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Hilfe bei Internetseiten

gefragt von Biermann2001 am 14.07.2008 um 9:52 Uhr

Mein Sohn hat sich auf der Seite Super RTL auf eine Frage geantwortet und da öffnete sich eine Eroticseite, wo er sich unter falschen angaben anmelden wollte, bzw. angemeldet hat. ( Er ist 13) Er hat den Button auch bestätigt und nun hängt die Firma mir am Ar... und verlangt 59,00 EURO

Sie drohen mir mit Anzeige und vielem mehr wie kann ich mich am aller besten verhalten


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Juli 2008 09:59
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Andreas Bartmann ...jeppediduh  ♥♥
beantwortet von Andreas Bartmann ...jeppediduh ♥♥ am 14. Juli 2008 10:01
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oder mit beratung bei der verbraucherzentrale...kostet 5 euro.

vorher termin machen...lg


anonym
beantwortet von Kerawara am 14. Juli 2008 10:06
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Die Anmeldung unter falschem Namen ist strafbar, da solltest Du mit deinem Sohn mal ein ernstes Wort reden. Teile dem Websitebetreiber den Sachverhalt mit oder wende dich direkt an den Verbraucherschutz. Mein Rat: Nicht zahlen und einfach der Rechnung widersprechen. Auf alle Fälle solltest du dir einen Website-Filter zulegen, damit das Surfen ohne Erotik kindersicher wird. Kaspersky bietet sowas an.

Kommentar von Biermann2001 am 14. Juli 2008 10:18

Er hat in anführungsstrichen nur ein falsches Geburtsdatum angegeben, nun hab ich auch auf die Seite geschaut und da steht oben , 48Stunden Webcamp 59,00 EURO... Ich bin hier voll aufgeregt. Weil ich nicht weiß was man da machen kann

Kommentar von A9d30e89c579a3a18e51a0bd96193dd5smallonkooh am 14. Juli 2008 10:38

Lade die "Erotic Seite" erneut und lösche das von deinem Sohn erstellte Konto. Lese dir auf der Seite das Impressum durch. Dort sollten die Adressangaben des Betreibers, und die Möglichkeit der Konto Kündigungsfrist stehen. Schriftlich formlos kündigen. Wenn du Glück hast bleibt es bei der "48 Stunden - 59,00 Euro" Rechnung ohne ein Jahres Abo eingegangen zu sein.

Kommentar von Kerawara am 16. Juli 2008 11:56

Das falsche Geburtsdatum hat er dann ja wohl angegeben, um die für ihn verbotenen Inhalte anzugucken, oder was?! Widerspreche dem Rechnungsinhalt mit dem Verweis auf die Aktivität deines Sohnes. Wenn die wollen, können Sie ihn gerne anzeigen. Das bringt nix, weil er als 13 jähriger noch nicht strafmündig ist - es passiert also nichts. Trotzdem solltest Du ihm erklären, was er falsch gemacht hat- und wenn er das mit 14 ein zweites Mal macht, dann kann er wahrscheinlich im Altenheim Kirschen pflücken oder Bettpfannen leeren...


anonym
beantwortet von marowi am 14. Juli 2008 12:15
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Ich würde auch nicht bezahlen. Schließlich ist ein Vertrag mit deinem Sohn zustande gekommen. Und wenn dieser erst 13 ist, dann wäre er ja noch nicht geschäftsfähig. Und damit wäre der Vertrag ungültig. Oder irre ich mich?




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