themanonthemoon am 17.10.2008 um 17:39 Uhr
Hallo zusammen! Meine Mutter hat am Donnerstag einem Werkstadtbesitzer einen mündlichen Aftrag erteilt, ein spezielles Auto such suchen und eventuell zu besorgen. Jetzt hat er das Auto am Freitag gefunden und es angeblich von der Firma gekauft. Meine Mutter soll jetzt Dienstag das Auto abholen, aber hat bis Dienstag das Geld nicht zusammen. Jetzt will der Zwischenhändler 10% Schadenserstaz, weil dieses die andere Firma angeblich von ihm verlangt. Zudem meinte er aber am Telefon, wenn ihr das Auto nicht gefällt, könnte sie jederzeit vom Kauf zurücktreten. Aber meine Mutter hat das Auto ja gar nicht gekaugt, also mündlich zwar gesagt das sie es wolh kaufen würde. Sie hat per SMS geschrieben, dass sie das Geld bis Dienstag nicht hätte, sondern erst in 3 Wochen. Jetzt meint er, sie müsse diese 10 % zahlen, weil sich die Firma wo der Zwischenhändler das Auto angeblich gekauft hat, sich darauf nicht einläßt. Aber, es ist nichts schriftliches vorhanden, absolut gar nichts. Meine Mutter hat jetzt ANGST, dass sie das Auto kaufen müsste oder die 10% bezahlen. Aber man hat doch 14 tägihes Rücktrittsrecht. Und Beweise liegen ja auchn icht vor.
Ich bin EUch sehr sehr dankbar über eine fachliche Antwort, da meine Mutter morgen mit dem Zwischenhändler telefonieren muss.
Ich danke Euch im NAMEN meiner Mutter ganz herzlich im Voraus.

Auch ein mündlicher Auftrag ist bindend. Es kommt lediglich auf die Formulierung an. "Besorgen Sie mir bitte ein Auto" oder "Schaun Sie mal, ob sie was passendes für mich finden" dürften zwei verschiedene Aufträge sein.

Mündliche Verträge sind genau so bindend.Rücktrittsrecht von 14 Tagen gibt es nur bei Fernabsatz. ( Internet-oder Telefonverträgen )
So ein Quatsch. Der Autoverkäufer will Deine Mutter nur unter Druck setzen, um die Kiste loszuwerden und Geld zu kassieren. Nur weil sie gesagt hat, dass sie so ein Auto sucht, bedeutet das noch lange nicht, dass sie ungesehen irgendeins kaufen muss, was das Autohaus dann anschleppt. Ich würd mich da auf gar nix einlassen. Keine Zeugen, kein Kaufvertrag, kein Auto.
themanonthemoon am 17. Oktober 2008 17:48 Also würde er vor Gericht auch nicht damit durchkommen?
Ich bin kein Anwalt, - aber nach meiner Erfahrung würde ich sagen, auf keinen Fall. Ist Deine Mutter rechtschutzversichert? Um wirklich sicherzugehen, würde ich raten, dass sie sich an richtiger Stelle informiert - oder wie wäre es mit dem Verbraucherschutz? Oder sie sagt dem Verkäufer, wenn er nicht aufhört, sie mit diesen Drückermethoden zu belästigen, schreibt sie einen Leserbrief an eine Zeitung eurer Region, grade kleine Betriebe reagieren sehr empfindlich auf negative Presse.. Ich würde mich jedenfalls auf solche Methoden nicht einlassen und rigoros dagegen angehen.
Das Widerrufsrecht gilt übrigens nicht nur bei Fernabsatz, sondern bei allen Veträgen. Dies muss sie aber innerhalb der Frist schriftlich machen. Das könnte ein Knackpunkt sein - wenn sie einen Widerruf macht, erkennt sie dadurch automatisch den mündlichen Vertrag an. Auf jeden Fall vorher mit der Rechtschutz oder ähnliches sprechen. Den Verkäufer morgen sagen, dass sie das Auto nicht kaufen wird und mit ihm nicht weiter darüber diskutiert. Wenn er etwas von ihr will, soll er sie bitte anschreiben. Das ist wichtig, für weitere, eventuell rechtliche Schritte!

