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Hilfe bei Ebay-Habe PC-Software gekauft, bekam aber nur nen gebrannten Rohling.....

gefragt von Sheila5664Sheila5664 am 16.06.2009 um 9:14 Uhr

Ich bin davon ausgegangen das ich für das Geld originale Software bekomme. Nun wollte ich die Software zurück senden. Er schreibt das der Umtausch ausgeschlossen sei weil ich die Software nun schon benutzt hätte. Aber ist es nicht verboten gebrannte ( Raubkopien ) Software zu verkaufen?

Wer ist im Recht?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juni 2009 09:15
3x
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Du, denn eBay verbietet das Einstellen gebrannter Software.

Kommentar von Simple_avatar2smallSheila5664 am 16. Juni 2009 09:17

Kannst Du mir vielleicht auch sagen, wo das steht, damit ich ihm das gleich schrieben kann?

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 16. Juni 2009 09:25

http://pages.ebay.de/help/policies/software.html
Melde das auf jeden Fall bei Ebay und weise auch im Ebay-Hilfeforum drauf hin. Die Mitarbeiter im Forum können dir ganz genau sagen was zu tun ist.


malija
beantwortet von malija am 16. Juni 2009 09:16
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Stimmt, es ist verboten Raubkopien zu verkaufen. Als erstes solltest du den Fall EBAY mitteilen. Schlimmstenfalls wende dich sogar an die Polizei.


Melek20020
beantwortet von Melek20020 am 16. Juni 2009 09:16
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hmmm gute Frage, ich würde sagen es kommt ganz drauf an wie der Artikel in der Beschreibung beschrieben ist! Stand da wirklich was von originaler Software drin? Falls ja, den üblichen Weg über ebay bzw. direkt über die Polizei gehen. Meiner Erfahrung nach intressiert sich ebay herzlich wenig für solche Beschwerden. Falls nein, dasselbe, Raubkopien darf er niemals verscherbeln


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 16. Juni 2009 09:21
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Ob es die originale oder eine gebrannte CD ist, spielt keine große Rolle. Der Verkäufer muß dir einen Echtheitsnachweis, also die Lizenz überlassen. Wenn du die hast ist die Software legal.

Kommentar von Simple_avatar2smallSheila5664 am 16. Juni 2009 09:25

Hab ich aber nicht. In der Post lag eine CD - nicht mehr :-/

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 16. Juni 2009 09:28

Das stimmt nicht, Ebay hat das in den Verkäufergrundsätzen relativ klar geregelt - gebrannte CDs sind vom Verkauf ausgeschlossen.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 16. Juni 2009 09:59

Da hast du Recht, littletiger! Ebay verbietet den Verkauf auch in dem Fall der beschädigten Original-CD. Eine Raubkopie wäre es dann aber nicht.

Kommentar von justiziasgolem am 16. Juni 2009 10:05

Ebay als Plattformbetreiber mag den Verkauf von selbstgebrannten CDs verbieten, das ändert aber nichts an einem wirksamen Kaufvertrag.

Wenn ich auf eBay eine Software kaufe, dann jedoch eine Raubkopie erhalte, ist das ein dem Sachmangel gleichzustellender Rechtsmangel. Ich würde den Verkäufer anmahnen, eine mängelfreie CD zu liefern und anderenfalls eine Strafanzeige androhen. Diese sollte dann auch erstattet werden.


tradaix
beantwortet von tradaix am 16. Juni 2009 09:33
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§ 106 Urheberrechtsgesetz (UrhG) - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 17. Juni 2009 21:32
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Welche Software war es denn ?


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