Hilfe bei kfz ummeldung mit neuer versicherung?

4 Antworten

Dass muss Dein Versicherundberater Dir doch gesagt haben..... Das die Mühlen langsam mahlen und das es 4 Wochen dauern kann bis die Versicherung informiert wird. Dadurch hast Du auch keine Nachteile, da Deine Versicherung zunächst mal auf Dein Wort vertraut. Eine Doppelversicherung ist bei zulassumgspflichtigen Kfz nicht möglich bzw. Hebt sich diese bis zum Zeitpunkt der ummeldung rückwirkend von allein auf.

Hey Rubinio1985,

wer bitte war denn vorher der Fzg-Halter???

Falls es sich hier um einen Fzg-Halterwechsel handelt (bisheriger Fzg-Halter warst du und das Auto wurde auf die Ex umgemeldet!), dann ist alles im grünen Bereich.Du mußt nur noch unverzüglich die Veräußerung des Autos deinem bisherigen Versicherer melden, dann werden auch deine schadenfreien Jahre vom Vorversicherer weitergemeldet.

Handelt es sich hier jedoch weder um einen Fahrzeug- noch um einen Halterwechsel (die Ex war bereits vorher Fzg-Halter), dann hast du wirklich ein Problem, da die Versicherung nur zur Hauptfälligkeit gekündigt und gewechselt werden kann! Eine Doppelversicherung ist in D nicht möglich, ergo wird die neue Kfz-Versicherung aufgehoben per Beginn. Du mußt nur beiden Versicherern mitteilen, dass es sich hier versehentlich um eine Doppelversicherung handelt. Die beiden Versicherer klären dies dann unter sich und die älteren Rechte haben hier Gültigkeit, deshalb besteht der alte Kfz-Versich.vertrag erst mal weiter!

Gruß siola55

Und... Problem schon gelöst???

Eine Rückantwort wäre doch nett...

Moin, nein sie war auch vorher schon der Halter. Es kann doch net sein das man dann in meinem Fall nach einer Trennung nichtmal an seine Versicherung kommt. Ich habe mein neues Auto ja auch mit den Daten der Versicherung angemeldet. Was kann ich denn jetzt am besten machen?

Du mußt nur fristgerecht mit 1 Monat zur Hauptfälligkeit kündigen, dann dürfte dies kein Problem sein. Wegen einer Trennung macht die Gesellschaft keine Sonderregelungen, da ja weder ein Fahrzeug- noch ein Halterwechsel vorliegt... (die Ex war ja schon vorher Fzg-Halter!)

...und sie hat jetzt  Wagen umgemeldet auch mit neuer evb und Versicherung

Wieso meldet sie den Wagen überhaupt um, wo sie doch vorher schon der Fzg-Halter war???

Wenn hier was umgemeldet wird, dann allerhöchstens einen Wohnortwechsel mit neuer Adresse...

... aber was bitte hat denn die Versicherung deiner EX mit Deiner am Hut für Dein Fahrzeug? Jede Zulassung bedeutet eine Versicherung, aber doch nie zwei, oder? ... und wenn die EX jetzt im Rahmen der Umschreibung eine eigene Versicherung genommen hat, wird sehrwohl der Zoll und Deine Versicherung informiert. Alles eigentlich ganz einfach.