gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
77 

Hieltet Ihr die Möglichkeit von Sammelklagen für gut, wenn es sie hier gäbe?

gefragt von wolfshund am 14.06.2007 um 20:36 Uhr

Ich denke dabei vor allem an Firmen, die Mist bauen, also die Kunden abzocken (Internet!!)etc. In den USA müssen die ja teilweise enorm bluten. Wie fändet Ihr es, wenn das hier auch ginge?

Infobutton_rz  

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.136 Wirtschaftsrecht x 14 Kundenabzocke x 1 Sammelklagen x 1

UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 14. Juni 2007 20:44
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sammelklagen gibt es doch auch hier bei uns, so what?

Aber glaube nicht alles, was in den Medien über amerikanische Gerichtsurteile und Strafbeträge geschrieben wird. Oft erfährt man hinterher, dass die ausgelobten 7 Milliarden US-Dollar fürs Pürieren einer Katze oder so dann doch deutlichst abgemildert wurden, weil die normalsterbliche Milly Pinkerton oder wer auch immer natürlich gar nicht in der Lage wäre, solche Summen zu zahlen.

Die Amis wollen halt gern alle Texaner sein.

Und sagen zu Milliarden schon Billionen -- da sieht man gleich die Problematik. :-)

Kommentar von Regenmacher am 14. Juni 2007 20:51

Es gibt in Deutschland mancherorts Hammelplagen, aber vor keinem deutschem Gericht Sammelklagen!

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 14. Juni 2007 21:01

Aua, stimmt ja, Du hast Recht, Rainmaker. Dann müssen wir wohl über Streitgenossenschaften, Massenklagen oder ähnliches sprechen.

Kommentar von Regenmacher am 14. Juni 2007 21:16

Oder Verbandsklagen, Vereinsklagen. Demnächst über Klagen, die eine Verbraucherzentrale im Namen von Verbrauchern einreichen darf.

Kommentar von wolfshund am 14. Juni 2007 21:00

Du liegst falsch. In Deutschland wie auch in der EU gibt es derzeit (noch) KEINE SAMMELKLAGEN. So what now?

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 14. Juni 2007 21:24

Ja, wolfshund, hab das mittlerweile auch eingesehen -> 21:01 im Kommentar an Regenmacher.


geheim
beantwortet von geheim am 14. Juni 2007 21:02
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich fände sie gut, da dann mehrere Leute, die einzeln um einen so kleinen Betrag betrogen (oder sonstwas) wurden, dass sich eine Klage verlaufen würde, sich zu einer großen Klage zusmmenschließen können.... ich meine, bei 20€ Streitwert lohnt sich das verfahren ja gar nicht... aber durch die Möglichkeit der Sammelklage können auch Betrühger, die ganz viele Leute um jeweils Minibeträgen betrogen haben (was sonst kaum Konsequenzen hätte), zu Gericht gezogen werden.

>>>THE END<<< :):):);-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. Juni 2007 20:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Idee solcher Klagen ist nicht schlecht, aber bei den Firmen z.B. im Internet, die nur zum Zwecke der Abzocke gegründet werden, werden Sammelklagen ins Leere laufen.

Diese Unternehmen sind einfach nicht zu packen. Firmen werden von Strohmännern in der Schweiz, Rumänien oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet. Die Websiteanmeldungen laufen über anonyme Server in USA oder Tortula. Wie will man solche Konstruktionen vors Gericht bekommen?

Also wird auch in Zukunft der Einzelne gefordert sein, für und um sein Recht zu kämpfen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Weitere Informationen

Source_9
Sammelklagen gegen Verbraucher-Abzocke
Vor diesem Wort zittern selbst Weltkonzerne: "Sammelklage". Ob es um Gesundheitsschäden durch Zigaretten geht oder um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, in den USA erstreiten sich Verbraucher Jahr für Jahr Millionensummen.

Die Europäische Union prüft nun ein ähnliches Instrument. Damit könnten geprellte Kunden erstmals grenzüberschreitend Schadenersatz einfordern. EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva will die Pläne in Straßburg vorstellen.




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.