Shequida am 16.12.2008 um 9:33 Uhr
Hallo zusammen! Der Ehemann meiner Bekannten hat sich letzte Woche von ihr getrennt u ist aus der gemeinsamen Whg ausgezogen. Nun steht meine Bekannte da, hat nur einen 400€ Job, keine Ersparnisse u zudem noch 2 Kinder (11 und 16). Letzte Woche hat meine Bekannte sich beim Jobcenter gemeldet, da wohl das "normale Sozialamt" für sowas nicht mehr zuständig ist. Laut Jobcenter kann die Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen bis zu 4 Wochen dauern. Notfälle wie unserer werden wohl auch nicht dringender bearbeitet wie "normale" Fälle. In unserem Fall ist das untragbar, meine Bekannte leiht sich schon seit letzter Woche bei uns Geld, das bei uns auch nicht so dicke sitzt. Jetzt sind wir schon so weit, dass wir ihr gar nix mehr geben können. Was können wir tun? Die Miete ist zum 1.1. wieder fällig, bis dahin sind alle 3 verhungert, die Kinder können nicht zur Schule fahren, weil die Mutter das Geld für die Fahrscheine nicht auftreiben kann. Muss das Jobcenter (oder sonst wer) in so nem Fall nicht dringend was tun? Wir verzweifeln hier schon langsam u meine Bekannte kommt gar nicht klar, droht sich u die Kinder umzubringen... Bitte helft mir!! (Sorry für den langen Text!)
Sofort Hilfe besorgen. Jugendamt informieren und bei der Caritas, Diakonie, Pfarramt, am besten alle auf einmal anrufen. Gibt es denn so etwas, dass das Jobcenter nichts tut, in diesem akuten Notfall?? Leserbrief in die Zeitung schreiben.

Da streckt normalerweise das Amt was vor. Sie soll Druck machen. Notfalls mit der Presse drohen. Das funktioniert auf jeden Fall.
Shequida am 16. Dezember 2008 09:36 Hab ich heut morgen gemacht, da hieß es, dass sie keinen Vorschuss gewähren können, da die Bearbeitung der Unterlagen noch nicht vollständig ist u somit nicht gewährleistet werden kann, dass sie überhaupt Hilfe vom Staat bekommt...
Kristall08 am 16. Dezember 2008 09:51 Aber vorgelegt hat sie alles, was benötigt wurde?
Dann ab zur nächsten Tageszeitung. Ich höre den Redakteur schon den Bleistift spitzen. Das ist eine Frechheit.

Gabs da nichtmal einen Berater für Härtefälle oder so, bei dem man auch erstmal geld als Vorschuss bekommt? Also ich glaub das gibts. Zumindest bei uns hier.
tanteD am 16. Dezember 2008 09:45 Gibt es nicht mehr.
1.)Helfen! - Gib der Familie Lebensmittel. 2.)Deine Bekannte soll den Vermieter um Aufschub bitten. Der Mietzuschuß und andere Leistungen werden nach der Bearbeitungszeit ja rückwirkend gezahlt.

Deutschland ist ein Sozialstaat. Es wird so vielen geholfen, ich kann es mir nicht vorstellen, das jemand verhungern muss, dann noch mit Kindern. Sie soll sich doch an Pro Familia oder Fauenhaeuser wenden. Viel Glueck.
emjay am 16. Dezember 2008 09:42 Frauenhäuser? Die nehmen misshandelte Frauen un deren Kinder auf. Deutschland - Sozialstaat, guter Witz
tanteD am 16. Dezember 2008 09:47 Geholfen ja, aber die haben die Leute gekürzt. Und wenn dann dringende Fälle kommen ist das für die doppelte und dreifache Belastung. Das nützt in dem Moment aber nichts wenn man nichts mehr zu beißen hat und keine Miete zahlen kann.
Rocca am 16. Dezember 2008 09:55 Ich weiss, trotzdem ist Deutschland zu anderen Laendern ein Sozialstaat.

Zumindest wegen der Lebensmittel sollte sie sich die Adresse der nächsten Tafel geben lassen.
tanteD am 16. Dezember 2008 09:54 Mußte aber einen gültigen Bescheid vom Amt haben. So ist es hier zumindest. Und hast du den nicht- kriegste nichts.
jobcenter kann einen vorschuss zahlen man kann auch bei der diakonie vorstellig werden, die helfen auch weiter und es gibt die möglichkeit über die gemeinde einen essensschein zu bekommen.

§ 42 SGB I
Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
...
stelle einen schriftlichen Antrag; mündlich tut sich nichts.
tanteD am 16. Dezember 2008 09:53 Und da haben wir wieder das allzeits geliebte Wort- ###Ermessen.

Wohnt Ihr in NRW? Die NRW-Lokalradios haben jedes Jahr um diese Zeit eine "Aktion Lichtblicke". Eine Spendenaktion, die Leuten hilft, die unverschuldet in Not geraten sind. Vielleicht können die helfen?

genau so war es bei mir letztes Jahr. Die wollten mir erst einen Monat später einen Termin geben. Es gibt keinen Vorschuß mehr. Sie darf sich beim Empfang (wie auch immer man das nennen will) nicht abwimmeln lassen. Ich hab geheult weil ich nicht wußte wie weiter gehen sollte. dann bekam ich den Termin. Allerdings war die Bearbeiterin nicht begeistert das sich mich dazwischen schieben mußte. Aber egal, ich wußte wenigstens das ich meine Kids und Miete zahlen und ernähren konnte. Mit Rechtsanwalt bist du nicht gut beraten! Ich mußte mir einen dazuziehen. Und glaube mir, dann weht dir der Hauch des Todes entgegen wenn du wieder hin mußt. Und- du bist von denen abhängig! Wenn die nicht wollen biste ne echt arme Wurst. Nur im Notfall wenn absolute Ungerechtigkeit vorliegt würde ich es wieder machen.(Was bei mir der Fall war, hab aber Recht bekommen).

Sorry, ich hab davon keine Ahnung! Hoffe aber, daß die anderen User Qualifizierte Auskunft geben können. Ich wollte nur mein Mitleid kund tun. Viel Glück!

So schnell verhungert man nicht, keine Angst, das dauert mindestens 4 Wochen! Nein, Spass beiseite, ich denke schon dass da irgendwas gemacht werden müsste, Hartz4 oder so??
Denise180685 am 16. Dezember 2008 09:39 tolle Hilfe DR
Floeckli am 16. Dezember 2008 09:41 Du weisst ja auch nichts besseres als dumme Kommentare abzugeben, Deutschland ist ein Sozialstaat, da kann man sicher was machen ohne vorher zu verhungern...
tanteD am 16. Dezember 2008 09:50 Deswegewn ja die Tafeln... weil wir reich an Lebensmitteln sind und das Leben an sich so billig geworden ist. Hatten wir das nicht schonmal Floeckli?

Manchmal sind die Ämter auch etwas langsamer.
Du und andere Bekannte können doch auch mal finanziell aushelfen. So schnell verhungert hier niemand. Wegen der Miete kann man einen Vermieter immer anrufen, so schnell wie möglich.
Shequida am 16. Dezember 2008 09:41 Wir haben schon finanziell ausgeholfen, leider geht uns das Geld jetz auch langsam zu neige, sind keine Millionäre :/
Um so mehr gestreut wird, um so bessere Moeglichkeit erhoehrt zu werden! DH
Sehr guter Tipp!!
DH
das ist eine unverschämtheit. das amt muss helfen.