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Hilfe die Erben schleichen!!

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 03.07.2009 um 11:47 Uhr

der vater meines freundes ist letzte woche verstorben.Mein freund sollte das haus von seinem vater überschrieben bekommen und auf alle weiteren erbansprüche verzichten.das fanden wir ja schon schlimm.nun ist der vater leider(nicht wegen der überschreibung ,sondern weil er ein toller mensch war)verstorben.als ob es nicht schlimm genug wäre haben wir heute(!!!) einen Brief von dem Anwalt der Mutter und Schwester meines Freundes erhalten.darin liegt ein Überschreibungsvertrag.wir finden es ja schon übel das die beiden keine anderen sorgen als erbe haben.aber wir fragen uns grade ob die jetzt einfach das haus überschreiben dürfen,denn das testament wurde ja noch garnicht eröffnet.mein freund möchte sowieso erstmal den schock über den tod seines vaters verarbeiten...in dem vertrag der am wochenende dann unterschrieben werden soll verzichtet mein freund dann auf alle ansprüche.ist das rechtens?


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elenore
beantwortet von elenore am 3. Juli 2009 13:47
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Hilfreichste Antwort

Um Gotteswillen auf keinen Fall etwas unterschreiben!!! Dein Freund soll in Ruhe TRAUERN und muss die Testamentseröffnung abwarten. Das Testament des Erblassers (sein Vater) ist bindend.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. Juli 2009 14:13

das sehe ich auch so aber hier wird terror geschoben und gedrängelt das uns schwummerig wird...


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simikra
beantwortet von simikra am 3. Juli 2009 11:49
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nein, es zählt das was im testament steht sollte keins vorhanden sein zählt die gesetzliche erbfolge nichts unterschreiben bevor ihr euch nicht bei einem anwalt oder notar erkundigt habt

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. Juli 2009 11:50

das ist alles einfach nur übel...als obs nicht schlimm genug ist das der gute mann verstorben ist...da hätte ich als frau andere sorgen


Artica
beantwortet von Artica am 3. Juli 2009 11:50
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Auch wenn es hart klingt, aber dein Freund sollte sich ganz schnell bei einem Anwalt erkundigen und solange auf gar keinen Fall !! etwas unterschreiben.

Ich wünsche euch viel Glück und Kraft....

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. Juli 2009 11:56

wir haben beim amtsgericht angerufen und die sagten das ein überschreibungsvertrag eh erst gültig wird wenn die erbfolge durch erüöffnung des Testamentes geklärt ist.problematisch wird aber wenn er den vertrag unterschreibt das auch drin steht das er auf seinen erbanspruch verzichtet.es scheint den beiden garnicht um die überschreibung sondern um die damit verbundene verzichtserklärung zu gehen


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 3. Juli 2009 13:39
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Wer drängelt, macht sich verdächtig.

Es ist ja vermutlich auch gar nicht klar, welche SChulden noch auf dem Haus sind, und ob es noch offene Rechnungen (z. B. für Strom) usw. gibt.

Nichts unterschreiben!!

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. Juli 2009 14:12

dies gedrängel macht meinen freund ja auch so stutzig..die wollten noch auf dem sterbebett den anwalt kommen lassen...schulden sind keine auf beiden häusern..eher im gegenteil..aber darum gehts ja auch nicht es geht nur darum das mein freund erstmal nichts unterschreiben will und den schock verarbeiten will.es ist immer die rede von den bösen erbschleichern..aber wie kann man sich gegen sowas wehren ohne mit denen gleich gestellt zu werden?


usagirl
beantwortet von usagirl am 3. Juli 2009 11:49
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Gibt es ein Testament? Dann wartet, was darin steht.



Mimimimi
beantwortet von Mimimimi am 3. Juli 2009 11:49
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ist der rest des erbes denn so gross, dass er "nur" mit dem haus so schlecht weg kommt?

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. Juli 2009 11:54

es geht darum das er nichts falsches machen will.und sein vater hat ihm immer gesagt das er seinen pflichtteil behalten soll.seine mutter hat ihm übelst mitgespielt.ausserdem hat mein freund ein schwerbehindertes kind das ja auch versorgt werden will. wenn man jetzt total berechnend sein will und genausogeldgeil wäre wie der rest der familie würden wir sagen:Ja er käme sehr schlecht weg.aber darum gehts garnicht.mein freund ist total geschockt über den tod und kann noch garnicht wieder logisch denken dhaer unsere frage


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 3. Juli 2009 11:50
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wenn er unterschreibt , ja , aber nur im beisein eines notars , sonst meines wissens nicht. Die Willenserklärung alleine reicht nicht aus


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 3. Juli 2009 12:37
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Einen Anwalt oder Notar braucht ihr erstmal nicht wenn es ein Testament gibt. Es sei denn ihr vereinbart ein Beratungsgespräch zu einem fest vereinbarten Preis, sonst kann das eine teure Angelegenheit werden. Geschäftswert wäre nämlich das ganze Erbe und nicht nur der Wert des Hauses.
Wenn ihr denn mit einem Anwalt reden wollt, lasst Euch von der Anwaltskammer oder aus den gelben Seiten einen Fachanwalt für Erbrecht nennen/raussuchen. Mit dem könnt ihr dann jetzt das Beratungsgespräch führen und wenn es erforderlich werden sollte, ihn auch mit der Interessenvertretung beauftragen.
AUF KEINEM FALL JETZT IRGEND ETWAS UNTERSCHREIBEN!!! auch wenn noch so gedrängelt wird. Sollte kein Testament existieren gilt die gesetzliche Erbfolge, d.h. die Ehefrau erbt 50% und die Kinder zu gleichen Teilen die anderen 50%. Ob ein Testament existiert könnt ihr beim zuständigen Amtsgericht erfahren.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. Juli 2009 12:40

das sagt uns auch das amtsgericht..die drängelei ist wirklich schlimm..alle halbe stunde geht das telefon..und mit was für argumenten die meinem freund kommen..grausam

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 3. Juli 2009 12:56

Dasnn wird da wohl eine ganze Menge Erbe mehr sein als wertmässig das Haus. Zu nichts, absolut nichts überreden lassen oder unterschreiben.
Sag beim nächsten Telefonanruf ihr werdet in Kürze die Anschrift Eures (seines) Anwalts bekannt geben der ihn in der Erbangelegenheit vertreten wird. Wenn dann keine Ruhe einkehrt solltet ihr Euch doch jetzt schon einen Anwalt nehmen und wenn der erstmal nur einen Brief schreibt, dass Dein Freund sich weitere Belästigungen bis zur Klärung des Erbes verbittet.
Ein kleiner Tip noch zum Schluss. Kümmert Euch mal um Konten und Anlagen des verstorbenen Vaters. Wenn die Mutter oder Schwester da eine vollmacht "über den Tod hinaus" hat wird da vielleicht jetzt schon kräftig abgeräumt.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. Juli 2009 14:14

sollen sie machen wenn sie dait gut schlafen können ..bitte.mein freund will erstmal nur in ruhe trauern..und eben seinen pflichtteil


netty88
beantwortet von netty88 am 3. Juli 2009 12:37
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Als erstes moechte ich mein beileid aussprechen. Lasst euch vom Anwalt beraten sonst werdet ihr noch ueber den Tisch gezogen.MFG netty88

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. Juli 2009 12:39

danke.schlimm das mein freund sich so kurz nachdem tod seines wirklich heissgeliebten papas mit sowas herum ärgern mus..ich find das so schäbig..


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