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Hilfe! Brauche dringend Rat: Klage gewonnen, Firma hat Kurzarbeit, wer zahlt nun Geld?

gefragt von cool22 am 02.01.2009 um 9:46 Uhr

Hilfe! Wer weiß Rat?

Habe einen Kündigungsschutzklage gewonnen (wegen fristloser Kündigung), Tenor habe ich am 16.12. erhalten. In diesem Kurz-Urteil steht drin, daß ich nicht fristlos gekündigt wurde, also die Klage gewonnen habe und " Die Beklagte wird verurteilt den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens weiterzubeschäftigen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte". Daraufhin hat mein Anwalt am 16.12. bereits meiner Firma meine Arbeitskraft angeboten und angefragt wann ich wieder anfangen kann. Bisher kam noch keine Antwort. O.K. war ja Weihnachten. Nun habe ich in der Zeitung gelesen, daß aus wirtschaftlichen Gründen die Firma verlängerte Weihnachten bis Ende Januar macht und danach Kurzarbeit ist. Bis jetzt bin ich bei der Agentur für Arbeit und bekomme von da Geld. Wer zahlt mir aber Ende Januar Geld? Muß das Arbeitsamt solange zahlen, bis ich tatsächlich wieder anfange zu arbeiten (also wahrscheinlich frühestens im Februar oder noch später wegen der Kurzarbeit) und dann die Firma oder muß die Firma trotz daß die verlängerte Weihnachten und Kurzarbeit haben schon für den ganzen Januar zahlen, obwohl die mir auch noch nicht geantwortet haben? Oder muß ich vorsichthalber Harz 4 beantragen?, aber eigentlich denke ich nicht da ich ja noch normal vom Arbeitsamt Geld bekomme, zumindest bis jetzt.


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anonym
beantwortet von jockl am 2. Januar 2009 09:48
3x
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Du bist doch schon bei einem Anwalt. was willst du dann noch hier ? Ich jedenfalls gebe dir hier an einem Anwalt vorbei keinen Rat.

Kommentar von cool22 am 2. Januar 2009 09:54

Ja das schon, aber der hat im Moment auch zu wegen Weihnachten und Sylvester. Und da ich ein privates Insolvenzverfahren laufen habe, ist das schon sehr wichtig für mich zu wissen, woher nächsten Monat das Geld kommt. Was soll ich z.B. machen wenn die Firma trotzdem nicht zahlt, dann kann ich noch nicht mal Miete zahlen und Essen kaufen, daher die dringende Frage, man macht sich ja Sorgen...


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 2. Januar 2009 09:52
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Würde schnellstens einen Termin beim Anwalt ausmachen.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 2. Januar 2009 10:02
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Da die fristlose Kündigung unwirksam war, bekommst du deinen Lohn weiter von der Firma

Das bis jetzt erhaltene Arbeitslosengeld mußt du natürlich wieder zurückzahlen


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Januar 2009 09:47
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deine Firma muss dich auszahlen und nicht das Arbeitsamt


anonym
beantwortet von chmoti88 am 2. Januar 2009 09:47
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ich würde mich an den Anwalt wenden der dich in diesem Fall schon begleitet hat ;-)



Meisttollerant
beantwortet von Meisttollerant am 2. Januar 2009 09:50
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Sehr komplizierter Umstand. Das AA muß, denke ich nicht mehr zahlen, denn deine Firma muss dich auch in den verlängerten Weihnahctsferien, so wie alle andern Mitarbeiter auszahlen. Aber auf jeden Fall noch mal zum Anwalt, der sollte dann beim AA nachfragen. Ansonsten empfehle ich die Stelle "Kundenreaktionsmanagement" im AA. Viel Glück


Siam1
beantwortet von Siam1 am 2. Januar 2009 10:26
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es heißt: gewinnst Du die Klage,hat der Arbeitgeber den Lohn rückwirkend zu bezahlen. Also ist auch weiterhin Dein Arbeitgeber für Dein Lohn zuständig.Für mich nicht verständlich, warum Du die Arbeit nicht wieder aufgenommen hast. Ach ja, ich lese gerade, es war Betriebsferien. Dein Anwalt hat sicherlich mehr Kompetenz um Dich beraten zu können.Rate Dir sofort Kontakt mit ihm aufzunehmen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 2. Januar 2009 10:47
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Du kannst dich nur an die Firma halten!


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