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Hilfe-darf Arbeitsamt ohne Termin in Wohnung??

gefragt von Dana SpahnDana Spahn am 26.02.2008 um 18:07 Uhr

Hallo!! Wer kann mir helfen. Ich wohne in einem Haus zur Untermiete-das Arbeitsamt wollte rein,aber da mein Vermieter für solche Behörden Termine haben will-konnte ich sie nicht rein lassen,dadurch bearbeiten sie jetzt meinen Antrag nicht. Frage: Muß man dem Arbeitsamt ohne Termin Einlass gewehren? Ich hatte mal irgendwo gelesen das man nicht unbedingt muß-das man auch nen termin vereinbaren kann.


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 26. Februar 2008 18:12
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Hier kannst Du nachlesen. http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,1933215 Das Arbeitsamt wollte ja zu Dir, was hat Dein Vermieter damit zu tun? Das wird Dir jetzt so ausgelegt, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist.

Kommentar von Simple_avatar3smallDana Spahn am 26. Februar 2008 18:45

danke für die antwort...mein vermieter hat was damit zu tun weil es ja auch eingriff in seine privatsphäre ist da ich wie gesagt als untermieter wohne-mit ihm aber im einvernehmnis bin-alles was fremd ist wie behörden etc mit absprache


pippi60
beantwortet von pippi60 am 26. Februar 2008 18:52
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Fakt ist: das Arbeitsamt kommt nicht zu Dir nach Hause. Ich denke, es geht um Hartz IV. Und die ARGE hat Kontrolleure, die auch unangemeldet auftauchen können. Und dann ist klar, läßt Du die nicht rein, gibt es auch keine Leistung! Du bekommst Leistungen, die aus Steuergeldern finanziert werden, also behält sich der Staat (die ARGE) auch vor, zu kontrollieren, ob es rechtmäßig ist! Theoretisch dürfen diese Leute auch Deine Schränke durchwühlen. Aber oft sind es auch nur neidvolle "Freunde" die einen anschwärzen. Und dann stehen eben diese Mitarbeiter unangemeldet vor der Tür. Unangemeldet, damit Du nichts verbergen kannst! Mehr kann ich Dir dazu nicht schreiben.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 26. Februar 2008 19:47

Das stünde aber in krassen Gegensatz zur 'Unverletzlichkeit der Wohnung'!

http://bundesrecht.juris.de/gg/art_13.html


koira1975
beantwortet von koira1975 am 26. Februar 2008 18:12
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Diese Kontrollbesuche finden meistens statt, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass Du Anspruch auf Gelder hast. Gerade bei Leuten, die zur UNtermiete wohnen, stimmen diese Angaben wohl häufiger nicht. Es gibt aber Urteile zugunsten des Arbeitslosengeldempängers zB hier: Vom hessischen Landessozialgericht wurde ein Urteil zu Gunsten der Arbeitslosengeldempfänger gefällt. Demnach sei es der Arbeitsagentur nicht erlaubt, den Arbeitslosengeldempfängern unangekündigte Hausbesuche abzustatten. Falsche Angaben und ein vager Verdacht reichen demnach für einen Besuch nicht aus. Erst wenn die Angaben der Betroffenen berechtigte Zweifel bei der Arbeitsagentur aufkommen lassen, sei ein Besuch rechtmäßig. http://www.shortnews.de/start.cfm?id=608823

Grundsätzlich darf Dir aber, denke ich, Dein Vermieter nicht verbieten, wen Du empfangen darfst. Wenn Du nichts zu verbergen hast, hätte ich sie wohl rein gelassen.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 26. Februar 2008 18:54

Habe den Kommentar zu spät gelesen, aber er trifft den Nagel auf den Kopf!

Kommentar von Simple_avatar3smallDana Spahn am 26. Februar 2008 19:14

welchen kommentar meinst du??


darkangel82
beantwortet von darkangel82 am 26. Februar 2008 18:11
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Mach dír da keine Sorgen. Die Mitarbeiter vom Arbeitsamt dürfen weder einfach die Wohnung betreten, noch mußt du sie reinlassen.


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 26. Februar 2008 18:13
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meinst du ne kontrolle von der arge, wegen hartz4-bezug?
das arbeitsamt kommt nicht zu dir nach hause!




Kommentar von Simple_avatar3smallDana Spahn am 26. Februar 2008 18:42

ja ne kontrolle-bin geringverdiener und kann nen antrag stellen auf zuschuß da mein verdienst nicht ausreichend ist

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 26. Februar 2008 18:45

und an deinem teppich sehen die, ob du doch mehr verdienst, oder was?
mann, die haben nen schuss!

Kommentar von Simple_avatar3smallDana Spahn am 26. Februar 2008 19:05

ne die wollten rein konnte aber nicht weißte...ja nen schuß haben die so oder so-wenn man drauf angewiesen ist dann muß man sich quasi nackig hinlegen aber sobald die was zahlen müssen tun sie so als ob die das von ihrer eigenen tasche aus bezahlen.


lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 26. Februar 2008 18:39
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Nein, sie dürfen nicht ohne Anmeldung in Deine Wohnung. Sie würden dann nämlich gegen das GG Art. 13 verstoßen. Das ist auch kein Grund Deinen Antrag nicht zu bearbeiten. Mache sie auf unser Grundgesetz aufmerksam.

Kommentar von Simple_avatar3smallDana Spahn am 26. Februar 2008 18:49

danke für deine auskunft kennst du da solche fälle oder wo kann ich so einen auszug ausdrucken damit ich was für die in der hand habe...

Kommentar von Simple_avatar3smalllilith4870 am 26. Februar 2008 18:52

Das ist das Grundgesetz Artikel 13 (Unverletzbarkeit der Wohnung) Die Wohnung ist unverletzlich. Ich denke mal, dass Du das bei Google finden wirst. Falls nicht, schicke mir doch eine Nachricht, dann scanne ich Dir das ein und schicke es Dir.

Kommentar von Simple_avatar3smallDana Spahn am 26. Februar 2008 19:12

danke habe ich gefunden gleich ausgedruckt werde mein glück versuchen

Kommentar von Simple_avatar3smalllilith4870 am 26. Februar 2008 19:57

Müsste eigentlich klappen, da das AA das GG ja auch kennt. Und wenn Du denen einen Termin anbietest, sehe ich da gar kein Problem. Ich denke mal, die wollen schauen, ob Du da wirklich zur Untermiete wohnst oder ob doch eine Bedarfsgemeinschaft besteht.


Marah
beantwortet von Marah am 26. Februar 2008 18:12
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Du mußt das Arbeitsamt garnicht in Deine Wohnung lassen und sie dürfen aufgrund dessen auch keine Schlüsse auf Deine Wohnsituation schließen. Sie versuchen Dich wohl unter Druck zu setzen...hast Du evtl. Rechtsbeistand?


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