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Hilfe bei Selbstständigkeit?

gefragt von Vanillakiss am 26.09.2008 um 6:59 Uhr

Möchte mich gerne Selbstständig machen, habe aber mein Arbeitslosengeld vor ein paar Jahren voll ausgeschöpft. Es hieß das man 6 Monate am Stück arbeiten muss um wieder Anspruch darauf zu haben. Das habe ich aber leider nicht. Hartz 4 bekomme ich auch nicht, habe schon nachgefragt. Da müsste ich Schwanger sein oder heiraten. Jetzt ist die Frage: Hilft das Arbeitsamt mir bei meiner Selbstständigkeit?

Danke!!!


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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 26. September 2008 07:18
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Nein, um vom Jobcenter, oder von der Arbetsagentur etwas zu bekommen, muss man dot Leistungsbezieher sein. Was mir nciht klar ist, warum DU keinen Anspruch auf ALG II hast, aber einen haben würdest, wenn Du schwanger wärst, oder heiraten würdest. Also wenn DU verheiratet wärst, müßte ja das Einkommen des Mannes mit gerechnet werden und somit der Anspruch sinken.

Aber egal, so gibt es ncihts

Kommentar von Vanillakiss am 26. September 2008 11:00

Also ich habe keinen Anspruch auf ALGII weil ich noch daheim wohne und mein Dad anscheinend zuviel verdient, so das er mich mitunterhalten kann in allem! Aber das man Versicherungen Nebenkosten und so zahlen muss, dass haben die nicht mitgerechnet!

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 26. September 2008 11:11

OK, verstanden. Wenn Du Arbeitssuchend gemeldet bist und eben nur keinen Anspruch auf Leistungen hast, könnte es mit einer Förderung trotzdem klappen.


anonym
beantwortet von Mani64 am 26. September 2008 07:17
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Ja, das Arbeitsamt hilft dir. Es nennt sich "Überbrückungsgeld".

Aber das Beste ist du läßt dir einen Termin geben und schilderst dort deine Situation. Die Sachbearbeiter können dir dann Tipps geben oder andersweitig weiterhelfen. LG Mani

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 26. September 2008 07:19

Überbrückunsgeld, wenn man keine Ansprüche hat? Kenne ich nicht, hört sich aber gut an. Gibt es Quellen ausser dem Sachbearbeiter?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. September 2008 07:29

Überbrückungsgeld? ... gibts schon lange nicht mehr.

http://www.buzer.de/gesetz/6003/al1323-10357.htm

Kommentar von Vanillakiss am 26. September 2008 11:01

So wie ich gerade gelesen habe gibt es das Überbrückungsgeld noch. Vorraussetzung ist halt das man eine Tätigkeit aufnimmt die mind. 15 std./woche beträgt.


anonym
beantwortet von Lissa am 26. September 2008 08:17
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Hier kannst du dich informieren, von wem du bei einer Existenzgründung Geld bekommen könntest: http://www.existenzgruender.de/

Und die Agentur für Arbeit hilft in der Form, dass sie dich berät.

Kommentar von Vanillakiss am 26. September 2008 11:04

Da ich nur ein Kleingewerbe anmelden möchte im Nageldesign und auch keinen Laden brauche also sozusagen ein ´mobiles Nagelstudio´ betreiben werde möchte ich eigentlich eher nicht zur Bank rennen und einen Kredit mit hohen Zinsen aufnehmen..trotzdem danke für deine Antwort=)


Berry68
beantwortet von Berry68 am 26. September 2008 09:26
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Zuerst beantragst Du ALGII, und zusätzlich "Einstiegsgeld". Das sind dann ca. 175 EUR für 9 Monate. Allerding ist der Businessplan zur Pflicht geworden. Ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immer noch besser als nichts!


anonym
beantwortet von Vanillakiss am 26. September 2008 10:52
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Danke für Eure schnellen Antworten!! Ich werd das jetzt mal in die Tat umsetzen und mich gründlich informieren.

Zu der Antwort 1: Also ich habe keinen Anspruch auf ALGII weil ich noch daheim wohne und mein Dad anscheinend zuviel verdient, so das er mich mitunterhalten kann in allem! Aber das man Versicherungen Nebenkosten und so zahlen muss, dass haben die nicht mitgerechnet!


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