hiiiiiiiiiillllllllllffffffeeeeeeeeeeeee...
Ich hab ein stellenangebot zur ausbildung bekommen... kann ich die unterschreiben und später noch nein sagen wenn ich mein traumberuf doch bekomme... oder muss ich die stelle nehmen wenn ich unterschrieben habe... danke im vorraus... xD
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So, jetzt mal ganz ohne erhobenen Zeigefinger und treu nach dem Buchstaben des Gesetzes. Es handelt sich um ein Ausbildungsverhaeltnis. Heranzuziehen ist also das Berufsbildungsgesetz. Daraus nun der Paragraf 20 sowie der 1. Absatz des Paragrafen 22. Damit duerfte dann alles klar sein.
§ 20 Probezeit
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
§ 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
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Vertrag ist Vertrag....Was lernt ihr denn heute noch in der Schule ?!
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hiiiiiiiiiillllllllllffffffeeeeeeeeeeeee. nichtmal ne vernünftige Frage bekommst Du zustande -.-
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Man sollte sich schon vorher bewußt machen, welche Verpflichtung man mit der Unterschrift eines Vertrages eingeht.
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Wenn Du unterschrieben hast, hast Du Dich verpflichtet den Vertrag einzuhalten.
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wenn du dich nicht bewirbst können dir ggf gelder gesperrt werden falls du die adresse vom arbeitsamt bekommen hast , bewerben MUSST du dich also
dalls du eine zusage woanders fest hast ( auch im nachhinein ) kannst du da aber aufhören
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Dass Du innerhalb der Probezeit kündigen kannst und somit auch am ersten Tag oder vorher ist ja nun reichlich diskutiert. Überleg aber bitte mal folgendes.
Der Betrieb entscheidet sich für Dich als Azubi, sagt somit dann anderen Bewerbern ab. Wenn Du jetzt kurzfristig hingehst und die Ausbildungsstelle doch nicht willst, hat a) der Betrieb keine Chance noch einen Azubis zu bekommen für das Ausbildungsjahr ( irgendwo sind auch Azubis eingeplant ) und jemand anders, der den Job sehr gerne gehabt hätte, bekommt keine Chance - bloß weil Du Dich nicht entscheiden kannst! Ja geht... ist aber verdammt unfair!
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Wenn du unterschrieben hast, dann ist der Vertrag gültig. Du kannst aber innerhalb der Probezeit jederzeit aufhören. Dann müsstest du aber 1 weiteres Jahr auf deinen Traumberuf warten.
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Hast Du den Vertrag eigentlich nicht gelesen den Du unterschrieben hast? Da steht was von Kündigungsfrist ect pp Also Vertrag ist einzuhalten. Ansonsten steht Dir aber frei, die Stelle zu wechseln, wenn - wie schon gesagt wurde - diese 2. Zusage FEST ist.
Kommentar von DerCAMDerCAM 13.02.2012Eine Kuendigungsfrist gibt es bei einem Ausbildungsverhaeltnis fruehestens ab dem 2. Ausbildungsmonat. Vorher gibt es keine, egal was dazu im Vertrag steht (BBiG Paragrafen 20 und 22).
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Deshalb sollte mann sich vorher im klaren sein ,worauf mann sich da einlässt
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Problem ist das man seine Fragen möglichst genau stellen sollte damit die Experten so nenne ich das mal die Fragen richtig verstehen
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Jetzt gibts kein zurück mehr
Ich weiss ja nicht, was du damals so in der schule gelernt hast. Das Berufsbildungsgesetz gehoerte aber anscheinend nicht dazu. Nicht bei dir und auch nicht bei denen, die fuer diese populistische aber eben voellig falsche Antwort fleissig Daeumchen vergeben.
Lese doch einmal die Frage und dann deine Antwort!
Bei dir steht :
dann geht es weiter
Ist alles toll aber es steht doch dick da "PROBEZEIT"!
Wenn ich einen Vertrag unterschreibe muss ich ihn auch einhalten! Wozu bräuchte man sonst einen Vertag ?????? Zum Ansehen ?
Verstehe du doch bitte mal meine Antwort. Das Ausbildungsverhaeltnis beginnt mit einer Probezeit (zwingend!). Waehrend dieser kann ohne Einhaltung einer Kuendigunsgfrist gekuendigt werden, dies also bereits am ersten Tag der Probezeit. Eine persoenliche Uebergabe oder gar das persoenliche Erscheinen ist fuer den Kuendigungszugang beim Ausbildungsbetrieb nicht erforderlich. Die Kuendigung muss allerdings schriftlich erfolgen. Man kann das Ausbildungsverhaeltnis somit auch schon vor Beginn der Probezeit zum ersten Tag der Probezeit kuendigen und braucht somit gar nicht erst dort hin.
Ist es dir jetzt klar?
War schon vorher klar :-) Aber da steht nicht ein Satz mit Probezeit :-)