meiner meinung nach ist der händler ganz schön dumm sowas zu machen. wenn es niergends einen kaufvertrag gibt dann hat dieser kauf sicher auch nicht stattgefunden. ein rücktrittsrecht gibt es nur wenn ein kaufvertrag existiert. eigentlich ist das jetzt dem händler sein problem.
saschi30 am 17. Oktober 2008 17:53 warum muss überhaupt deine mutter mit dem zwischenhändler reden? sie hatte mit diesem doch garnichts zu tun.

Auch mündliche Verträge sind gültig. Jedoch muss dies und die entsprechenden Details im Streitfall bewiesen werden. Deshalb ist es nicht so geschickt, dass Deine Mutter diese SMS geschrieben hatte. Daran ist ja ersichtlich, dass sie offensichtlich eine Auftrag erteilt hatte. Wenn der Verkäufer nicht locker lässt, wäre einen Beratung vom Anwalt sinnvoll. Ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es übrigens nicht.

Dieser Wald- und Wiesenhändler will Deine Mutter nur über den Tisch ziehen.
Du schreibst ja, er solle suchen und event. kaufen. Event. kaufen bedeutet aber für den Händler, dass er, wenn er ein Fahrzeug gefunden hat, bei Deiner Mutter nochmals Rücksprache halten muss. Erst wenn dann Deine Mutter sagt, ja bitte kaufen sie den, ist ein Vertrag 8auch mündlich) zu Stande gekommen.
Also nicht lange auf Gespräche mit diesem Typen einlassen, sondern wo anders kaufen.

Beim Autokauf herrscht Vertragsfreiheit. Kann irgendwer etwas beweisen? Ist etwas schriftlich festgehalten worden?
themanonthemoon am 17. Oktober 2008 17:45 Nein...Es gibt absolut nichts schriftliches. Außer die eine Sms wo sie meinte, Sie könne das Geld nicht bis Dienstag besorgen. Erst in 3 Wochen. Aber nur wenn das Auto dann noch frei ist!

Sie hat doch überhaupt nicht gesagt, dass sie das Auto kaufen möchte sondern nur, dass sie wohl würde, wenn es ihr zusagt? So verstehe ich das. Dann hat der Händler keine Chance. Also, wenn auf solch einer Basis Verträge zustande kommen würde. Wenn sie eine Rechtsschutz hat, gleich mal dort Beistand holen.
themanonthemoon am 17. Oktober 2008 17:45 Ja. Aber sie erreich heute keinen mehr und sie muss morgen mit dem von der Werksdtadt/Zwischenhändler sprechen. Gibt nichts schriftliches.
Was bitte ist das für ein Geschäftsgebaren?
Ja, Nein, SMS , kein Geld? mündlich?

Auf einen Händler der soo Druck macht, würde ich mich nicht, aber auch nie wieder einlassen. Es wird zur Katastrophe kommen, wenn Sie Ihm hinterlaufen muß - per Kauf.
Ein Händler, der im Kundenname Autos kauft ohne dessen schriftliche Einwillung, ist nicht seriös zu nennen. Er gebraucht dich zur Abzocke.
Solche größeren Geschäfte müssen seriöser angebahnt werden.
Vor Gericht wird er der Loser sein. Er hat nichts in der Hand außer ein paar mündliche Äußerungen, um deren Aussagewert gestritten wird.
aber welcher händler ist so dumm und kauft ein auto bei einem anderen ohne zu wissen ob die kundin es auch will??
Nur der, dem ein eindeutiger Auftrag dazu erteilt wurde. In diesem Fall wäre die Vermittlung des Kaufes eindeutig besser gewesen.