mit einem LKW nicht unbedingt
konstuktive kritik: ja bitte, dumme bemerkungen: nein danke. wenn ich es bemerke und abhauen will, da parke ich doch das fahrzeug nicht 5 meter daneben über nacht ;)
weiß leider auch keinen rat, aber mich würde interssieren wie es zu ende geht
oleandra am 29. Juni 2008 19:49 ich tipp mal auf "Dummheit schützt vor Strafe nicht"!
werde es dann posten
werde es dann posten

es heisst ja auch Fahrerflucht und nicht Fahrzeugflucht...
Spaß beiseite, in dem Falle nehme ich mal an, wird es bei einer Verwarnung bleiben, wenn der Geschädigte keine anderslautenden Anträge stellt oder Anzeige erstattet..
allerdings..das ist nur mein Gefühl..ich weiß nicht wie Polizei und Stattsanwaltschaft das sehen..

Wenn Du es nicht gemerkt hast, daß Du einen solchen Schaden verusacht hast, dann bist eben nicht in der Lage ein Auto zu fahren. Jedenfalls hier nicht. Dann bekommst Du auch die Strafe. Das wird Dir jedenfalls ein Richter sagen, falls es zu einem Richterspruch kommen sollte.
Ob ich in der lage bin ein auto zu fahren entscheidet immer noch der fahrprüfer der mir dann den lappen in die hand drückt...nach bestandener prüfung..soviel dazu
Smash am 29. Juni 2008 21:44 Hast Du denn noch keinen Führerschein? Jedenfalls kann er Dir auch wieder abgenommen werden. Es ist die Rechtssprechung nun mal so, ein Autofahrer muß in der Lage sein, einen Unfall zu erkennen, den er verursacht hat.
wenn ich keinen schein hätte, hätten wir mich bei de baumarkt schlecht als fahrer eintragen können ;) .. ein unfall ist nunmal ein unfall weil mir da der VORSATZ fehlt, ich bin ja nicht mutwillig reingefahren, da kann es auch mal passieren dass man es nicht merkt denn: irren ist menschlich. wenn menschen keine fehler machen würden gäbe es keine anwälte :D
Fahrerflucht drücken die dir gerne aufs Auge, sowas bringt Kohle für die Staatskasse :-)
Wenn du es nicht bemerkt hast, ist es keine Fahrerflucht. Da du dieses Fahrzeug nicht kennst und es auch etwas größer ist als du gewohnt bist. Kann ich mir gut vorstellen, das man so eine kleine Macke nicht bemerkt. Es könnte aber auch sein, das er dir rein gefahren ist. Wer weis?
Warum solltest du auch Fahrerflucht begehen, so ein ausgeliehenes Fahrzeug ist doch immer Vollkasko Versichert.
Gruß Michael
richtig, ich hätte keinen nutzen davon. war aber auf jeden fall meine schuld so wie es aussieht, weil er einen schaden an der tür hat. wie gesagt ist ein alter freund, hätt ich es gesehen hätte ich ihn sofort angerufen. da er aber auch nicht wusste dass ausgerechnet ICH nun mit dem transi unterwegs bin hatte er schon anzeige erstattet/gemeldet. ist eine blöde situation, weil zurückziehen kann er ja auch nicht mehr
danke auf jeden fall für eure antworten! ich frage mich jetzt was mich da erwartet. habe gehört es gibt gleich 7 punkte..!!?? aber in dieser situation?!
Also, wenn Du einen Unfall verursachst, merkst Du das in der Regel, denn es scheppert sehr laut, auch kleineste Blechschäden. Wer sagt denn, das nicht der andere den Schaden verurschacht hat, und Dich beschuldigt. Ich rate Dir dringend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. L.G.
ich werde auf jeden fall zum anwalt. das ding ist: beim transi ist nur das plastik am rückscheinwerfer kaputt. es ist ein ca 3-4 cm großes loch entstanden. beim anderen auto ist es eine beule an der tür und ein paar kratzer. weil ic langsamm fuhr und die rückleuche aus PLASTIK ist hat es offensichtlich auch keinen LAUTEN KNALL oder LAUTES SCHEPPERN gegeben. aber ich war es wohl :( lg
für alle vertreter der "MUSS DU DOCH HÖREN WENNS KNALLT.." theorie:
beim transi ist nur das plastik am rückscheinwerfer kaputt. es ist ein ca 3-4 cm großes loch entstanden. beim anderen auto ist es eine beule an der tür und ein paar kratzer. weil ich langsamm fuhr und die rückleuche aus PLASTIK ist hat es offensichtlich auch keinen LAUTEN KNALL oder LAUTES SCHEPPERN gegeben. Plastik auf lack knallt nun mal nicht so dolle.
Einen Anwalt würde ich nur im Notfall nehmen, da die auch nur ihr Geld verdienen möchten. Sowas kann sehr teuer werden. Eine Anzeige kann man nach meinen wissen zurückziehen. Da würde ich noch mal nachfragen.
danke für den tipp! leider hat ja die polizei die anzeige gestellt (somit der staat) und dass die die anzeige zurückziehen... das ist vielleicht eine sch....! ich schreibe hier auf jeden fall früher oder später wie es ausgegangen ist :)
danke, das sind echt nützliche informationen! also sollte ich am besten nochmal mit ihm reden und ihm dass so erklären? das problem ist halt dass er ja nicht wissen konnte dass ich mit dem transi unterwegs bin der sein auto gerammt hatte. also hatte er schon anzeige erstattet