Ich bin davon ausgegangen das ich für das Geld originale Software bekomme. Nun wollte ich die Software zurück senden. Er schreibt das der Umtausch ausgeschlossen sei weil ich die Software nun schon benutzt hätte. Aber ist es nicht verboten gebrannte ( Raubkopien ) Software zu verkaufen?
Wer ist im Recht?
Du, denn eBay verbietet das Einstellen gebrannter Software.
Stimmt, es ist verboten Raubkopien zu verkaufen. Als erstes solltest du den Fall EBAY mitteilen. Schlimmstenfalls wende dich sogar an die Polizei.

hmmm gute Frage, ich würde sagen es kommt ganz drauf an wie der Artikel in der Beschreibung beschrieben ist! Stand da wirklich was von originaler Software drin? Falls ja, den üblichen Weg über ebay bzw. direkt über die Polizei gehen. Meiner Erfahrung nach intressiert sich ebay herzlich wenig für solche Beschwerden. Falls nein, dasselbe, Raubkopien darf er niemals verscherbeln

Ob es die originale oder eine gebrannte CD ist, spielt keine große Rolle. Der Verkäufer muß dir einen Echtheitsnachweis, also die Lizenz überlassen. Wenn du die hast ist die Software legal.
Hab ich aber nicht. In der Post lag eine CD - nicht mehr :-/
littletiger am 16. Juni 2009 09:28 Das stimmt nicht, Ebay hat das in den Verkäufergrundsätzen relativ klar geregelt - gebrannte CDs sind vom Verkauf ausgeschlossen.
primusvonquack am 16. Juni 2009 09:59 Da hast du Recht, littletiger! Ebay verbietet den Verkauf auch in dem Fall der beschädigten Original-CD. Eine Raubkopie wäre es dann aber nicht.
Ebay als Plattformbetreiber mag den Verkauf von selbstgebrannten CDs verbieten, das ändert aber nichts an einem wirksamen Kaufvertrag.
Wenn ich auf eBay eine Software kaufe, dann jedoch eine Raubkopie erhalte, ist das ein dem Sachmangel gleichzustellender Rechtsmangel. Ich würde den Verkäufer anmahnen, eine mängelfreie CD zu liefern und anderenfalls eine Strafanzeige androhen. Diese sollte dann auch erstattet werden.

§ 106 Urheberrechtsgesetz (UrhG) - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Kannst Du mir vielleicht auch sagen, wo das steht, damit ich ihm das gleich schrieben kann?
http://pages.ebay.de/help/policies/software.html
Melde das auf jeden Fall bei Ebay und weise auch im Ebay-Hilfeforum drauf hin. Die Mitarbeiter im Forum können dir ganz genau sagen was zu tun ist.