Hallo, wer kann mir Helfen. Bin zu 100 % Schwerbehindert. War im letzten Jahr auf meinem Weg zur Arbeit abwechselnd mit meinem Kollegen oder mit der Bahn unterwegs. Nun meine Fragen: 1. Kann ich die Fahrgemeinschaft für Hin- und Rückfahrt ansetzen. 2. Muss ich die Bahnfahrten nachweisen. (Waren immer 4-Fahrten-Ticket und die habe ich nicht aufgehoben).
Für Hilfe wäre ich euch Dankbar.
Wenn du nicht selber den PKW gefahren hast, dann kann man die Fahrgemeinschaft nicht ansetzen. Für öffentliche Verkehrsmittel werden Belege verlangt.

Fährst Du mit 100 % Schwerbehinderung denn nicht kostenlos mit Bus und Bahn???Dachte ich immer.
In NRW ist das nicht der Fall.

wenn du so stark behindert bist, hast du bestimmt einen behindertenausweis. beim vorzeigen in bahn und bus musst du dann nichts bezahlen. und bei einer so schwergradigen behinderung normal auch eine begleitung nicht. ohne nachweise kriegst du jedenfalls nichts wieder.
Ausweis habe ich. 100 % eingetragen. Bus und Bahn muss ich trotzdem bezahlen. Glaubt mir habe schon viele anfragen abgeschickt. Begleitung brauch ich nicht, muss im Ausweis auch extra eingetragen sein.
Dir fehlt das Passende Merkzeichen im Ausweis z.B G aG Bl
Wiso kann ich eine Fahrgem. nicht ansetzen, kann ich doch im normalfall auch.
hab das nochmal rausgesucht Bei einer Fahrgemeinschaft können sowohl der Fahrer als auch alle Mitfahrer die Entfernungspauschale für sich beanspruchen. Es wird hier auch nicht zwischen Eheleuten unterschieden. Wenn Ehegatten gemeinsam zur Arbeit fahren, kann somit jeder für sich die Entfernungspauschale in der Steuererklärung absetzen.