Hallo!! Wer kann mir helfen. Ich wohne in einem Haus zur Untermiete-das Arbeitsamt wollte rein,aber da mein Vermieter für solche Behörden Termine haben will-konnte ich sie nicht rein lassen,dadurch bearbeiten sie jetzt meinen Antrag nicht. Frage: Muß man dem Arbeitsamt ohne Termin Einlass gewehren? Ich hatte mal irgendwo gelesen das man nicht unbedingt muß-das man auch nen termin vereinbaren kann.

Hier kannst Du nachlesen. http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,1933215 Das Arbeitsamt wollte ja zu Dir, was hat Dein Vermieter damit zu tun? Das wird Dir jetzt so ausgelegt, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist.

Fakt ist: das Arbeitsamt kommt nicht zu Dir nach Hause. Ich denke, es geht um Hartz IV. Und die ARGE hat Kontrolleure, die auch unangemeldet auftauchen können. Und dann ist klar, läßt Du die nicht rein, gibt es auch keine Leistung! Du bekommst Leistungen, die aus Steuergeldern finanziert werden, also behält sich der Staat (die ARGE) auch vor, zu kontrollieren, ob es rechtmäßig ist! Theoretisch dürfen diese Leute auch Deine Schränke durchwühlen. Aber oft sind es auch nur neidvolle "Freunde" die einen anschwärzen. Und dann stehen eben diese Mitarbeiter unangemeldet vor der Tür. Unangemeldet, damit Du nichts verbergen kannst! Mehr kann ich Dir dazu nicht schreiben.
Wenne am 26. Februar 2008 19:47 Das stünde aber in krassen Gegensatz zur 'Unverletzlichkeit der Wohnung'!

Diese Kontrollbesuche finden meistens statt, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass Du Anspruch auf Gelder hast. Gerade bei Leuten, die zur UNtermiete wohnen, stimmen diese Angaben wohl häufiger nicht. Es gibt aber Urteile zugunsten des Arbeitslosengeldempängers zB hier: Vom hessischen Landessozialgericht wurde ein Urteil zu Gunsten der Arbeitslosengeldempfänger gefällt. Demnach sei es der Arbeitsagentur nicht erlaubt, den Arbeitslosengeldempfängern unangekündigte Hausbesuche abzustatten. Falsche Angaben und ein vager Verdacht reichen demnach für einen Besuch nicht aus. Erst wenn die Angaben der Betroffenen berechtigte Zweifel bei der Arbeitsagentur aufkommen lassen, sei ein Besuch rechtmäßig. http://www.shortnews.de/start.cfm?id=608823
Grundsätzlich darf Dir aber, denke ich, Dein Vermieter nicht verbieten, wen Du empfangen darfst. Wenn Du nichts zu verbergen hast, hätte ich sie wohl rein gelassen.
pippi60 am 26. Februar 2008 18:54 Habe den Kommentar zu spät gelesen, aber er trifft den Nagel auf den Kopf!
welchen kommentar meinst du??

Mach dír da keine Sorgen. Die Mitarbeiter vom Arbeitsamt dürfen weder einfach die Wohnung betreten, noch mußt du sie reinlassen.

meinst du ne kontrolle von der arge, wegen hartz4-bezug?
das arbeitsamt kommt nicht zu dir nach hause!
ja ne kontrolle-bin geringverdiener und kann nen antrag stellen auf zuschuß da mein verdienst nicht ausreichend ist
Dr Love am 26. Februar 2008 18:45 und an deinem teppich sehen die, ob du doch mehr verdienst, oder was?
mann, die haben nen schuss!
ne die wollten rein konnte aber nicht weißte...ja nen schuß haben die so oder so-wenn man drauf angewiesen ist dann muß man sich quasi nackig hinlegen aber sobald die was zahlen müssen tun sie so als ob die das von ihrer eigenen tasche aus bezahlen.
Nein, sie dürfen nicht ohne Anmeldung in Deine Wohnung. Sie würden dann nämlich gegen das GG Art. 13 verstoßen. Das ist auch kein Grund Deinen Antrag nicht zu bearbeiten. Mache sie auf unser Grundgesetz aufmerksam.
danke für deine auskunft kennst du da solche fälle oder wo kann ich so einen auszug ausdrucken damit ich was für die in der hand habe...
Das ist das Grundgesetz Artikel 13 (Unverletzbarkeit der Wohnung) Die Wohnung ist unverletzlich. Ich denke mal, dass Du das bei Google finden wirst. Falls nicht, schicke mir doch eine Nachricht, dann scanne ich Dir das ein und schicke es Dir.
danke habe ich gefunden gleich ausgedruckt werde mein glück versuchen
Müsste eigentlich klappen, da das AA das GG ja auch kennt. Und wenn Du denen einen Termin anbietest, sehe ich da gar kein Problem. Ich denke mal, die wollen schauen, ob Du da wirklich zur Untermiete wohnst oder ob doch eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

Du mußt das Arbeitsamt garnicht in Deine Wohnung lassen und sie dürfen aufgrund dessen auch keine Schlüsse auf Deine Wohnsituation schließen. Sie versuchen Dich wohl unter Druck zu setzen...hast Du evtl. Rechtsbeistand?
danke für die antwort...mein vermieter hat was damit zu tun weil es ja auch eingriff in seine privatsphäre ist da ich wie gesagt als untermieter wohne-mit ihm aber im einvernehmnis bin-alles was fremd ist wie behörden etc mit absprache