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Hilfe eBay Verkäufer droht mir!!!

gefragt von villeneuve88 am 18.07.2009 um 18:04 Uhr

Hallo,

ich bin 17 Jahre alt und werde im September 18.

Vor ein paar tagen habe ich ein Spiel auf eBay ersteigert das ab 18 Jahren freigegeben ist. Mir fehlt jetzt leider das Geld um das Spiel zu bezahlen. Ich dachte ich werde es schon irgendwie schaukeln, aber Pustekuchen das Geld ist alle und mir leiht auch keiner was. Deshalb habe ich nett beim Verkäufer nachgefragt ob ich denn nicht vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Er schrieb mir zurück, dass wenn ich das Geld nicht in den nächsten tagen überweise werde er mich Anklagen da er Spaßbieter nicht dulde!!

Kann er das wirklich machen?

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ebay x 5.760 ebay-verkaeufer-droht x 1

anonym
beantwortet von ingridshaus am 18. Juli 2009 18:07
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Da bist Du jetzt ganz schön auf die berühmte Nase gefallen und zwar ganz gewaltig. Erstens wegen dem Spiel, aber was noch gravierender ist, dass Du noch keine 18. bist. Wenn Ebay dahinter kommt, gibt es aber ganz gewaltigen Ärger. Du hast wohl, bevor Du Dich bei Ebay angemeldet hast, nicht gelesen, dass man 18. Jahre alt sein muß, d.h. mit diesem Alter bis Du geschäftstüchtig. Ich würde mich selber stellen und versuchen, aus dem Durcheinander irgendwie herauszukommen. Mache das ganze über Ebay und wenn Du schriftlich nicht klar kommst, rufe eine Berater an, die sind dort ganz nett. Lasse so etwas in Zukunft.


anonym
beantwortet von nexus77 am 18. Juli 2009 18:06
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er darf keine spiele die ab 18 jahren sind bei ebay verkaufen. er hat somit gegen ebay richtlinien verstossen. der kaufvertrag ist ungültig.

Kommentar von 5d09729ba65cb65ccb4d6789366aa374smalljacques2008 am 18. Juli 2009 18:13

dieses stimmt nicht da es genug fsk 18 shops und verkäufer auf ebay gibt er hat sich nur selbst strafbar gemacht bei der anmeldung auf ebay " er is 17" selbst schuld sag ich da nur

Kommentar von DoktorGonzo am 18. Juli 2009 18:18

Auf ebay darf man keine FSK18 titel verkaufen!!!

Kommentar von nexus77 am 18. Juli 2009 18:19

nenne mir mal einen. habe ich noch nie gesehen, weil es das nicht gibt.

Kommentar von DoktorGonzo am 18. Juli 2009 18:26

und wo siehst du hier einen film ab 18? lol 18 Filme ja, ab 16! hihi

Kommentar von 5d09729ba65cb65ccb4d6789366aa374smalljacques2008 am 18. Juli 2009 18:28

oh ok ok my bad

Kommentar von DoktorGonzo am 18. Juli 2009 18:29

roteerdbeere.com da gibts sachen ab 18

Kommentar von justiziasgolem am 19. Juli 2009 20:18

Das ist natürlich nicht richtig. Blos weil der Verkäufer gegen eBay-Statuten verstoßen hat, lässt das einen Kaufvertrag nicht ungültig werden.


Popeija
beantwortet von Popeija am 18. Juli 2009 18:06
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der kauf einer ware bei ebay ist bindend! da musst du wohl in den sauren apfel beissen und bezahlen.stell dir die situation andersrum vor, das würde dich auch abnerven..


derwessi
beantwortet von derwessi am 18. Juli 2009 18:07
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Ein Bekannter auch so jung hat das gleiche gehabt.Nicht bezahlt.Ergebnis 5Tage Jugendarrest in Bernau. Und bei eBay gesperrt.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 18. Juli 2009 18:38

was????? wegen EINEM(!!!) Spiel?????


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 18. Juli 2009 18:05
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Natürlich. Lass dir das eine Lehre sein. Erst sparen, dann kaufen..


anonym
beantwortet von DoktorGonzo am 18. Juli 2009 18:05
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Kann er ruhig machen! sag ihm dass der Kaufvertrag ungültig ist da er in Ebay keine FSK18 Spiele verkaufen darf. Oder melde dich am besten gleich bei Ebay!


maffner
beantwortet von maffner am 18. Juli 2009 18:04
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ja


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 18. Juli 2009 18:05
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hängt davon ab wie teuer das spiel war. wenn es unter 25 euro ist kann er dir nicht viel antun ausser dich zu verwarnen. warum machst du eigentlich so etwas, wenn du nicht weisst woher du die kohle herkriegst? Frag lieber deine Eltern vielleicht verzeihen sie dir einmal und bezahlen das spiel


jacques2008
beantwortet von jacques2008 am 18. Juli 2009 18:08
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richtig so du bist zum kauf verpflichtet und nicht bieten wenn du es nicht kaufen kannst hoffentlich macht er seine drohung war den ich kann das auch nicht abhaben


Besuma
beantwortet von Besuma am 18. Juli 2009 18:07
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Oh ja, es handelt sich dabei nämlich um einen Kaufvertrag, den Du mit dem VK eingegangen bist. Du kannst ihn höchstens fragen ob es reicht,das Geld etwas später zu überweisen...ansonsten wird sich doch irgendjemand finden, der Dir das Geld leiht, oder?? Würd ich machen, sonst könntest Du mit dem VK ganz schön Ärger kriegen.


Naturalstar
beantwortet von Naturalstar am 18. Juli 2009 18:06
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Nie bieten wenn du nicht weißt ob dus auch bezahlen kannst, kann u.u. bös enden.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 18. Juli 2009 18:05
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Er kann dich verklagen und wird Recht bekommen. Da du strafmündig bist, kannst du dich auch nicht einfach auf deine Minderjährigkeit berufen.

Das wird insgesamt deutlich teurer für dich. Kratz das Geld zusammen, bezahle ihn und lerne daraus.


anonym
beantwortet von villeneuve88 am 18. Juli 2009 18:21
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Ich möchte noch mal eins klar stellen. Ich bin kein Spassbieter und habe bislang immer bezahlt was ich ersteigert habe. Nur dieses eine mal kann ich halt nicht.

Ich habe den Verkäufer ja nett darum gebeten vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen.

Die eBay Gebühren hätte er ja wieder bekommen somit hätte er kein Geld verloren.

Aber nun gut wenn es halt so sein muss das ich wegen so einer kleinigkeit in den Bau muss, dann kann man wohl nichts machen.

Danke für eure Antworten.

Grüße Villeneuve

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 18. Juli 2009 18:27

Du könntest ihm vorschlagen, dass er den Artikel dem Zweitplatzierten schickt und du ihm die Differenz zwischen dessen Höchstgebot und deinem erfolgreichen Gebot überweist. Das dürfte die Wogen glätten.

In den Bau müsstest du im Übrigen (wahrscheinlich) nicht, aber eine Geldstrafe oder Sozialstunden sind schon drin. Beides fällt allerdings gering aus, verglichen mit den Verfahrenskosten, die du tragen müsstest.


moonrox
beantwortet von moonrox am 18. Juli 2009 18:09
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geh in die wirtschaft. dort wird auch mit nicht vorhandenem geld spekuliert. gute voraussetzungen bringst du ja mit. hoffentlich macht er wahr, was er dir "androhte".


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