HILFE - Darf der Vermieter das?
Hallo, ich will die Sache kurz halten, und zwar geht es um folgendes. Vor 1 Jahr habe ich dem Vermieter gesagt er solle bitte unsere Fugen im Bad erneuern, weil sie dunkel geworden sind. Vermieter hatte den Verdacht auf einen Wasserrohrbruch. Vermieter hat einen Handwerker beauftragt 6 Fliesen abzuschlagen um die Wand zu analysieren. Es wurde nichts negatives Fedtgestellt. Nun habe ich als auch der Vermieter keine Ersatzfließen. Seit 1 Jahr sage ich dem Vermieter er soll den Schaden beheben, entweder alte Fliesen Sonderanfertigen oder das Bad neu fliesen. Ich bekomme nur Vorschläge wie : 1. MosaikSteine in das Loch, oder weiße Fliesen in das Loch oder ähnliche Fliesen in das Loch und das beste: komplett neue Fliesen aber gegen Mieterhöhung. Also nichts gescheites. Alles habe ich natürlich abgelehnt mit der Begründung, dass der Vermieter den Schaden verursacht hat und ich keine ähnliche Fliesen akzeptieren werde und erst recht keine Mieterhöhung. Der Vermieter versucht mir die ähnlichen Fliesen aber einzureden. Nun habe ich morgen dort nochmal ein Gespräch. Was sagt ihr habe ich das Recht, dass Sie entweder A das Bad so machen wie es war mit einer Sonderanfertigung oder B. alle Fliesen neu legen? Oder muss ich das hinnehmen ähnliche Fliesen zu akzeptieren? In meinen Augen sieht das nach Betrug aus. Es wird etwas vorgegaukelt von einem Wasserschaden und dann wird das nur gegen Mieterhöhung komplett neu gefliest. Ich weiß es soll keine Rechtsgrundlage hier darstellen möchte nur wissen was ihr darüber denkt und was man sagen könnte? Vielen Dank schonmal im voraus :)
10 Antworten
Alles habe ich natürlich abgelehnt mit der Begründung, dass der Vermieter den Schaden verursacht hat und ich keine ähnliche Fliesen akzeptieren werde
Ähnliche Fliesen musst Du dulden oder der Vermieter muss auch nicht dans ganze Bad neu Fliesen.
und das beste: komplett neue Fliesen aber gegen Mieterhöhung.
Eine Mieterhöhung würde ich nicht akzeptieren, höchsten eine Kostenbeteiligung.
Da wirst du dich wohl mit ähnlichen Fliesen zufrieden geben müssen. Der Vermieter muss bestimmt keine Sonderanfertigungen anbringen, noch muss er das Bad neu fliesen. Da kannst du ablehnen soviel du willst. Die Gebrauchsfähigkeit deines Bades ist durch ähnliche Fliesen ganz bestimmt nicht eingeschränkt. Er schuldet ein gebrauchsfähiges Bad, kein schönes. Sofern er die Möglichkeit hat, ähnliche Fliesen zu verlegen oder aber ein Mosaik-Muster anzubringen, ist das völlig ausreichend. Du musst dich nicht mit grünen Ersatzfliesen in einem lila Bad zufriedengeben. Aber ähnliche Fliesen sind ausreiched. Wegen so einer Lappalie ein komplett neu gefliestes Bad zu verlangen und nicht bereit zu sein eine entsprechende Mieterhöhung in Kauf zu nehmen ist, gelinde gesagt, unverschämt.
Vor 1 Jahr habe ich dem Vermieter gesagt er solle bitte unsere Fugen im Bad erneuern, weil sie dunkel geworden sind.
Es ist nun mal der Lauf der Zeit und des Gebrauchs, dass Fugen im Bad dunkler werden. Das ist kein Grund sie zu erneuern. Auch davon wird die Funktion deines Bades nicht eingeschränkt.
In meinen Augen sieht das nach Betrug aus.
Wo ist denn da Betrug? Weißt Du überhaupt was dieser Begriff bedeutet? Ich bezweifel das!
Der Vermieter hat auf deinen Hinweis hin prüfen lassen warum die Fugen dunkel geworden sind.
Dazu war es wohl nötig einige Fliesen zu entfernen um die Feuchtigkeit der Wand dahinter zu messen.
Du hast Anspruch darauf das das "Loch" wieder geschlossen wird, mehr nicht.
Wo ist denn da Betrug? Weißt Du überhaupt was dieser Begriff bedeutet?
Ahnungslosigkeit in Kombination mit schlampiger Unsauberkeit des Mieters im Bad! - Typisch für das frevelhafte Verhalten eines Vermieters, auch wenn der dort nie duscht!?!
1. Danke für deine provokante Antwort.
2. Weiß ich sehr wohl was Betrug bedeutet.
3. Wer lesen kann ich klar im Vorteil. Es wurde nichts von meiner SeitE aus gesagt den Grund der Verfärbung der Fliesen zu hintergehen sondern legeglich nachgefragt ob er diese erneuern könne?!
Du hast Anspruch darauf, daß der Fliesenspiegel wieder hergestellt wird.
Ganz sicher wären eine "Sonderanfertigung" als auch ein komplett neu verfliestes Bad nicht verhältnismäßig. Wenn Du das selbst zahlen müsstest, würdest Du das so machen???
Im Übrigen kannst Du froh sein, wenn Du sonst nichts zahlen musst. Nachdem kein Wasserrohrbruch / Leck in einer Leitung festgestellt wurde, ist zu vermuten, daß die Schimmelflecken der Silikonfugen aus einer nicht ausreichenden Trocknung nach dem Duschen entstanden sind.
Dafür bist aber Du selbst zuständig. Der Vermieter könnte Dir mit Recht die Kosten für die Untersuchung auf's Auge drücken.
Er ist bereit die das Loch wieder zu schließen (mit ähnlichen Fliesen oder einem Mosaik) und behebt den dadurch entstanden Schaden. Du hast kein Recht auf die "schönste" Lösung oder auf die, die dir am liebsten ist.
Der Vermieter kommt hier seiner Pflicht nach und es besteht kein Betrug oder ähnliches. Zumal du ja an dem "Loch Mitschuld trägst, da du beim saubermachen auf dunkle Fugen hättest achten müssen und rechtzeitig reagieren.
Wenn du ein neu gefliestes Bad möchtest, ist klar dass er eine Beteiligung will.