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Hilfe bei formulierung der Kündigung!!!

gefragt von HuskyBabyHuskyBaby am 16.04.2009 um 13:01 Uhr

Kann mir jemand helfen? Sonst habe ich immer alles selber gemacht, aber diesmal fehlt mir irgendwie der richtige Wortlaut. Habe riesen Streß mit den Nachbarn, Sie nötigen meine Tochter (9Jahre), woraufhin schon ne Anzeige folgte. Tja Aussage gegen Aussage. Nix passiert. Dann haben die meinen Besuch angegriffen und zu guter letzt haben Sie letzte Woche versucht, meine kleine (19 Monate ) in die Tür einzuklemmen, wo ich zum Glück mein Arm zwischen hielt und er jetzt grün-blau und angeschwollen ist. Laut K-haus ist er geprellt. Anzeige läuft wegen Körperverletzung. Jetzt will ich kündigen und möchte Sie schon extremer formulieren, wie z.B. das wir in Gefahr sind usw. Denn der Täter sagte, wenn ich Ihn anzeige, soll ich lieber meine Kids nirgens mal allein spielen lassen und er würde ich fertig machen. Also, wie kann ichs am besten machen? Kann mir jemand helfen? Der Vermieter sieht es als alles nicht soo schlimm und deshalb muß die kündigung her. Danke schonmal


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 16. April 2009 13:04
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In dem Fall würde ich fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen.

Es ist für Dich und Deine Kinder nicht zumutbar, weiterhin in diesem Haus zu leben. Da beschwerden beim Vermieter offenkundig nichts gebracht haben, bleibt Dir keine andere Wahl.

Kommentar von Adore am 16. April 2009 13:06

So sehe ich das auch.

Kommentar von 8d45cb60371dfb26ce1da52406e7893csmallHuskyBaby am 16. April 2009 13:08

Kann ich das denn??? Habe heut gehört, das ich es so nicht machen kann, da die ja immer sagen...nö, wir machen doch garnix. Also wiedermal aussage gegen aussage. Habe zwar den Krankenhausbericht, aber wer weiß, was die dann sagen werden. Habe leider außer meine tochter keine Zeugen. Er sagte ja, das er doch nicht blöd ist, denn wenn ich mit jemanden da bin, sagt er nicht ein Ton ;o(

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 16. April 2009 13:14

Die strafanzeige hast Du Dir doch nicht ausgedacht.....

Kommentar von 8d45cb60371dfb26ce1da52406e7893csmallHuskyBaby am 16. April 2009 13:19

Natürlich nicht. Mein Anwalt hat mir geraten ne Strafanzeige zu stellen, was ich getan habe. Der mußte auch zur Aussage und sagte, das er nix getan hat. Dann hat das Gericht ihn ermahnt und gut war. Was jetzt bei der Anzeige rauskommt, weiß ich noch nicht


Ajamos
beantwortet von Ajamos am 16. April 2009 13:06
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Du musst gar keinen Grund angeben,schreibe einfach Sehr geehrter Herr.... hiermit kündige ich fristgerecht zum ... den bestehenden Mietvertrag für die Wohnung(Adresse...).

Mit frdl. Grüssen....

Denke daran das du 3 Monate Kündigungsfrist hast,und schicke die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein weg...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. April 2009 13:04
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du brauchst keine formulierungstechnischen Gründe, sondern du kündigst

fristgemäß zum 1.8.09 die wohnung..

das reicht

alles andere ist nicht dem Vermieter seien Spielwiese..


anonym
beantwortet von guterwolf am 16. April 2009 22:40
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Du musst nichts extrem formulieren und auch keinen Grund angeben, der deinen Vermieter anscheinend sowie so nicht interessiert.


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