gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

....... Hi leute ich ab ein problem

gefragt von Samir61Samir61 am 22.07.2009 um 13:55 Uhr

Ich bin vor kurzem durch meine Abschlussprüfung als koch durchgefallen ich ich bin wirklich um ein paar punkte vorbei und erhebe jetzt wiederspruch die gebühr dafür beträgt 75 euro meint ihr das hat überhaupt ein sinn????

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

prüfung x 952

Mikrofon
beantwortet von Mikrofon am 22. Juli 2009 13:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast Du triftige Gründe für einen Widerspruch? Sprich: Ist die Benotung gerechtfertigt oder nicht?

Wenn nicht, dann würde ich die 75 EUR investieren.

Kommentar von Af9cf83e26c95a752295f786746f7e5asmallSamir61 am 22. Juli 2009 13:58

ich sag ma so cih wil mir welche einfallen lassen

Kommentar von 2ef1e1aa28bde6e14be279ddd9864ac1smallvalentine41 am 22. Juli 2009 14:00

Dann lass es besser, lohnt sich nicht!

Kommentar von C7891d3989d79568145a574ab5601b9bsmallGlasVegas am 22. Juli 2009 14:03

das könnte auch genial daneben gehn... kommt aber auf dich an ob du so viel überzeugungskraft wirklich hast


anonym
beantwortet von future13 am 22. Juli 2009 14:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke nein!! Gegen einen Notenschlüssel und gegen Bewertungen von Prüfungsgremien hat es kaum einen Sinn Wiederspruch einzulegen. Die haben ihre Bewertungsschlüssel nach denen sie sich richten müssen,und das Bundesweit.

Na ja wenn dir das Geld nicht weh tut kannst du es ja trotzdem versuchen!

Ich schätze die chance das du gewinnst allerdings als sehr gering ein.

MfG future13


tinschen
beantwortet von tinschen am 22. Juli 2009 14:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube das so etwas nur einen Sinn hat,wenn du beweisen kannst,das man dich benachteiligt hat.Du mußt es aber beweisen können.Nur hinstellen und sagen,"das war alles nicht fair,weil..." bringt leider gar nichts.Gerade bei den Köchen spielen natürlich die Vorlieben der Prüfer eine Rolle,das kannst du aber leider nicht ändern.Wenn einer der Meinung ist,da gehört eine Nelke rein,bewertet der andere das als Katastrophe,weil er Nelken numal nicht mag. Ich sprech übrigens aus eigener Erfahrung.Hab selber mal Koch gelernt.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 22. Juli 2009 13:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bringt überhaupt nichts. Dreh nochmal eine Runde.


valentine41
beantwortet von valentine41 am 22. Juli 2009 13:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Streng dich besser in den nächsten paar Monaten an und wiederhole die Prüfung und machs dann gut! Macht sich später auch besser in deinem Lebenslauf!


anonym
beantwortet von mjlmjl am 22. Juli 2009 13:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was ist denn der Grund, das Prüfungsergebnis anzufechten? Nur weil Du durchgefallen bist? Oder hat irgend etwas mit der Prüfung nicht gestimmt, dass Du Dich jetzt einem Nachteil ausgesetzt siehst?


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 22. Juli 2009 13:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie soll der Einspruch aussehen? Wenn du's vergeigt hast, hastes vergeigt!


Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 22. Juli 2009 13:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du wirklich den Abschluss nur um ein paar Punkte verfehlt hast, würde ich es versuchen. Die 75.- Euro sollte es dir wert sein. Man weiss doch nie. Viel Glück !!

Kommentar von Af9cf83e26c95a752295f786746f7e5asmallSamir61 am 22. Juli 2009 13:58

danke dir


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 22. Juli 2009 13:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube das hat keinen Sinn. Einen Punkt daneben wird schon reichen.


Shaper4u
beantwortet von Shaper4u am 22. Juli 2009 13:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Besser Kochen, dann fällst nicht durch.... mach die Prüfung doch einfach noch mal und vor allem Besser, dann sparst dir die Kosten und den Ärger


rolandratz
beantwortet von rolandratz am 22. Juli 2009 13:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn's berechtigte Zweifel gibt? Oder die Prüfung nochmal machen.


Elchico
beantwortet von Elchico am 22. Juli 2009 13:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kann man beurteilen, wenn man deinen Fall genau kennt...


Zeratul94
beantwortet von Zeratul94 am 22. Juli 2009 13:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kannst du die nich einfach wiederholen???

Kommentar von Af9cf83e26c95a752295f786746f7e5asmallSamir61 am 22. Juli 2009 13:56

ja aber erst in 6 monaten und die zeit muss ich wieder schuften


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 22. Juli 2009 13:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Knapp vorbei ist auch daneben.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.